Entgegennahme/Beschädigung der Mietartikel Musterklauseln
Entgegennahme/Beschädigung der Mietartikel. Der Kunde anerkennt mit der Entgegennahme der Mietsache die AGB und den einwandfreien Zustand der Mietsache. Ist die Mietsache bei der Rückgabe in einem ausserhalb der normalen Abnützung liegenden Zustand, muss der Kunde für den Schaden vollumfänglich aufkommen. Der Kunde hat einen Schaden an der Mietsache bei der Rückgabe zu begleichen. Bei Diebstahl oder gebrochenen Skis/Snowboard beträgt der Selbstbehalt CHF 300.- (Top-Ski) resp. CHF 200.- (Basic).
