Common use of Gesamthaftung Clause in Contracts

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.ppiadhesiveproducts.com, fielenbach-solingen.de, www.boehmler-drehteile.de

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenersatz als in § 6 Nr. 5 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gel- tend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadensersatzsprüche aus Verschulden Ver- schulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen Pflichtverlet- zungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB.

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Samples: www.bitworks.net, www.bitworks.net, www.bitworks.net

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.fm-plast.de, ursapharm.de, zinkorotat-pos.de

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.dreher-bau.de, www.insertec-gmbh.de

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht Rück- sicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen we- gen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: apd-schlauchtechnik.de, www.apd-schlauchtechnik.de

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 Ziffer 7. vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus auf Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.luebke-vogt.de, www.luebke-vogt.de

Gesamthaftung. (1) 7.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB.

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Samples: www.schabmueller.de

Gesamthaftung. (1) 9.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorstehender Regelung der Nr. 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs An- spruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer de- liktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.industriepark-zeitz.de

Gesamthaftung. (1) 9.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 den Ziffer 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: ems-fertigung.net

Gesamthaftung. (1) 9.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 §8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.sengewald.de

Gesamthaftung. (1) 2.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorab vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.biechele-bau.de

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 8 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossenAnspruchsausge- schlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer delikti- scher Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: ulmermaschinenteile.de

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – Anspruchs- ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.kettinger.de

Gesamthaftung. (1a) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 unter III. 5. vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Haftung wegen vorsätzlichen Handelns bleibt hiervon unberührt.

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Samples: pfungstaedter-shop.de

Gesamthaftung. (1.) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs Anspruches – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden Verschul- den bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen Pflichtverlet- zungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.pilz-gmbh.com

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in unter § 4 und § 6 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Scha- densersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

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Samples: www.bk-offset.de

Gesamthaftung. (1) . Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: ruester-gmbh.de

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – Anspruchs, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: bpa-waterproofing.com

Gesamthaftung. (1) . Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 Ziffer VII. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § §823 BGB.

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Samples: www.belting-group.com

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § ß 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § Sachsch‰den gem‰fl ß 823 BGB.

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Samples: www.wetterberg.de

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 7 und § 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossenausge- schlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche An- sprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: q-soft.de

Gesamthaftung. (1a) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.packners.com

Gesamthaftung. (1) . Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – Anspruchs- ausgeschlossen. Dies Das gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.drs-weltring.de

Gesamthaftung. (1) 8.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenersatz als in § 6 7 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Scha- densersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: buchert-feil.de

Gesamthaftung. (1) . Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenersatz als in § 6 vorgesehen, 9 vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB.

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Samples: www.tribo.de

Gesamthaftung. (1a) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorstehenden Ziff. 5. und 6. vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – Anspruches - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.eiden-pernack.de

Gesamthaftung. (1) 8.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, im vorherigen vorgesehen ist - ohne Rücksicht - auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen- ausgeschlos- sen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVer- tragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: missal-leuchten.de

Gesamthaftung. (1) . Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 V. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.textwende.de

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den §§ 4 und 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGBSachschäden.

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Samples: solarlux.com

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere insbe- sondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVer- tragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.amsbeck-mt.de

Gesamthaftung. (1) 6.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 nach Ziffer 5. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: jebagro.com

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer delikti- scher Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGBBGB und insbesondere für Mangelfolgeschäden.

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Samples: www.edgarfuchs.com

Gesamthaftung. (138) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 Ziffer VII. Abs. (5) - (7) vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Erfasst werden also Ansprüche wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, Verletzung einer Nebenpflicht und gesetzliche sonstige Ansprüche, z.B. aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden der Produzentenhaftung gemäß § 823 BGB.

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Samples: derbuerofuehrer.de

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertrags- abschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGBsowie generell für Mangelfolgeschäden und andere, in- direkte Schäden.

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Samples: www.bindertechnologie.de

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 Ziffer 8. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.swh-gmbh.de

Gesamthaftung. (1) . Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.elektromotoren-schreckling.de

Gesamthaftung. (1) . Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenersatz als in § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur Rechtsansprüche des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossenausgeschlos- sen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsab- schluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche Verschuldens bei deliktischen Ansprüchen auf Ersatz von Sachschäden Sachschaden gemäß § 823 BGB.

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Samples: aw-halle.de

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden Sachschä- den gemäß § 823 BGB.

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Samples: oli-gmbh.de

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadens- ersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Scha- densersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertrags- abschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden Sach- schäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.schwertfeger.eu

Gesamthaftung. (1) 7.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden Sachschä- den gemäß § 823 BGB.

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Samples: geismar.com

Gesamthaftung. (1) 8.1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: stern-metallbau.com

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als Schadensersatzhaftung, die über die in § 6 vorgesehenvorgesehene Haftung hinausgeht, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadens- ersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertrags- abschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.surtec.com

Gesamthaftung. (1) 9.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB.

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Samples: www.netkraut.de

Gesamthaftung. (1) . Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, Ziffer V. vorgesehen ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden etwa gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.solight-achim.de

Gesamthaftung. (1) . Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 unter VII vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden Sachschä- den gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.heute-gmbh.de

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 unter „Mängelhaftung“ vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsab- schluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.reifen-guenther.de

Gesamthaftung. (1) 11.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur Rechtsna- tur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.koenigsee-implantate.de

Gesamthaftung. (1) . Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.beucke.com

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.emsmetall.com

Gesamthaftung. (1) 6.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 5 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.metallschleiferei-scholz.de

Gesamthaftung. (1) 5.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 Nr. 2 und 4 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur Rechts- natur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossenausge- schlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenser- satzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsab- schluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: kromi.de

Gesamthaftung. (1) . Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 7 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – An- spruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadensersatzan- sprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 4 Absatz 6 bis 7.

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Samples: eth-umweltservice.de

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 8 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden deliktischen Ansprüchen gemäß § §823 BGB.

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Samples: www.baustoff-sauter.de

Gesamthaftung. (1) 7.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.altavia-deutschland.de

Gesamthaftung. (1a) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorstehenden Ziff. 5., 6. und 7. vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – Anspruches - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.losbergerdeboer.com

Gesamthaftung. (1) 12.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.rondo-ganahl.com

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 Ziffer 10. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.trepgo.de

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 9 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche unerlaubter Handlung auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB.

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Samples: atp-papenburg.de

Gesamthaftung. (1) . Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadensersatz, als in § ß 6 vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § Sachsch‰den gem. ß 823 BGB.

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Samples: mt-intertex.de

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertrags- abschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: www.texidea.de

Gesamthaftung. (1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 5 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

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Samples: atp-papenburg.de