Kalibrierung / Eichung Musterklauseln

Kalibrierung / Eichung. Messgeräte im geschäftlichen Verkehr müssen gemäß MID in Verkehr gebracht werden und an- schließend gemäß den nationalen Vorschriften betrieben werden. Amtliche Plomben an geeichten Messgeräten dürfen nicht verletzt werden. Bei Gaszählern, die bei einem Messdruck > 5bar (abs) betrieben werden, ist eine Hochdruckkalibrie- rung / -eichung bei einem von terranets bw vorgegebenen Prüfdruck erforderlich. Anforderungen an die Kalibrierung / Eichung von Gaszählern Kalibrierung / Eichung von Gaszählern Bei Gaszählern erfolgt die Kalibrierung / Eichung bei einem Betriebsdruck bis 5 bar (abs) mit atmosphärischem Druck. Bei einem Betriebsdruck >5 bar (abs) wird eine Hochdruckprüfung mit Erdgas durchgeführt. Messtechnische Anforderungen (zul. Toleranzen) Kalibrierung / Eichung mit atmosphärischem Druck Qt < Q < Qmax ≤ ± 0,5 % Kalibrierung / Eichung mit Hochdruckerdgas Qt < Q < Qmax ≤ ± 0,3 % Gewichteter mittlerer Fehler (WME, Weighted Mean Error) ≤ ± 0,2 % Der Eigentümer des Messgeräts hat die gesetzlich vorgeschriebenen Kalibrierungen bzw. Eichungen auf eigene Kosten zu veranlassen und durchzuführen. Ist terranets bw nicht Eigentümer des Messge- räts, so ist terranets bw mindestens zwei Wochen vor Beginn der Kalibrierung / Eichung schriftlich zu informieren.