Common use of Gesamthaftung Clause in Contracts

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: Sales Contracts, Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 Ziffer 7. vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus auf Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht Rück- sicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen we- gen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: Sales Contracts

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: Sales Contracts

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 9 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche unerlaubter Handlung auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB.

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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadens- ersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Scha- densersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertrags- abschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden Sach- schäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: Sales Contracts

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenersatz als in § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur Rechtsansprüche des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossenausgeschlos- sen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsab- schluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche Verschuldens bei deliktischen Ansprüchen auf Ersatz von Sachschäden Sachschaden gemäß § 823 BGB.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenser- satz als in § 6 vorgesehen, vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs An- spruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere insbeson- dere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden Ver- schulden bei VertragsabschlussVertragsabschluß, wegen sonstiger sonsti- ger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGBsowie generell für Mangelfolgeschäden und andere, indirekte Schäden.

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Samples: General Terms and Conditions of Sale

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadensersatz, als in § ß 6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § Sachsch‰den gem. ß 823 BGB.

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Samples: Allgemeine Lieferbedingungen (Alb)

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 7 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – An- spruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadensersatzan- sprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 4 Absatz 6 bis 7.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gesamthaftung. 7.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden Sachschä- den gemäß § 823 BGB. 7.2 Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausge- schlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die per- sönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Ar- beitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertrags- abschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – Anspruchs, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: Sales Contracts

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer delikti- scher Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGBBGB und insbesondere für Mangelfolgeschäden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertrags- abschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGBsowie generell für Mangelfolgeschäden und andere, in- direkte Schäden.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – Anspruchs- ausgeschlossen. Dies Das gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferung, Montage Und Reparatur

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenersatz als in § 6 vorgesehen, 9 vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 7 und § 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossenausge- schlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche An- sprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: Allgemeine Liefer Und Verkaufsbedingungen

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 8 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden deliktischen Ansprüchen gemäß § §823 BGB.

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Samples: Sales Contracts

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 unter „Mängelhaftung“ vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsab- schluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen / Geschäftsbedingungen (Verbraucher)

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den §§ 4 und 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGBSachschäden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere insbe- sondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVer- tragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gesamthaftung. 9.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB. 9.2 Eine Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen

Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 5 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen