Common use of Geschäfte mit Differenzausgleich Clause in Contracts

Geschäfte mit Differenzausgleich. Ist bei Termingeschäften die Lieferung oder Abnahme des zugrunde liegenden Xxxxx nicht möglich (z. B. bei Indexoptionen oder Indexfutures), so sind Sie verpflichtet, sofern Ihre Markterwartungen nicht eingetreten sind, einen Geldbetrag (Cash Settlement) zu zahlen, der sich aus der Differenz zwischen dem beim Abschluss des Options- oder Terminkontrakts zugrunde liegenden Kurs und dem Marktkurs bei Ausübung oder Fälligkeit ergibt. Darin liegt Ihr nicht im Vorhinein bestimmbares und grundsätzlich unbegrenztes Verlustrisiko, wobei Sie in diesem Fall auch immer die zur Abdeckung dieses Geschäfts erforderliche Liquidität beachten müssen.

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