Zustand der Mietsache Musterklauseln

Zustand der Mietsache. Das Mietobjekt wird dem Mieter in der vereinbarten Form und Ausstattung sowie in ordnungsgemäßem Zustand zum vereinbarten Verwendungszweck für die Dauer der Mietzeit überlassen. Werden vom Mie- ter bei Übernahme des Mietobjekts keine Beanstan- dungen vorgebracht, gilt das Mietobjekt als einwand- frei übernommen.
Zustand der Mietsache. Dem Mieter ist der Zustand der Mietsache bekannt. Er hat sich von der Mangelfreiheit und dem vertragsgerechten Zustand überzeugt.
Zustand der Mietsache. Der AN hat den Mietgegenstand (bei Software nebst Dokumentation) in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und ihn während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Zustand der Mietsache. 1. Der Mieter hat offensichtliche und ihm bei Übergabe erkennbare Mängel des Miet-Objektes unverzüglich schriftlich geltend zu machen.
Zustand der Mietsache. Die Übernahme der Mietgeräte durch den Mieter (Unterschrift auf Lieferschein) gilt als Bestätigung des einwandfreien (dieser kann auf Wunsch auch dem Mieter vorgeführt werden) und zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustandes. Für später auftretende Schäden und damit verbundenen Folgen übernimmt d er Vermieter keine Haftung. Unsere Geräte verlassen sauber unser Lager. Bei Verschmutzung wird der entsprechende Aufwand berechnet. Mindestens aber 20 €. Für nicht aufgerollte Kabel 10 €. Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 7 Tagen zu melden.
Zustand der Mietsache. Die im Mietvertrag bezeichneten Räume und Gegenstände werden der Mieterin/dem Mieter in einem für den vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand übergeben. Die Mieterin/der Mieter hat Beanstandungen gegen den Zustand der Räume bei Übernahme der Mietsache vorzutragen. Unterlässt sie/er dies, so gilt die Mietsache als in einwandfreiem Zustand befindlich übernommen. Nachträgliche Beanstandungen können nicht geltend gemacht werden. Die Mieterin/der Mieter wird bei Übernahme auf diesen Umstand besonders hingewiesen. Auf Verlangen der Vermieterin ist die Mieterin/der Mieter zur gemeinsamen Begehung vor Übergabe und Rückgabe der Mietsache und vor Beginn und nach Abschluss der Veranstaltung verpflichtet.
Zustand der Mietsache. Im Vorfeld hat sich der Mieter vom ordnungsgemäßen Zustand der von ihm im Rahmen dieses Vertrags angemieteten Mietsache überzeugt. Zustand und Schlüsselanzahl sind in einem Wohnungsübergabeprotokoll beschrieben. Das Übergabeprotokoll ist Bestandteil des Vertrages und mit eventuell besonderen Vereinbarungen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.