Weitere Verträge Musterklauseln

Weitere Verträge. Bestanden bei uns noch weitere Verträge für das versicherte Kind, wird die Leistung nur aus einem Vertrag erbracht.
Weitere Verträge. Zusätzlich zu den vorgenannten Verpflichtungen können lokale Gesetze oder Bestimmungen in bestimmten Hoheitsgebieten des EWR vorschreiben, dass der Fonds eine lokale Zahlstelle einrichtet. Zur Aufgabe der Zahlstelle kann u. a. die Führung von Konten gehören, über die Zeichnungs- und Rücknahmegelder und Ausschüttungen gezahlt werden. Anleger, die es vorziehen oder durch lokale Vorschriften verpflichtet sind, die Zahlung bzw. den Erhalt von Zeichnungs-/Rücknahmegeldern über einen Vermittler statt direkt an die Verwahrstelle oder die Gesellschaft durchzuführen, tragen ein Kreditrisiko gegenüber diesem Unternehmen in Bezug auf a) Zeichnungsgelder und b) Rücknahmegelder. Die Ernennung einer Zahlstelle (einschließlich einer Zusammenfassung der Vereinbarung über die Ernennung dieser Zahlstelle) wird in einem Ländernachtrag im Detail angegeben. Die Erbringung dieser Dienstleistungen soll zu gewöhnlichen, marktüblichen Bedingungen für die Gesellschaft erfolgen, wobei die Gebühren dafür zu normalen handelsüblichen Sätzen zu erheben sowie die Auslagen zu erstatten sind.
Weitere Verträge. Im Falle der Vertragsauflösung gem. 4. ALB kann PORSCHE auch andere Verträge mit dem Kunden auflösen bzw. Kredite fällig stellen, sofern das Festhalten an der jeweiligen Vertragsbeziehung die Rechtsposition von PORSCHE gefährden würde.
Weitere Verträge. 6 Haftung/Gewährleistung Der Verein übernimmt keine Gewähr für die von dem Sponsor verfolgten Ziele. Dieser Vertrag beginnt am und wird bis zum abgeschlossen. o d e r (wenn Ende offen) Der Vertrag kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund ist in entsprechender Anwendung des § 626 BGB ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Die Parteien verpflichten sich, über alle während der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie alle sonstigen geschäftlichen Tatsachen, insbesondere Kalkulationen, nur im Rahmen der Zusammenarbeit zu verwenden. Auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist über diese Informationen Stillschweigen zu bewahren.
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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.