Allgemeine Lizenzbestimmungen Musterklauseln

Allgemeine Lizenzbestimmungen. 2.1 Dem Kunden wird ein Nutzungsrecht an der Software gemäß dieser EULA und ausschließlich im Rahmen des Vertrags eingeräumt. Der Kunde verpflichtet sich mit Abschluss des Vertrags zur Einhaltung der EULA. Alle übrigen Rechte an der Software stehen im Verhältnis zum Kunden aus- schließlich gripsware zu, oder, im Fall von Drittanbietersoftware, dem jeweiligen Drittanbieter bzw. den Lizenzgebern der Open Source Software.
Allgemeine Lizenzbestimmungen xxxxx.xx Software OG Xxxxxx Xxxxxxxxx (Urheber) Xxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 0 Internet: xxxx://xxx.xxxxx.xx Email : xxxx@xxxxx.xx Stand: Jänner 2021 § 1 Definition "Vertragssoftware" sind die erworbenen Softwarenutzungslizenzen unter Einschluss von Daten, Datenträgern, USB- Lizenzmodul und Dokumentationen. § 2 Vertragsgegenstand Der Lizenznehmer erwirbt eine Softwarenutzungslizenz für einen bestimmten Zeitraum in ihrer bei Abschluss des Vertrages aktuellen Version. Die Vertragssoftware wird im Objektcode zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch des Lizenznehmers auf Lieferung des Quellcodes besteht nicht. § 3 Benutzung Der Lizenznehmer erwirbt eine oder mehrere Einzelplatzlizenz/en. Jede Lizenz darf nur auf einem einzelnen Computer verwendet werden. Im Falle des Erwerbs von Mehrplatzlizenzen dürfen immer nur höchstens so viele Programminstallationen in Benutzung sein, wie Lizenzen erworben werden. § 4 Rückübersetzung und Programmänderungen Die Rückübersetzungen des überlassenen Programmcodes in andere Codeformen (Recompilierung) sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Vertragssoftware (Reverse-Engineering) sind ebenso wie Änderungen der Vertragssoftware unzulässig. § 5 Gewerbliche Schutz-, Warenzeichen- und Urheberrechte Der Lizenznehmer erkennt an, dass die Vertragssoftware in all ihren Teilen urheberrechtlich schutzfähig und geschützt ist und alle Urheberrechte daran xxxxx.xx Software OG, Xxxxxx Xxxxxxxxx oder dessen Lizenzgebern zustehen. Die auf den Datenträgern und den weiteren Unterlagen aufgebrachten Urheberrechtsvermerke dürfen vom Lizenznehmer nicht entfernt werden. § 6 Obhutpflicht Der Lizenznehmer hat die Vertragssoftware gegen missbräuchliche Nutzung zu sichern. § 7 Haftung für Sachmängel Absolute Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten kann trotz äußerster Sorgfalt in der Zusammenstellung nicht garantiert werden. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Die Systemvoraussetzungen ergeben sich aus gesonderter Vereinbarung, subsidiär aus der Verpackung. xxxxx.xx Software OG und Xxxxxx Xxxxxxxxx übernehmen keine ausführt. § 8 Installation, Einweisung und Softwarepflege Installation, Einweisung, Support und Softwarepflege gehören nach diesem Vertrag nicht zum Leistungsumfang von xxxxx.xx Software OG oder Xxxxxx Xxxxxxxxx. Wünscht der Lizenznehmer die Installation der Vertragssoftware, Einweisung seines Personals od...
Allgemeine Lizenzbestimmungen. 2.1 Dem Kunden wird eine Lizenz gemäß dieser EULA ausschließlich im Rahmen des Vertrags eingeräumt.
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