Ermittlung des Gebührenwertes der Kostenpauschale 86512. Der Gebührenwert wird als Quotient aus Leistungsbedarf in Euro und der Leistungshäufigkeit berechnet. Dabei wird der Leistungsbedarf in Euro ermittelt als Summe des Leistungsbedarfs der Kostenpauschalen 86503 und des mit dem Faktor b multiplizierten Leistungsbedarfs der Kostenpauschale 86500. Die Leistungshäufigkeit wird als Summe der Leistungshäufigkeiten der Kostenpauschale 86503 und der mit dem Faktor b multiplizierten Leistungshäufigkeit der Kostenpauschale 86500 ermittelt. Der Faktor b wird je Kassenärztlicher Vereinigung ermittelt als Quotient der Leistungshäufigkeit der Kostenpauschale 86503 und der Summe der Leistungshäufigkeiten der Kostenpauschalen 86502 sowie 86503. Ggf. KV-spezifisch vereinbarte ähnliche Kostenpauschalen sind analog umzusetzen.
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Ermittlung des Gebührenwertes der Kostenpauschale 86512. Der Gebührenwert wird als Quotient aus Leistungsbedarf in Euro und der Leistungshäufigkeit Leistungs- häufigkeit berechnet. Dabei wird der Leistungsbedarf in Euro ermittelt als Summe des Leistungsbedarfs der Kostenpauschalen 86503 und des mit dem Faktor b multiplizierten Leistungsbedarfs Leistungsbe- darfs der Kostenpauschale 86500. Die Leistungshäufigkeit wird als Summe der Leistungshäufigkeiten der Kostenpauschale Kostenpau- schale 86503 und der mit dem Faktor b multiplizierten Leistungshäufigkeit der Kostenpauschale Kos- tenpauschale 86500 ermittelt. Der Faktor b wird je Kassenärztlicher Vereinigung ermittelt er- mittelt als Quotient der Leistungshäufigkeit der Kostenpauschale 86503 und der Summe der Leistungshäufigkeiten der Kostenpauschalen 86502 sowie 86503. Ggf. KV-spezifisch vereinbarte ähnliche Kostenpauschalen sind analog umzusetzen.
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