Common use of Erstbeitrag Clause in Contracts

Erstbeitrag. Sie müssen Ihren Erstbeitrag oder einmaligen Beitrag sofort zahlen, nachdem Sie den Versiche- rungsschein erhalten haben. Sie müssen den Erstbeitrag jedoch nicht vor dem Versicherungs- beginn zahlen, der im Versicherungsschein ange- geben ist. Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles getan haben, da- mit der Beitrag bei uns eingeht. Im Lastschriftver- fahren gilt Ihr Beitrag als rechtzeitig bezahlt, wenn • wir Ihren fälligen Beitrag einziehen kön- nen und • Sie dem Einzug nicht widersprechen. Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten, gilt er dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn • Sie den Vorfall nicht zu vertreten haben, • wir Sie zur Zahlung aufgefordert haben und • Sie Ihren Beitrag unverzüglich an uns überweisen.

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Samples: www.swisslife.de, www.swisslife.de, www.vwfs.de

Erstbeitrag. Sie müssen Ihren Erstbeitrag oder einmaligen Beitrag sofort zahlen, nachdem Sie den Versiche- rungsschein erhalten haben. Sie müssen den Erstbeitrag jedoch nicht vor dem Versicherungs- beginn zahlen, der im Versicherungsschein ange- geben ist. Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles getan haben, da- mit der Beitrag bei uns eingeht. Im Lastschriftver- fahren Lastschrift- verfahren gilt Ihr Beitrag als rechtzeitig bezahlt, wenn • wir Ihren fälligen Beitrag einziehen kön- nen und • Sie dem Einzug nicht widersprechen. Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten, gilt er dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn • Sie den Vorfall nicht zu vertreten haben, • wir Sie zur Zahlung aufgefordert haben und • Sie Ihren Beitrag unverzüglich an uns überweisen. Ist eine zusätzliche Einmalzahlung bei Versiche- rungsbeginn vereinbart, ist diese Bestandteil des Einlösungsbeitrags. Der erste laufende Beitrag und die zusätzliche Einmalzahlung bilden eine Einheit.

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Samples: www.swisslife.de, www.swisslife.de

Erstbeitrag. Sie müssen Ihren Erstbeitrag oder einmaligen Beitrag sofort zahlen, nachdem Sie den Versiche- rungsschein erhalten haben. Sie müssen den Erstbeitrag jedoch nicht vor dem Versicherungs- beginn zahlen, der im Versicherungsschein ange- geben ist. Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles getan haben, da- mit der Beitrag bei uns eingeht. Im Lastschriftver- fahren Lastschrift- verfahren gilt Ihr Beitrag als rechtzeitig bezahlt, wenn • wir Ihren fälligen Beitrag einziehen kön- nen und • Sie dem Einzug nicht widersprechen. Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten, gilt er dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn • Sie den Vorfall nicht zu vertreten haben, • wir Sie zur Zahlung aufgefordert haben und • Sie Ihren Beitrag unverzüglich an uns überweisen.

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Erstbeitrag. Sie müssen Ihren Erstbeitrag oder einmaligen Beitrag sofort zahlen, nachdem Sie den Versiche- rungsschein Versicherungsschein erhalten haben. Sie müssen den Erstbeitrag jedoch nicht vor dem Versicherungs- beginn Versicherungsbeginn zahlen, der im Versicherungsschein ange- geben angegeben ist. Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles getan haben, da- mit damit der Beitrag bei uns eingeht. Im Lastschriftver- fahren Lastschrift- verfahren gilt Ihr Beitrag als rechtzeitig bezahlt, wenn • wir Ihren fälligen Beitrag einziehen kön- nen können und • Sie dem Einzug nicht widersprechen. Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten, gilt er dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn • Sie den Vorfall nicht zu vertreten haben, • wir Sie zur Zahlung aufgefordert haben und • Sie Ihren Beitrag unverzüglich an uns überweisen.

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Samples: www.swisslife.de