Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Appears in 6 contracts
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Appears in 3 contracts
Samples: Sales Contracts, Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 Ziffer 7. vorgesehen, ist – - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus auf Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht Rück- sicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen we- gen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen, Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – –ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 9 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche unerlaubter Handlung auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadens- ersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Scha- densersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertrags- abschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden Sach- schäden gemäß § 823 BGB.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenersatz als in § 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur Rechtsansprüche des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossenausgeschlos- sen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsab- schluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche Verschuldens bei deliktischen Ansprüchen auf Ersatz von Sachschäden Sachschaden gemäß § 823 BGB.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenser- satz als in § 6 vorgesehen, vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs An- spruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere insbeson- dere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden Ver- schulden bei VertragsabschlussVertragsabschluß, wegen sonstiger sonsti- ger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGBsowie generell für Mangelfolgeschäden und andere, indirekte Schäden.
Appears in 1 contract
Samples: General Terms and Conditions of Sale
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadensersatz, als in § ß 6 vorgesehen, ist – - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § Sachsch‰den gem. ß 823 BGB.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Lieferbedingungen (Alb)
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 7 vorgesehen, ist – - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – An- spruchs - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadensersatzan- sprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach § 4 Absatz 6 bis 7.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gesamthaftung. 7.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § Ziffer 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden Sachschä- den gemäß § 823 BGB.
7.2 Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausge- schlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die per- sönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Ar- beitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertrags- abschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, vorgesehen ist – - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – Anspruchs, ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 7 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer delikti- scher Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGBBGB und insbesondere für Mangelfolgeschäden.
Appears in 1 contract
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertrags- abschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGBsowie generell für Mangelfolgeschäden und andere, in- direkte Schäden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – Anspruchs- ausgeschlossen. Dies Das gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Lieferung, Montage Und Reparatur
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz Schadenersatz als in § 6 vorgesehen, 9 vorgesehen ist – - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – - ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 7 und § 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossenausge- schlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche An- sprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Appears in 1 contract
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche Schadenersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsabschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen positiver Vertragsverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden deliktischen Ansprüchen gemäß § §823 BGB.
Appears in 1 contract
Samples: Sales Contracts
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 unter „Mängelhaftung“ vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVertragsab- schluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen / Geschäftsbedingungen (Verbraucher)
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in den §§ 4 und 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGBSachschäden.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere insbe- sondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei VertragsabschlussVer- tragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gesamthaftung. 9.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß gem. § 823 BGB.
9.2 Eine Begrenzung nach Abs. 1 gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Gesamthaftung. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 6 5 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
Appears in 1 contract
Samples: Allgemeine Auftragsbedingungen