Gesellschafterbeschluss des Anteilsinhabers der Deutsche Telefon Standard GmbH Musterklauseln

Gesellschafterbeschluss des Anteilsinhabers der Deutsche Telefon Standard GmbH. Unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher gesellschaftsvertraglich und gesetzlich vor- gesehenen Frist- und Formerfordernisse der Einberufung und Ankündigung hält hiermit der ÜBERNEHMENDE RECHTSTRÄGER als alleiniger Anteilsinhaber des ÜBERTRAGENDEN RECHTSTRÄGERS eine des ÜBERTRAGENDEN RECHTSTRÄGERS ab und fasst folgenden Beschluss: „Die Schlussbilanz des ÜBERTRAGENDEN RECHTSTRÄGERS wird festgestellt“. Weitere Beschlüsse werden nicht gefasst. Sodann wird die außerordentliche Gesell- schafterversammlung beendet.