KOMPONENTEN DRITTER Musterklauseln

KOMPONENTEN DRITTER. Die Dienste können eine oder mehrere Komponenten umfassen, die Komponenten Dritter enthalten, oder können mit diesen geliefert werden. Diese Komponenten Dritter unterliegen gegebenenfalls anderen Lizenzbedingungen, Haftungsausschlüssen oder Garantien, beschränkten Garantien oder anderen Bedingungen als den in diesem Vertrag festgesetzten Bedingungen und erfordern die Annahme dieser Bedingungen durch den Kunden. Der Kunde stimmt hiermit den jeweils geltenden Bedingungen im Zusammenhang mit Komponenten Dritter zu. Nur die Dritten sind für die Komponenten Dritter sowie für die Bereitstellung von Wartungs- und Supportdienstleistungen für diese Komponenten Dritter nach der Endbenutzervereinbarung der Dritten oder etwaigen anwendbaren Gesetzen verantwortlich. WKTS haftet unter keinen Umständen für etwaige Mängel, die einer Komponente Dritter zuzuschreiben sind.
KOMPONENTEN DRITTER. Sind Komponenten Dritter Teil der Software (zB Open Source Komponenten oder kommerzielle Software), gelten für diese Komponenten die jeweiligen Lizenzbedingungen. Die verwendeten Komponenten Dritter werden gesondert angeführt.
KOMPONENTEN DRITTER. Sofern ARBEITSERGEBNISSE Komponenten enthalten, für die EB von einem Dritten eine Lizenz erworben hat, ist die Lizenz von EB für diese Komponenten der ARBEITSERGEBNISSE nicht-exklusiv. Sofern im VERTRAG spezielle Bedingungen und Konditionen Dritter angegeben sind, ergänzen diese Bestimmungen die vorliegenden EB-AGB und gelten zusätzlich zu den vorliegenden EB-AGB und sind, soweit sie mit den Bestimmungen dieser EB-AGB unvereinbar sind, maßgeblich.

Related to KOMPONENTEN DRITTER

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.