FAHRZEUGVERWERTUNG Musterklauseln

FAHRZEUGVERWERTUNG. Nimmt der Kunde die ihm in 1.2. eingeräumte Kaufoption nicht in Anspruch oder wird der Vertrag durch PORSCHE gem. 4. ALB aufgelöst, verwertet PORSCHE das Fahrzeug analog zu Punkt 1. RLB. Dafür steht PORSCHE eine Verwertungspauschale in Höhe von EUR 600,– inkl. USt. zu. Damit sind sämtliche im Zusammenhang mit der Verwertung des Fahrzeuges entstehenden Kosten (wie zum Beispiel Kosten der Begutachtung durch einen von PORSCHE beauflragten Dritten, Standgebühren, Kosten der Überstellung des Fahrzeuges an den Käufer, etc.) abgedeckt.
FAHRZEUGVERWERTUNG. 1.1. Kaufoption: Es ist keine Kaufoption vereinbart. Es steht PORSCHE jedoch frei, das Fahrzeug am Ende der Leasingzeit dem Leasingnehmer zum Kauf anzubieten. 1.2. Erklärt sich der Kunde bei Fahrzeugrückstellung mit dem Händlerkaufangebot einverstanden, dann ist PORSCHE berechtigt, auf Basis dieses Kaufanbotes zu verkaufen und abzurechnen. Sollte das Händlerkaufanbot unter dem kalkulierten Restwert liegen, so behält sich PORSCHE vor, das Fahr- zeug selber zu verwerten. 1.3. Dem Kunden steht es frei, binnen 14 Tagen ab Rückstellung selbst Kaufanbote beizubringen und gewerbliche Käufer namhafl zu machen. Liegt das Kaufanbot unter dem vertraglichen bzw. kalku- latorischen Restwert gem. Punkt 2. oder liegt kein Kaufanbot vor, bietet PORSCHE das Fahrzeug über ihre technischen Einrichtungen Händlern zum Kauf an. PORSCHE wird das Fahrzeug zum Bestanbot verkaufen. Der Abrechnung wird der tatsächlich eingegangene Bestpreis, im Falle des Totalschadens der Wert lt. Sachverständigengutachten, jeweils abzüglich einer Kostenpauschale von EUR 600,– inkl. USt. zur Abdeckung des Verkaufsaufwandes zugrunde gelegt. Liegt die Differenz zwischen dem Erstanbot und dem erzielten Höchstpreis unter dieser Kostenpauschale, wird eine Kostenpauschale von EUR 450,– inkl. USt. verrechnet. 1.4. Soweit gesetzlich zulässig, wird PORSCHE beim Verkauf Gewährleistungen einschränken oder ausschließen.
FAHRZEUGVERWERTUNG. Nimmt der Kunde die ihm in Punkt 2.2 MLB eingeräumte Kaufoption nicht in Anspruch oder wird der Vertrag durch PORSCHE gem. 4. ALB aufgelöst, verwertet PORSCHE das Fahrzeug analog zu Punkt 1. RLB. Dafür steht PORSCHE eine Verwertungspauschale in Höhe von EUR 600,– inkl. USt. zu. Damit sind sämtliche in Zusammenhang mit der Verwertung des Fahrzeuges entstehenden Kosten (wie zum Beispiel Kosten der Begutachtung durch einen von Porsche beauftragten Dritten, Standgebühren, Kosten der Überstellung des Fahrzeuges an den Käufer, etc.) abgedeckt.