Information Musterklauseln
Information. Der Pflegedienst wird über das Ergebnis der Begutachtung und die daraus resultierende Entscheidung der Pflegekasse informiert.
Information. Die Pflegeeinrichtung wird über das Ergebnis der Überprüfung nach § 23 und die daraus resultierende Entscheidung der Pflegekasse informiert.
Information. Die Post informiert ▇▇▇▇▇▇▇▇ darüber, dass im Zusammenhang mit der Benutzung des OnChainStores auf der Blockchain sogenannte Transaktionsgebühren anfallen:
Information. Der Versicherungsmakler wird dem Auftraggeber zu diesem Zweck eine spartenspezifische Übersicht über vertrags- und risikorelevante Informationen aushändigen.
Information. Das graue Feld „Information über die Kosten der Regelversorgung“ dient der Information und Aufklärung des Versicherten. Es soll einen Vergleich zwischen dem Eigenanteil für die tatsächlich geplanten Leistungen und dem Eigenanteil, der bei ▇▇▇▇ der entspre- chenden Regelversorgung angefallen wäre, ermöglichen. Dieses Feld ist vom Zahnarzt auszufüllen und nach der Festzuschussfestsetzung durch die Krankenkasse vom Zahn- arzt ggf. zu korrigieren.
Information. Vervielfältigungsstücke von mehr als 1000 Exemplaren sind der VG MUSIKEDITI- ON mit Übersendung eines Belegexemplares sowie Angabe von Stückzahl, Autor und Verlag zu melden.
Information. Über solche Massnahmen sind die betroffenen Angestellten, die Angestell tenvertretung und die Sozialpartner frühzeitig zu informieren. Die Information soll so umfassend wie möglich sein. Dies gilt insbesondere für die Gründe, die zum Entscheid geführt haben, die kommenden Massnahmen, ihre Organisation und die zeitliche Abwicklung.
Information. Das Honorar ist gemäß des Angebots des obsiegenden Bieters zu er- gänzen.
Information. Bei Fragen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung wenden Sie sich an unser Team-Direkt, Tel.: ▇▇▇▇ ▇▇▇▇▇▇▇ (kostenfrei) oder an den Datenschutzbeauftragten der HEK.
Information. ARTICLE 31: NOTICES AND ANNOUNCEMENTS The publication instrument of the Company is the Swiss Official Gazette of Commerce. The Board of Directors may designate further means of publication. Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre sowie andere Bekanntmachungen erfolgen durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Notices by the Company to the shareholders and other announcements shall be published in the Swiss Official Gazette of Commerce.
