Entnahmeplan Musterklauseln
Entnahmeplan. Der Kunde kann im Depoteröffnungsantrag oder durch einen schriftlichen Auf- trag bzw. im Online-Banking einen Entnahmeplan einrichten, sodass bei ent- sprechendem Depotbestand regelmäßig Fondsanteile in Höhe vom Kunden festgelegter Beträge verkauft werden und auf ein vorhandenes Konto flex bei der ebase oder auf eine vom Kunden anzugebende externe Bankverbindung überwiesen werden (Entnahmeplan). Erfolgt der Auftrag weniger als acht Ban- karbeitstage vor dem jeweiligen Ratenauszahlungstermin, hat die ebase das Recht, den Auftrag erst für den nächstfälligen Entnahmetermin zu berücksichti- gen. Wenn der Depotbestand für die (weitere) Ausführung eines Entnahmeplans nicht ausreicht, wird automatisch ein Restverkauf vorgenommen. In diesem Fall wird der Entnahmeplan nicht unmittelbar gelöscht, sondern beim nächstfälligen Termin erneut ausgeführt, sofern wieder ausreichend Depotbestand vorhanden ist. Kann der Entnahmeplan jedoch zum zweiten Mal mangels Depotbestand nicht ausgeführt werden, wird er von der ebase gelöscht. Der Mindestbetrag für die Einrichtung eines Entnahmeplans ist im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegt.
Entnahmeplan. Die Einrichtung eines Entnahmeplans ist gemäß Punkt „Entnahme- plan“ der Bedingungen für das Investment Depot möglich. Abwei- chend dazu ist die Voraussetzung für die Einrichtung eines Entnahme- plans, ein Depotguthaben von Fondsanteilen in Höhe von mindestens 5.000,00 EUR. Wenn der Kunde mit der ebase einen Entnahmeplan vereinbart hat, veräußert die ebase bis zu einem schriftlichen Widerruf die erforderliche Anzahl der Fondsanteile zu den vereinbarten Termi- nen und überweist die Beträge auf das Konto flex des Kunden bei der ebase oder an die der ebase bekannt gegebene externe Bankverbin- dung. Erfolgt der Auftrag weniger als acht Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Ratenauszahlungstermin, hat die ebase das Recht, den Auf- trag erst für den nächstfälligen Entnahmetermin zu berücksichtigen.
Entnahmeplan. Wenn der Anleger mit der Bank einen Entnahmeplan vereinbart hat, veräußert die Bank die erforderliche Stückzahl von Anteilen (gegebe- nenfalls entsprechende Bruchteile in 3 Dezimalstellen nach dem Komma) zu den vereinbarten Terminen und überweist den Verkaufserlös auf die vom Anleger benannte Bankverbindung. Eine nachträgliche Entnahme- regelung im Rahmen eines bereits bestehenden Depots ist möglich. Die Auftragserteilung bei allen Verfügungen bedarf immer der Schrift- form.
Entnahmeplan. Der Kunde kann im Depoterö ffnungsantrag oder durch einen schriftlichen Au-f trag bzw. im Online-Banking einen Entnahmeplan einrichten, sodass bei ent- sprechendem Depotbestand regelmä ß ig Fondsanteile in Hö he vom Kunden festgelegter Beträge verkauft werden und auf ein vorhandenes Konto flex bei ebase oder auf eine vom Kunden anzugebende externe Bankverbindung ü be-r wiesen werden (Entnahmeplan). Erfolgt der Auftrag weniger als acht Bankar- beitstage vor dem jeweiligen Ratenauszahlungstermin, hat ebase das Recht, den Auftrag erst fü r den nä chstfä lligen Entnahmetermin zu berü cksichtigen. Wenn der Depotbestand fü r die (weitere) Ausfü hrung eines Entnahmeplans nicht ausreicht, wird automatisch ein Restverkauf vorgenommen. In diesem Fall wird der Entnahmeplan nicht unmittelbar gelö scht, sondern beim nä chstfä lligen Termin erneut ausgefü hrt, sofern wieder ausreichend Depotbestand vorhanden ist. Kann der Entnahmeplan jedoch zum zweiten Mal mangels Depotbestand nicht ausgefü hrt werden, wird er von ebase gelö scht. Der Mindestbetrag fü r die Einrichtung eines Entnahmeplans ist im jeweils aktuell gü ltigen Preis- und Leistungsverzeichnis festgelegt.
Entnahmeplan. Die Einrichtung eines Entnahmeplans ist gemäß Punkt „Entnahmeplan“ der Be- dingungen für das Investmentdepot während der Vertragslaufzeit des Sparplans grundsätzlich nicht möglich.
