Erstbeitrag. Sie müssen Ihren Erstbeitrag oder einmaligen Beitrag sofort zahlen, nachdem Sie den Versiche- rungsschein erhalten haben. Sie müssen den Erstbeitrag jedoch nicht vor dem Versicherungs- beginn zahlen, der im Versicherungsschein ange- geben ist. Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles getan haben, da- mit der Beitrag bei uns eingeht. Im Lastschriftver- fahren gilt Ihr Beitrag als rechtzeitig bezahlt, wenn • wir Ihren fälligen Beitrag einziehen kön- nen und • Sie dem Einzug nicht widersprechen. Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten, gilt er dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn • Sie den Vorfall nicht zu vertreten haben, • wir Sie zur Zahlung aufgefordert haben und • Sie Ihren Beitrag unverzüglich an uns überweisen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Fondsgebundene Rentenversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Fondsgebundene Direktversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Erstbeitrag. Sie müssen Ihren Erstbeitrag oder einmaligen Beitrag sofort zahlen, nachdem Sie den Versiche- rungsschein erhalten haben. Sie müssen den Erstbeitrag jedoch nicht vor dem Versicherungs- beginn zahlen, der im Versicherungsschein ange- geben ist. Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles getan haben, da- mit der Beitrag bei uns eingeht. Im Lastschriftver- fahren Lastschrift- verfahren gilt Ihr Beitrag als rechtzeitig bezahlt, wenn • wir Ihren fälligen Beitrag einziehen kön- nen und • Sie dem Einzug nicht widersprechen. Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten, gilt er dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn • Sie den Vorfall nicht zu vertreten haben, • wir Sie zur Zahlung aufgefordert haben und • Sie Ihren Beitrag unverzüglich an uns überweisen. Ist eine zusätzliche Einmalzahlung bei Versiche- rungsbeginn vereinbart, ist diese Bestandteil des Einlösungsbeitrags. Der erste laufende Beitrag und die zusätzliche Einmalzahlung bilden eine Einheit.
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Samples: klinikrente.pflegeversicherung, Pflegerentenversicherung
Erstbeitrag. Sie müssen Ihren Erstbeitrag oder einmaligen Beitrag sofort zahlen, nachdem Sie den Versiche- rungsschein erhalten haben. Sie müssen den Erstbeitrag jedoch nicht vor dem Versicherungs- beginn zahlen, der im Versicherungsschein ange- geben ist. Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles getan haben, da- mit der Beitrag bei uns eingeht. Im Lastschriftver- fahren Lastschrift- verfahren gilt Ihr Beitrag als rechtzeitig bezahlt, wenn • wir Ihren fälligen Beitrag einziehen kön- nen und • Sie dem Einzug nicht widersprechen. Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten, gilt er dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn • Sie den Vorfall nicht zu vertreten haben, • wir Sie zur Zahlung aufgefordert haben und • Sie Ihren Beitrag unverzüglich an uns überweisen.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Für Die Berufsunfähigkeitsversicherung
Erstbeitrag. Sie müssen Ihren Erstbeitrag oder einmaligen Beitrag sofort zahlen, nachdem Sie den Versiche- rungsschein Versicherungsschein erhalten haben. Sie müssen den Erstbeitrag jedoch nicht vor dem Versicherungs- beginn Versicherungsbeginn zahlen, der im Versicherungsschein ange- geben angegeben ist. Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fälligkeitstag alles getan haben, da- mit damit der Beitrag bei uns eingeht. Im Lastschriftver- fahren Lastschrift- verfahren gilt Ihr Beitrag als rechtzeitig bezahlt, wenn • wir Ihren fälligen Beitrag einziehen kön- nen können und • Sie dem Einzug nicht widersprechen. Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten, gilt er dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn • Sie den Vorfall nicht zu vertreten haben, • wir Sie zur Zahlung aufgefordert haben und • Sie Ihren Beitrag unverzüglich an uns überweisen.
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Samples: Berufsunfähigkeitsversicherung