Beschädigung Musterklauseln

Beschädigung a) Zahlung der Reparaturkosten Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Reparatur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen: • Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zah- len die hierfür erforderlichen Kosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungs- xxxxx. Voraussetzung ist, dass Sie uns die vollständige und fachgerechte Reparatur durch eine Rechnung nachweisen oder ein durch uns beauftrag- ter Sachverständiger diese bestätigt. Fehlt dieser Nachweis, bezahlen wir entsprechend der nachfolgenden Regelung. • Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht fachgerecht repariert wird, gilt: Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Repara- tur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten Wiederbeschaffungs- xxxxx.
Beschädigung a) Werden die Güter oder Teile der Güter beschädigt und ist eine Wiederherstellung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, ersetzt der Versicherer unter Berücksichtigung des Artikels 11 den Handelswert, in dessen Ermangelung den gemeinen Wert, den die Güter in unbeschädigtem Zustand am Ablieferungsort haben würden, abzüglich des Wertes, den sie dort im beschädigten Zustand haben (Restwert). Der Wert der Güter in beschädigtem Zustand kann auch durch freihändigen Verkauf oder durch öffentliche Versteigerung festgestellt werden, wenn der Versicherer dies unverzüglich nach Kenntnis der für die Schadenhöhe erheblichen Umstände verlangt; in diesem Fall tritt der Erlös an die Stelle des Wertes der beschädigten Güter. Beschädigte Gegenstände können niemals an den Versicherer ohne dessen Einwilligung abandonniert werden. Die Nichtabnahme des versicherten Gutes seitens des Empfängers begründet keinen Ersatzanspruch. Die aus einer Nichtabnahme des versicherten Gutes entstehenden Kosten gehen nicht zu Lasten des Versicherers.
Beschädigung. Jede Beschädigung oder Funktionsbeeinträchtigung des Leihgeräts oder Zubehörs muss der Schulleitung unmittelbar nach Eintritt der Beschädigung/Funktionsbeeinträchtigung gemeldet werden. Der Entleiher/ die Entleiherin tragen die anfallenden Kosten einer eventuell anfallenden Reparatur bei einer Reparaturstelle nach Xxxx der Stadt Köln. Es ist dem Entleiher/ der Entleiherin nicht gestattet, Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen eigenmächtig durchzuführen oder in Auftrag zu geben.
Beschädigung. Der Versicherer leistet Entschädigung nach den Abschnitten A1 und A5 für versicherte Sachen, die durch nachfolgend beschriebene Gefahren und Schäden beschädigt oder zerstört werden oder infolgedessen abhandenkommen. Der Versicherer erstattet hierbei Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal die vereinbarte Versicherungssumme. Hierzu zählen u. a. Anprall, Bodenstürze und Bruchschäden. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad oder E-Bike/Pedelec einwirkendes Ereignis. Versicherungsschutz besteht auch für Fahrräder und E-Bikes/Pedelecs, die mit einem Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen. Versichert ist das Umfallen des Fahrrads oder E-Bikes/Pedelecs sowie der Sturz mit dem Fahrrad oder E-Bike/Pedelec – auch ohne äußere Einwirkung. Vandalismus liegt vor, wenn ein Täter versicherte Sachen vorsätzlich beschädigt oder zerstört (Sachbeschädigung).
Beschädigung. Jede Beschädigung oder Funktionsbeeinträchtigung des Leihgeräts oder Zubehörs muss der Schulleitung unmittelbar nach Eintritt der Beschädigung/Funktionsbeeinträchtigung gemeldet werden. Der/die Entleiher*in tragen die anfallenden Kosten einer eventuell anfallenden Reparatur bei einer Reparaturstelle nach Xxxx der Stadt Dortmund, bei Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig entstanden sind. Es ist dem/der Entleiher*in nicht gestattet, Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen eigenmächtig durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Bei größeren oder irreparablen Schäden, die vorsätzlich oder fahrlässig entstanden sind, ist eine Schadenspauschale in Höhe von 400 € verpflichtend von dem/der Entleiher*in an die Stadt Dortmund, zu zahlen.
Beschädigung. Jede Beschädigung oder Funktionsbeeinträchtigung des Leihgeräts oder Zubehörs muss der Schulleitung unmittelbar nach Eintritt der Beschädigung/Funktionsbeeinträchtigung gemeldet werden. Es ist den Entleihern nicht gestattet, Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen eigenmächtig durchzuführen oder in Auftrag zu geben. Die Stadt entscheidet auf Basis einer Empfehlung der Schule über einen möglichen Austausch der Geräte.
Beschädigung. Als "Beschädigung" wird jegliche Einwirkung auf eine Sache bezeichnet, die ihre be- stimmungsgemäße Brauchbarkeit mehr als geringfügig beeinträchtigt oder ihre stoff- liche Zusammensetzung verändert. Bei einer Beschädigung ist die Verletzung der Sachsubstanz nicht notwendig; Einwirkungen, durch welche die Brauchbarkeit der Sache gemindert wird, reichen bereits aus, um den Tatbestand der Beschädigung zu erfüllen. TC_IkeaKreditkarte _MB_G_DE_201710
Beschädigung a. Werden die Güter oder Teile der Güter beschädigt und ist eine Wiederherstellung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll, ersetzt der Versicherer unter Berücksichtigung des Artikels ll den Handelswert, in dessen Ermangelung den gemeinen Wert, den die Güter in unbeschädigtem Zustand am Ablieferungsort haben würden, abzüglich des Wertes, den sie dort im beschädigtenZustand haben (Restwert). Der Wert der Güter in beschädigtem Zustand kann auch durch freihändigen Verkauf oder durch öffentliche Versteigerung festgestellt werden, wenn der Versicherer dies unverzüglich nach Kenntnis der für die Schadenhöhe erheblichen Umstände verlangt; in diesem Fall tritt der Erlös an die Stelle des Wertes der beschädigten Güter. Beschädigte Gegenstände können niemals an den Versicherer ohne dessen Einwilligung abandonniert werden. Die Nichtabnahme des versicherten Gutes seitens des Empfängers begründet keinen Ersatzanspruch. Die aus einer Nichtabnahme des versicherten Gutes entstehenden Kosten gehen nicht zu Lasten des Versicherers.
Beschädigung. Der Versicherer leistet Entschädigung nach den Abschnitt A1 Ziff. 1 und Ziff. 5 für versicherte Sachen, die durch nachfolgend beschriebene Gefahren und Schäden beschädigt oder zerstört werden oder infolgedessen abhandenkommen. Der Versicherer erstattet hierbei Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte und Arbeitslohn), die die Verkehrs- und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal die vereinbarte Versicherungssumme.
Beschädigung. Kosten von Beschädigungen aller Art (Glasbruch, Verschmutzung, Kratzer an Wänden usw.) gehen zu Lasten des Auftragnehmers und werden im Falle einer ausständigen Sanierung unter Einhaltung der Fristen von Seiten der Bauleitung veranlasst und von der Schlussrechnung in Abzug gebracht.