Informatikausstattung. In Produktionseinheiten mit mehr als 350 Beschäftigten wird den EGV ein PC mit Internetanschluss zur Verfügung gestellt, dessen Verwendung gemäß den im Betrieb festgelegten Formen erfolgt. Die Verwendung des PC muss in enger Verbindung mit der Gewerkschaftstätigkeit erfolgen, unbeschadet der auch strafrechtlichen Verantwortung der Benützer bei eventuellem Missbrauch.