Weitere Verträge Musterklauseln

Weitere Verträge. Bestanden bei uns noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Weitere Verträge. Zusätzlich zu den vorgenannten Verpflichtungen können lokale Gesetze oder Bestimmungen in bestimmten Hoheitsgebieten des EWR vorschreiben, dass der Fonds eine lokale Zahlstelle einrichtet. Zur Aufgabe der Zahlstelle kann u. a. die Führung von Konten gehören, über die Zeichnungs- und Rücknahmegelder und Ausschüttungen gezahlt werden. Anleger, die es vorziehen oder durch lokale Vorschriften verpflichtet sind, die Zahlung bzw. den Erhalt von Zeichnungs-/Rücknahmegeldern über einen Vermittler statt direkt an die Verwahrstelle oder die Gesellschaft durchzuführen, tragen ein Kreditrisiko gegenüber diesem Unternehmen in Bezug auf a) Zeichnungsgelder und b) Rücknahmegelder. Die Ernennung einer Zahlstelle (einschließlich einer Zusammenfassung der Vereinbarung über die Ernennung dieser Zahlstelle) wird in einem Ländernachtrag im Detail angegeben. Die Erbringung dieser Dienstleistungen soll zu gewöhnlichen, marktüblichen Bedingungen für die Gesellschaft erfolgen, wobei die Gebühren dafür zu normalen handelsüblichen Sätzen zu erheben sowie die Auslagen zu erstatten sind.
Weitere Verträge. Im Falle der Vertragsauflösung gem. 4. ALB kann PORSCHE auch andere Verträge mit dem Kunden auflösen bzw. Kredite fällig stellen, sofern das Festhalten an der jeweiligen Vertragsbeziehung die Rechtsposition von PORSCHE gefährden würde.
Weitere Verträge. 6 Haftung/Gewährleistung Der Verein übernimmt keine Gewähr für die von dem Sponsor verfolgten Ziele. Dieser Vertrag beginnt am und wird bis zum abgeschlossen. o d e r (wenn Ende offen) Der Vertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ist in entsprechender Anwendung des § 626 BGB ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Die Parteien verpflichten sich, über alle während der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie alle sonstigen geschäftlichen Tatsachen, insbesondere Kalkulationen, nur im Rahmen der Zusammenarbeit zu verwenden. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist über diese Informationen Stillschweigen zu bewahren.
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  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, ein langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen, indem er vornehmlich in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen weltweit investiert. Der Fonds verwendet verschiedene auf statistischen und numerischen Analysen basierende quantitative Techniken einschließlich maschinelles Lernen, wobei ein der Verwaltungsgesellschaft gehörender Algorithmus aus umfangreichen Eingabedatenvolumen lernen und Prognosen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung von Aktienkursen erstellen kann. Der Anlageverwalter, der zur Entwicklung des Algorithmus beitrug, wird in Bezug auf die Titelauswahl und den Portfolioaufbau einen disziplinierten und rigorosen Ansatz verfolgen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI AC World Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich die potenzielle Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus aller Welt, die ein Engagement in Schwellenmärkte bieten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte illiquide werden, was den Anlageverwalter zwingen würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Potentielle Anleger sollten den Risikofaktor „Operatives Risiko“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ beachten. Sie finden dort Informationen zu den mit dem Fonds verbundenen operativen Risiken. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………