Keine Prüfungsobliegenheit Musterklauseln

Keine Prüfungsobliegenheit. Es ist üblich, dass man bei Unternehmensübernahmen die im Kaufrecht (Art. 201 OR) vorgesehene Prüfungsobliegenheit ausschliesst.38 Die gesetzliche Regelung ist eigentlich auf Warenumsatzgeschäfte im Handelsverkehr zuge- schnitten und macht beim Unternehmenskauf wenig Sinn. Dem wird kaum je ernsthaft widersprochen.