Kochplatten, Scheinwerfer, Transformatoren Musterklauseln

Kochplatten, Scheinwerfer, Transformatoren. Zum besonderen Schutz gegen Brände sind alle wärmeerzeugenden und wärmeentwickelnden Elektrogeräte auf nicht brennbarer, wärmebeständiger, asbestfreier Unterlage zu montieren/aufzustellen. Entsprechend der Wärmeentwicklung ist ein ausreichend großer Abstand zu brennbaren Stoffen sicherzustellen. Beleuchtungskörper dürfen nicht an Dekorationen oder Ähnlichem angebracht sein. Elektrische Kochgeräte und sonstige, bei unkontrolliertem Betrieb Gefahren hervorrufende Einrichtungen sind unbedingt am Ende der täglichen Öffnungszeiten abzuschalten. Das Mitbringen und Vorhalten geeigneter und geprüfter Feuerlöscher am Stand wird empfohlen.