Kabel ausbauen Musterklauseln
Kabel ausbauen. Das Ausbauen von Kabeln ist nur auf Veranlassung durch den Leitungsbetreiber gestattet. Das Trennen der Kabel aus dem Netz wird durch Monteure des jeweiligen Netzbetreibers vorgenommen. Das Kabel zwischen den beiden offenen Enden kann durch den Tiefbau ausgebaut werden. Ölhaltige Kabel sind, sofern sie geschnitten werden, an den Schnittstellen gegen Ölaustritt entsprechend zu verschließen
Kabel ausbauen. Das Ausbauen von Kabeln ist nur auf Veranlassung durch den Leitungsbetreiber gestattet. Das Trennen der Kabel aus dem Netz wird durch SW Brühl-Monteure vorgenommen. Das Kabel zwischen den beiden offenen Enden kann durch den Tiefbau ausgebaut werden. Das ausgebaute Kabel ist zu einer vom SW Brühl Baubeauftragten angegebenen Lagerstelle abzufahren. 5.4 Elektromontage-Arbeiten
