Sonstige Regelungen Musterklauseln

Sonstige Regelungen. 15 Datenschutz / Schweigepflicht § 16 Haftung
Sonstige Regelungen. G.1. BILDUNG Unter Fortbildung wird die Verbesserung oder die Weiterbildung in der bereits ausgeübten beruflichen Tätigkeit verstanden. Auf keinen Fall ist damit die Er- lernung eines anderen als des gegenwärtig ausgeüb- ten Berufes zu verstehen. Der Arbeitnehmer ist ver- pflichtet, die Teilnahme an einer Bildungsveranstal- tung durch eine Bescheinigung des Bildungsträgers nachzuweisen. Näheres kann durch Betriebsvereinba- rung geregelt werden. G.1.1. Angeordnete Weiterbildung Angeordnete Weiterbildungsmaßnahmen / gesetzli- che Fortbildungsverflichtungen sind vom Arbeitgeber zu bezahlen und können auf die Bildungsfreistellung gemäß G.1.3. angerechnet werden. Hinsichtlich der gesetzlich verpflichtenden Fortbildun- gen wird festgelegt, dass jedem Arbeitnehmer unab- hängig vom Beschäftigungsausmaß eine bezahlte Bil- dungsfreistellung bis höchstens 48 Stunden pro drei Jahre (Kalender- oder Urlaubsjahr) gewährt wird, das sind durchschnittlich 16 Stunden pro Jahr. G.1.2. Vereinbarte Weiterbildung Bei Weiterbildungsmaßnahmen, die zwischen Arbeit- geber und Arbeitnehmer vereinbart werden, ist vor Antritt der Bildungsmaßnahme Einvernehmen hin- sichtlich der Kostentragung und der Zeitabgeltung ausdrücklich herzustellen. Bei Abgrenzungsproble- men gegenüber G.1.3. ist der Betriebsrat beizuziehen. G.1.3. Bildungsfreistellung Jeder Arbeitnehmer hat für die Teilnahme an berufli- chen, religiösen und persönlichen Bildungsveranstal- tungen einen Anspruch auf Bildungsfreistellung unter Fortzahlung des Entgeltes im Ausmaß von 3 Tagen pro Jahr. G.2. DIENSTREISEN UND REISEAUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN G.2.1. Eine Dienstreise liegt vor, wenn ein Arbeitneh- mer über Auftrag des Arbeitgebers seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Regionalleitung, Außenstation, Pfarrhof, Einsatzstelle, etc) zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlässt. Wird die Dienstreise vom Wohnort aus angetreten, sind die Wegstrecken Wohnort/Dienstverrichtungsort und Dienstort/Dienst- verrichtungsort zu prüfen und nur die kürzere Strecke zu verrechnen. Reiseaufwandsentschädigung: Verpflegungsspesen, Nächtigungsgelder und Fahrt- spesen sind in einer Betriebsvereinbarung zu regeln, die auch Bestimmungen bezüglich passiver Reisezei- ten enthalten kann.
Sonstige Regelungen. 1. Zur Wahrung der Schriftform bedarf es weder einer eigenhändigen Namensunter- schrift noch einer elektronischen Signatur. Mitteilungen mittels Telefax oder E-Mail genügen der Schriftform ebenso wie sonstige Textformen, ohne dass der Ab- schluss der Erklärung besonders kenntlich zu machen ist.
Sonstige Regelungen. (1) Der Absender kann Ansprüche gegen die Deutsche Post, ausgenommen Geld- forderungen, weder abtreten noch verpfänden.
Sonstige Regelungen. 22 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht § 23 Gewährleistung § 24 Haftung § 25 Anpassung von Plattform und API, außerordentliches Kündigungsrecht § 26 Schlussbestimmungen
Sonstige Regelungen. Diese Vollmacht tritt mit Einreichung der vollständig unterzeichneten Vollmachtsurkunde bei der Bank gegenüber der Bank und dem Abschlussvermittler in Kraft und gilt solange, bis der Bank ein Widerruf zugeht. Die Vollmacht kann von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) jederzeit gegenüber der Bank widerrufen werden. Widerruft/Widerrufen der/die Depot-/Kontoinha- ber die Vollmacht gegenüber dem Abschlussvermittler, so hat/haben der/die Depot-/Kontoinhaber die Bank hierüber unverzüglich zu unterrichten. Bei mehreren Depot-/Kontoinhabern führt der Widerruf der Vollmacht durch einen der Depot-/Kontoinhaber zum vollständigen Erlöschen dieser Vollmacht gegenüber der Bank und dem Abschlussvermittler. Der Widerruf hat in Textform oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx sowie in Textform gegenüber dem Abschlussvermittler zu erfolgen. Die Vollmacht erlischt nicht mit dem Tode des/der Depot-/Kontoinhaber(s); sie bleibt für die Erben des jeweils verstorbenen Depot-/Kontoinhabers in Kraft. Widerruft einer von mehreren Miterben die Vollmacht, so kann der Abschlussvermittler nur noch diejenigen Miterben vertreten, die seine Vollmacht nicht wi- derrufen haben. In diesem Fall kann der Abschlussvermittler von der Vollmacht nur noch gemeinsam mit dem Widerrufenden Gebrauch machen. Dasselbe gilt für die Bevollmächtigung der Bank. Die Bank kann verlangen, dass sich der Widerrufende als Erbe ausweist. Der/Die Depot-/Kontoinhaber und der Abschlussvermittler erklären und erkennen an: • Mir/Uns ist bekannt, dass der Abschlussvermittler kein Vertreter der Bank ist und keine Vollmacht zur Abgabe irgendwelcher Erklärungen mit Wirkung für oder gegen die Bank besitzt. Entsprechend kann ich/können wir als Depot-/Kontoinhaber aus der von dem Abschlussvermittler für mich/uns ausgeübten Tätigkeit oder abgegebenen Erklärungen keinerlei Ansprüche gegen die Bank, gleich aus welchem Rechtsgrund, herleiten. • Die Bank ist nicht dafür verantwortlich und prüft nicht, ob die für die Zwecke von Überweisungen bzw. Wertpapierüberträgen von dem/den Depot-/Konto- inhaber(n) angegebene Bankverbindung (Referenzdepot/Referenzkonto) bei dritten Geldinstituten auf den/die Depot-/Kontoinhaber lautet. Dieses Risiko trägt der/tragen die Depot-/Kontoinhaber. Die Bank wird Überweisungen auf Depots/Konten des/der Depot-/Kontoinhaber bei dritten Geldinstituten aus- schließlich auf das jeweils von dem/den Depot-/Kontoinhaber(n) bei der Bank hinterlegte Referenzdepot/Referenzkonto ausführen. • Die Bank übernimmt keine Haf...
Sonstige Regelungen. 1. Mainova behält sich vor, die Zählerstände und Leistungswerte mittels einer Einrichtung zur Fernablesung festzustellen, gegebenenfalls wird eine Verbrauchsschätzung vorgenommen.
Sonstige Regelungen. 1. Zu § 2 der Vereinbarung:
Sonstige Regelungen. Kauf und Verkauf von Investmentfondsanteilen (außer ETFs) Ausdrückliche Weisung des Spezialfondskunden
Sonstige Regelungen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der ebase, die Bedingungen für das Online-Banking für Depots und Konten sowie weitere mit dem Kunden vereinbarte Bedingungen (z. B. Kontobedingungen) und Son- derbedingungen (z. B. Sonderbedingungen für Konten) und das Preis- und Leistungsverzeichnis, in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Das jeweils ak- tuell gültige Preis- und Leistungsverzeichnis ist im geschützten Bereich des Online-Banking zur Verfügung gestellt und kann zudem jederzeit kostenlos bei der ebase angefordert werden. * Durchschnitt aus den vereinbarten Provisionen je Fonds, in Abhängigkeit vom Bestand (gewichteter Mittelwert).