Grund- und Nahversorgung Musterklauseln

Grund- und Nahversorgung. Die Qualität der Grund- und Nahversorgung im Gebiet ist sehr differenziert zu beurteilen. Die Kernorte vor allem der Mittelzentren sind trotz sinkender Bevölkerungszahlen – ausgenommen die Allgemein- medizin – zufriedenstellend bis bestens versorgt, auch in den meisten Zentralorten der übrigen Städte und Gemeinden sind die grundlegenden Dinge vorhanden. Schwerer fällt die Sicherstellung der Versor- gung in den abseits der Entwicklungsachsen gelegenen Orten und in den verstreuten Gemeindeteilen. Während es in den Ortschaften für Lebensmittel und teilweise die körpernahen Dienstleistungen mobile (und für das Bankwesen digitale) Alternativen gibt, ist die Sachlage im Gesundheitssektor grundlegend anders. In drei von zehn Orten ist keine medizinische Grundversorgung vorhanden, in den übrigen höchstens in einem, maximal zwei Ortsteilen. Die sieben Kommunen des kassenärztlichen Planungsbe- reichs Torgau sind seit vielen Jahren massiv hausärztlich unterversorgt, im Bereich Eilenburg gibt es trotz nomineller Bedarfsgerechtigkeit gravierende lokale Engpässe. Dies steht vor dem Hintergrund ei- nes in Nordsachsen deutlich unterdurchschnittlichen Gesundheitszustandes. Zudem droht in den nächsten Jahren die Schließung von Xxxxxx. Bei (im Schnitt) durchschnittlicher bis guter Digitalinfrastruktur werden Ansätze zu ihrer Nutzung zur Verbesserung der Grundversorgung sichtbar. Diese gilt es auszubauen. Folgende Herausforderungen stehen für die Region an: Medizinische Grundversorgung: Vor dem Hintergrund massiver hausärztlicher Unterversorgung im Torgauer Bereich sind Lösungen für die Absicherung in der Fläche zu entwickeln. Abgesehen von guten Rahmenbedingungen für die Neuansiedlung von Ärzt:innen kommen hier mobile Ansätze ebenso in- frage wie (digitale) (Modell-)Projekte.