Keine Prüfungsobliegenheit. Es ist üblich, dass man bei Unternehmensübernahmen die im Kaufrecht (Art. 201 OR) vorgesehene Prüfungsobliegenheit ausschliesst.38 Die gesetzliche Regelung ist eigentlich auf Warenumsatzgeschäfte im Handelsverkehr zuge- schnitten und macht beim Unternehmenskauf wenig Sinn. Dem wird kaum je ernsthaft widersprochen.