Recht auf Berichtigung. Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen,
Recht auf Berichtigung. Sie haben das Recht, die unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht Ihnen das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen. Möchten Sie dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, können Sie sich hierzu jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten wenden.
Recht auf Berichtigung. Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.
Recht auf Berichtigung. Artikel 17 –
Recht auf Berichtigung. Sie haben das Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen personenbezogenen Daten und können gemäß Art. 16 DSGVO die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten verlangen.
Recht auf Berichtigung. Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung hat die betroffene Person das Recht, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen.
Recht auf Berichtigung. Sollten Ihre personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sein, so können Sie Ihre Berichtigung oder Ergänzung verlangen (Art. 16 DS-GVO).
Recht auf Berichtigung. Die Bewohnerin oder der Bewohner hat das Recht, vom Heim unverzüglich die Berichtigung un- richtiger personenbezogene Daten oder die Vervollständigung der Daten zu verlangen (§ 18 KDG)
Recht auf Berichtigung. Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DS-GVO eine Berichtigung verlangen, Unter den in Art. 17 DS-GVO genannten Bedingungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bzw. der personenbezogenen Daten Ihres Kindes verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt aber davon ab, ob die Daten von uns noch zur Erfüllung unserer Aufgaben benötigt werden. [Bitte Löschfristen ergänzen.].
Recht auf Berichtigung. Ich kann nach Art. 16 DS-GVO die Berichtigung fehlerhafter Daten vom Verantwortlichen verlangen.