Common use of Identität eines Vertreters des Versicherers Clause in Contracts

Identität eines Vertreters des Versicherers. Name: HVS Hamburger Versicherungs-Service AG • Tätigkeit Assecuradeur / Versicherungsvertreter i.S.d. § 34 d Abs. 1 GewO Aktiengesellschaft Amtsgericht Hamburg HRB 93675 46 732 012 83 Xxxxxxxx.00, 00000 Xxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxx, Xxxx Xxxxx • Rechtsform • Registergericht • Registernummer • Steuernummer • Anschrift/Sitz • Vorstand Die HVS Hamburger Versicherungs-Service AG ist durch, die im Versicherungsschein genannten, Versicherungsgesellschaften bevollmächtigt Policen in deren Namen auszustellen und zu verwalten. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht(BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Informationen zur Versicherungsleistung und zum Gesamtbeitrag Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen sowie den Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen Produktinformationsblatt, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag/Antrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und vereinbarten Klauseln Beitragszahlung • Erstbeitrag Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. • Folgebeitrag Ihre Zahlung von Folgebeiträgen gilt als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung genannten Fälligkeiten geleistet wird • SEPA-Lastschrift- Mandat Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen • Zahlweise Falls wir mit Ihnen unterjährige Zahlweise vereinbaren, ist grundsätzlich jährliche, ½-jährliche, ¼- jährliche oder monatliche Beitragszahlung möglich, wobei ein Zuschlag für unterjährige Beitragszahlung berechnet werden kann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen Grundsätzlich haben die Ihnen vor Abschluss eines Versicherungsvertrags zur Verfügung gestellten Informationen eine befristete Gültigkeitsdauer, falls kein entsprechender Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und Preisangaben. Soweit Sie den betreffenden Informationen nichts anderes entnehmen können, sind wir Ihnen gegenüber an die darin enthaltenen Angaben vier Wochen gebunden. Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags und unsere Annahmeerklärung durch Übersendung des Versicherungsscheins zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt..

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Samples: Crewcheck Crewcard Terms and Conditions, Betriebshaftpflichtversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung

Identität eines Vertreters des Versicherers. Name: HVS Hamburger Versicherungs-Service AG • Tätigkeit Assecuradeur / Versicherungsvertreter i.S.d. § 34 d Abs. 1 GewO Aktiengesellschaft Amtsgericht Hamburg HRB 93675 46 732 012 83 Xxxxxxxx.00, 00000 Xxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxx, Xxxx Xxxxx • Rechtsform • Registergericht • Registernummer • Steuernummer • Anschrift/Sitz • Vorstand Die HVS Hamburger Versicherungs-Service AG ist durch, die im Versicherungsschein genannten, Versicherungsgesellschaften bevollmächtigt Policen in deren Namen auszustellen und zu verwalten. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht(BaFin) Bereich Versicherungen BereichVersicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Informationen zur Versicherungsleistung und zum Gesamtbeitrag Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen sowie den Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen Produktinformationsblatt, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag/Antrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und vereinbarten Klauseln Beitragszahlung • Erstbeitrag Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. • Folgebeitrag Ihre Zahlung von Folgebeiträgen gilt als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung genannten Fälligkeiten geleistet wird • SEPA-Lastschrift- Mandat Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen • Zahlweise Falls wir mit Ihnen unterjährige Zahlweise vereinbaren, ist grundsätzlich jährliche, ½-jährliche, ¼- jährliche oder monatliche Beitragszahlung möglich, wobei ein Zuschlag für unterjährige Beitragszahlung berechnet werden kann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen Grundsätzlich haben die Ihnen vor Abschluss eines Versicherungsvertrags zur Verfügung gestellten Informationen eine befristete Gültigkeitsdauer, falls kein entsprechender Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und Preisangaben. Soweit Sie den betreffenden Informationen nichts anderes entnehmen können, sind wir Ihnen gegenüber an die darin enthaltenen Angaben vier Wochen gebunden. Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags und unsere Annahmeerklärung durch Übersendung des Versicherungsscheins zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt..

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Samples: Standplatz / Grundstückshaftpflichtversicherung

Identität eines Vertreters des Versicherers. Name: HVS Hamburger Versicherungs-Service AG • Tätigkeit Assecuradeur / Versicherungsvertreter i.S.d. § 34 d Abs. 1 GewO • Rechtsform Aktiengesellschaft • Registergericht Amtsgericht Hamburg • Registernummer HRB 93675 • Steuernummer 46 732 012 83 • Anschrift/Sitz Xxxxxxxx.00, 00000 Xxxxxxx • Vorstand Xxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxx, Xxxx Xxxxx • Rechtsform • Registergericht • Registernummer • Steuernummer • Anschrift/Sitz • Vorstand Die HVS Hamburger Versicherungs-Service AG ist durch, die im Versicherungsschein genannten, Versicherungsgesellschaften bevollmächtigt Policen in deren Namen auszustellen und zu verwalten. Zuständige Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht(BaFin) Bereich Versicherungen Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Informationen zur Versicherungsleistung und zum Gesamtbeitrag Die wesentlichen Merkmale der Versicherung wie Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen sowie den Gesamtbeitrag (Gesamtpreis und eingerechnete Kosten) haben wir Ihnen bereits im jeweiligen Produktinformationsblatt, den zugehörigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. in unserem Vorschlag genannt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag/Antrag und den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und vereinbarten Klauseln Beitragszahlung • Erstbeitrag Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. • Folgebeitrag Ihre Zahlung von Folgebeiträgen gilt als rechtzeitig, wenn sie jeweils zu den im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung genannten Fälligkeiten geleistet wird • SEPA-Lastschrift- Mandat Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen • Zahlweise Falls wir mit Ihnen unterjährige Zahlweise vereinbaren, ist grundsätzlich jährliche, ½-jährliche, ¼- jährliche oder monatliche Beitragszahlung möglich, wobei ein Zuschlag für unterjährige Beitragszahlung berechnet werden kann Gültigkeitsdauer von Vorschlägen Grundsätzlich haben die Ihnen vor Abschluss eines Versicherungsvertrags zur Verfügung gestellten Informationen eine befristete Gültigkeitsdauer, falls kein entsprechender Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Dies gilt sowohl bei unverbindlichen Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) als auch bei Vorschlägen und Preisangaben. Soweit Sie den betreffenden Informationen nichts anderes entnehmen können, sind wir Ihnen gegenüber an die darin enthaltenen Angaben vier Wochen gebunden. Zustandekommen des Vertrages Der Vertrag kommt durch Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrags und unsere Annahmeerklärung durch Übersendung des Versicherungsscheins zustande, wenn Sie nicht von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein gesondert aufgeführt..

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Samples: Haftpflichtversicherung