Wohnungswechsel Musterklauseln
Wohnungswechsel. Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über. Dies gilt dann, wenn die Voraussetzungen für den Unterversicherungsverzicht nach B 15.4.2 für die neue Wohnung vorliegen. Vergrößert sich die Wohnfläche der neuen Wohnung gilt: Der Unterversicherungsverzicht besteht bis zu zwei Monate nach Umzugsbeginn fort. In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Anzahl der Quadratmeter angepasst werden. Der Unterversicherungsverzicht entfällt nach Ablauf dieser Frist, wenn bis dahin keine Anpassung erfolgte.
Wohnungswechsel. Der*die Kontoinhaber*in, der*die Abonnent*in und ggf. der*die gesetzliche Vertreter*in sind dazu verpflichtet, dem Verkehrsunter- nehmen einen Wohnungswechsel unverzüglich anzuzeigen. Hierzu bedarf es der Textform. Die Schriftform ist ebenfalls zulässig.
Wohnungswechsel. 11.1. Umzug in eine neue Wohnung
Wohnungswechsel. Im Falle eines Wohnungswechsels geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Der Versicherungsschutz in der alten Wohnung erlischt spätestens 3 Monate nach Umzugsbeginn, es sei denn, die Weiterversicherung wird mit uns vereinbart.
Wohnungswechsel. 11.1 Umzug in eine neue Wohnung Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.
Wohnungswechsel. Bei einem Wohnungswechsel xxxxxxxxx xxx Xxxxxxxxxx gilt die Versicherung während des Umzuges, dann in den neuen Wohnräumen, sofern der Vertrag nicht vor Beginn des Umzuges und mit Wirkung auf den Tag vor Beginn des Umzuges gekündigt wird.
3.5.1. Die Versicherung gilt auch während des Transportes. Versichert sind Schäden durch Verlust oder Beschädigung von in Fahrzeugen transportiertem Wohnungsinhalt durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug. Die Entschädigung ist mit 10.000 Euro begrenzt. Kein Versicherungsschutz besteht bei einfachem Diebstahl und Glasbruch.
3.5.2. Der Wohnungswechsel ist uns vor Beginn des Umzuges schriftlich zu melden und anschließend unverzüglich mit dem Meldezettel nachzuweisen. Die Anzeige des Umzuges gilt als Antrag, den Versicherungsschutz für die Dauer des Umzuges auch auf die neue Wohnung und auf den Transportweg zu erstrecken. Nach Beendigung des Umzuges gilt die neue Adresse als versicherter Risikoort. Umzugsbeginn ist der Zeitpunkt, an dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft aus der bisherigen Wohnung in die neue Wohnung gebracht werden. Der Versicherungsschutz für die bisherige Wohnung erlischt mit Abschluss des Umzuges, spätestens aber drei Monate nach Umzugsbeginn. Ab dem jeweiligen Zeitpunkt besteht Versicherungsschutz nur mehr für die neue Wohnung.
3.5.3. Wird der Umzug nicht angezeigt, bleibt für die Dauer des Umzuges der Versicherungsschutz nur für die bisherige Wohnung bestehen. Nach Beendigung des Umzuges, spätestens aber drei Monate nach Umzugsbeginn erlischt der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung und beginnt gleichzeitig in der neuen Wohnung.
3.5.4. Sollte die Wohnnutzfläche der neuen Wohnung höher sein als die der bisherigen Wohnung und es wurde dafür keine Anpassung innerhalb einer Frist von drei Monaten beantragt, so kann dies für Schadenereignisse nach Ablauf dieser Frist zu einer Unterversicherung im Sinne von Artikel 24, Punkte 1 und 2 führen. Sollte die neue Wohnung eine niedrigere Wohnnutzfläche als die bisherige Wohnung aufweisen, so erfolgt die Prämienanpassung mit Datum unserer Kenntniserlangung.
3.5.5. Ergibt sich für die neue Wohnung aufgrund ihrer Lage - entscheidend dafür ist die Postleizahl des versicherten Ortes - eine niedrigere Prämie, so ist vom Zugang der Anzeige für den Wohnungswechsel an nur diese Prämie zu bezahlen.
3.5.6. Ergibt sich für die neue Wohnung aufgrund Ihrer Lage - entscheidend dafür ist die Postleizahl des versicherten Ortes - eine höh...
Wohnungswechsel. Besondere gefahrerhöhende Umstände Abschnitt B
Wohnungswechsel bei Wohnungswechsel innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein auch während des Umzugs sowie am neuen Standort.
Wohnungswechsel. Im Falle eines Wohnungswechsels innerhalb der Bundesrepublik Deutschland geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Der Versicherungsschutz in beiden Wohnungen erlischt spätestens 6 Monate nach Umzugsbeginn, es sei denn, die Weiterversicherung wird mit uns vereinbart.
Wohnungswechsel. Die Kündigung des Kunden bei Umzug muss schriftlich oder per E-Mail an xxxxxxx@xxxxxx-xxxxx.xx erfolgen und muss mindestens folgende Angaben enthalten: - Kundennummer, - Datum des Aus- zugs, - Neue Anschrift für die Schlussrechnung, - Zählerstand bei Auszug, - Zählernummer.