Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle Musterklauseln
Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle. 16.1 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Reiseveranstalter: TCM Online Reise Agentur ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇, ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇
16.2 Der Reiseveranstalter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt an diesen auch nicht teil.
Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle. 1. Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. Reiseveranstalter: LMX Touristik GmbH, ▇▇▇▇▇▇-▇▇▇▇-▇▇▇. ▇▇, ▇▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇
2. Der Reiseveranstalter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt an diesen auch nicht teil. Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsblattform hin. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren ist nicht beabsichtigt.
Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle. 1. Abschluss und Inhalt des Reisevertrags, Vertragspartner, Kommunikationsweg
1.1 Mit der Buchung der Reise bietet der Kunde der Reiseveranstalterin den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an.
1.2 Der Inhalt des Angebots des Kunden auf Abschluss des Reisevertrags bestimmt sich nach den Hotelbeschreibungen und Leistungsbeschrei- bungen der Veranstalterin. Die Hotelbeschreibungen und Leistungsbeschreibungen von Reisevermittlern oder anderen Reiseveranstaltern sind hingegen nicht maßgeblich.
1.3 Der buchende Kunde ist auch der „Reiseanmelder“. Der Reiseanmelder ist in jedem Fall Vertragspartner der Veranstalterin. Deshalb haftet der Reiseanmelder auch für den gesamten Reisepreis und somit für alle mit der Reiseanmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer. Der Reiseanmelder ist verantwortlich für die korrekte und vollständige Angabe der Daten der Reiseteilnehmer.
1.4 Der Reisevertrag kommt durch ▇▇▇▇▇▇▇ des Angebots des Kunden durch die Veranstalterin zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss händigt die Veranstalterin dem Kunden eine Reisebestätigung aus. Die Übersendung kann insbesondere bei Online-Buchungen auch elektronisch erfolgen.
1.5 Für Kinder- und Seniorenermäßigungen gilt, dass das Alter am Tag der Reiserückkehr maßgeblich ist. Der Umfang der Ermäßigung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
1.6 Die mit der Reiseanmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer können neben dem Reiseanmelder Vertragspartner der Veranstalterin werden, wenn der Reiseanmelder die Reiseteilnehmer vertritt.
1.7 Sogenannte „Leerwochen“ können nach Bestätigung der Möglichkeit auf Anfrage des Kunden bei der Veranstalterin gebucht werden. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 50,00 € pro Person und Woche.
