Waren des täglichen Bedarfs Musterklauseln

Waren des täglichen Bedarfs. Die Waren des täglichen Bedarfs (im Vollsortiment inkl. Drogeriewaren etc.) gibt es in sieben von zehn Zentralorten (inkl. Torgau), aber in keinem der Ortsteile. Elsnig und Trossin haben auch im Zentralort keine Vollversorgung. Der Zugang zu stationären Lebensmittelgeschäften wie Bäcker, Fleischer etc. ist in den Teilorten häufiger gegeben und wird durch mobile Angebote ergänzt. Mit „Xxxxxx und Konsor- ten“ existiert seit 2019 ein webbasiertes Versorgungsangebot u. a. für Waren des täglichen Bedarfs, das auch die Regionalmarke „Bestes aus der Dübener Heide“ einschließt.