FÄLLIGSTELLUNG Musterklauseln
FÄLLIGSTELLUNG. Jeder Inhaber von Teilschuldverschreibungen ist berechtigt, seine Teilschuldverschreibungen fällig zu stellen und deren Einlösung gemäß § 4 zuzüglich Stückzinsen zu verlangen, falls:
FÄLLIGSTELLUNG. Die DADAT ist berechtigt, Überschreitungen und/oder Kontoüberziehungen ganz oder teilweise unter Einhaltung einer einmonatigen Frist zur Rückzahlung fällig zu stellen.
FÄLLIGSTELLUNG. 6.1. PORSCHE ist berechtigt, den aushaftenden Kredit lt. Kontosaldo Punkt 3.3. zuzüglich zwischenzeit- lich aufgelaufener Kontokorrentzinsen, Spesen und Kostenersatz aus wichtigem Grund sofort fällig zu stellen, insbesondere wenn
6.1.1. der Kunde mit den vertraglichen Raten mindestens 6 Wochen trotz Androhung des in Punkt 6.1. genannten Terminverlustes und Setzung einer Frist von mindestens 2 Wochen in Verzug ist; oder
6.1.2. über das Vermögen des Kunden oder Mitantragstellers ein Insolvenzverfahren eröffnet bzw. mangels Vermögen abgewiesen wird – oder unrichtige Angaben durch einen Antragsteller gemacht worden sind – sowie im Falle des Ablebens eines Antragstellers, sofern dadurch die Erfüllung von Verbindlich- keiten gegenüber PORSCHE gefährdet ist oder Gefahr für das Finanzierungsobjekt besteht; oder
6.1.3. der Kunde PORSCHE die Informationen und Unterlagen, die PORSCHE zur Erfüllung der Verpflichtungen gemäß § 6 FM-GwG (Finanzmarkt-Geldwäschegesetz) benötigt, nicht erteilt (z. B. Angaben und Nachweise zu wirtschaftlichen Eigentümern/wirtschaftlichen Begünstigten sowie Vertretungsbefugten, Zweck der Geschäftsbeziehung, Herkunft der Mittel, Bestehen eines Treuhandverhältnisses) und diesbezügliche Änderungen nicht unverzüglich PORSCHE bekannt gibt; oder
6.1.4. PORSCHE im Zuge des Vertragsverhältnisses in Erfahrung bringt, dass der Kunde auf EU- bzw. US- Sanktionslisten geführt wird.
6.2. Am Ende der Laufzeit des Kredits wird ein noch aushaftender Saldo lt. Konto Punkt 3.3. automatisch fällig.
6.3. Mit Fälligstellung kann PORSCHE auch sonstige Verträge mit dem Kunden oder Mitantragsteller fällig stellen bzw. kündigen, sofern das Festhalten an der Vertragsbeziehung die Rechtsposition von PORSCHE gefährden würde.
