Information Musterklauseln

Information. (1) Der Pflegedienst wird über das Ergebnis der Begutachtung und die daraus resultierende Entscheidung der Pflegekasse informiert.
Information. (1) Die Pflegeeinrichtung wird über das Ergebnis der Überprüfung nach § 23 und die daraus resultierende Entscheidung der Pflegekasse informiert.
Information. Der Versicherungsmakler wird dem Auftraggeber zu diesem Zweck eine spartenspezifische Übersicht über vertrags- und risikorelevante Informationen aushändigen.
Information. Das graue Feld „Information über die Kosten der Regelversorgung“ dient der Information und Aufklärung des Versicherten. Es soll einen Vergleich zwischen dem Eigenanteil für die tatsächlich geplanten Leistungen und dem Eigenanteil, der bei Xxxx der entspre- chenden Regelversorgung angefallen wäre, ermöglichen. Dieses Feld ist vom Zahnarzt auszufüllen und nach der Festzuschussfestsetzung durch die Krankenkasse vom Zahn- arzt ggf. zu korrigieren.
Information. 1. Vervielfältigungsstücke von mehr als 1000 Exemplaren sind der VG MUSIKEDITI- ON mit Übersendung eines Belegexemplares sowie Angabe von Stückzahl, Autor und Verlag zu melden.
Information. Bei Fragen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung wenden Sie sich an unser Team-Direkt, Tel.: 0000 0000000 (kostenfrei) oder an den Datenschutzbeauftragten der HEK. Verantwortliche Stelle HEK-Hanseatische Krankenkasse Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 00-00 00000 Xxxxxxx E-Mail: xxxxxxx@xxx.xx Datenschutzbeauftragter der HEK HEK-Hanseatische Krankenkasse Datenschutzbeauftragter Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx 00-00 00000 Xxxxxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxx.xx Nach Art. 77 DS-GVO in Verb. mit § 81 SGB X besteht für Sie das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. Beschwerden richten Sie an den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) in der Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 xx 00000 Xxxx, xxxxxxxxxx@xxxx.xxxx.xx oder xxxxxxxxxx@xxxx.xx-xxxx.xx.
Information. Über solche Massnahmen sind die betroffenen Angestellten, die Personalkommission und die Sozialpartner frühzeitig zu informieren. Die Information soll so umfassend wie möglich sein. Dies gilt insbesondere für die Gründe, die zum Entscheid geführt haben, die kommenden Massnahmen, ihre Organisation und die zeitliche Abwicklung.
Information. Art. 4 Gegenstand der Information sowie Durchführung
Information. Die Post informiert Xxxxxxxx darüber, dass im Zusammenhang mit der Benutzung des OnChainStores auf der Blockchain sogenannte Transaktionsgebühren anfallen:
Information. ARTICLE 31: NOTICES AND ANNOUNCEMENTS The publication instrument of the Company is the Swiss Official Gazette of Commerce. The Board of Directors may designate further means of publication. Mitteilungen der Gesellschaft an die Aktionäre sowie andere Bekanntmachungen erfolgen durch Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt. Notices by the Company to the shareholders and other announcements shall be published in the Swiss Official Gazette of Commerce.