Komponenten von Drittanbietern Musterklauseln

Komponenten von Drittanbietern. Zusätzliche Bedingungen, die auf Ihre Softwarenutzung zutreffen, finden Sie unter xxxxx://xxx.xxxxx.xxx/xxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxx_xxxxxxxxx/xxxxxxxxx_xxxxxxxxx_xx/xxxx/xxxxxxxxx_xxxxxxxxx_xx.xxxx SLES®-Lizenz. Die Software umfasst eine beschränkte Lizenz für das Produkt SUSE® Linux Enterprise Server (SLES). Der Lizenznehmer erkennt die nachstehenden Einschränkungen hinsichtlich der Verwendung von SLES an und stimmt ihnen zu: Ungeachtet der Lizenzgewährung in der SLES-Lizenzvereinbarung, die mit der Kopie von SLES, die der Lizenznehmer mit der Software erhalten hat, einhergehen kann, verpflichtet sich der Lizenznehmer, SLES ausschließlich zum Zweck der Ausführung der Software und nicht als allgemeines Betriebssystem zu verwenden. Wenn Sie keine Kopie der SLES-Lizenzvereinbarung erhalten haben, können Sie diese abrufen unter xxxx://xxx.xxxx.xxx/xxxxxxxxx/xxxx/.
Komponenten von Drittanbietern. IBM Partner Engagement Manager kann Komponenten von Drittanbietern enthalten, der von IBM und nicht von den Drittanbietern unter dieser Vereinbarung bereitgestellt werden. Falls Hinweise zu den Komponenten der Drittanbieter („Hinweise von Drittanbietern“) mitgeliefert werden, dienen diese lediglich als Information für den Kunden. Diese Hinweise können in den NOTICES-Dateien des Cloud-Service enthalten sein. Informationen über den Erhalt des Quellcodes für bestimmte Komponenten eines Drittanbieters sind in den Hinweisen der Drittanbieter zu finden.
Komponenten von Drittanbietern. Die Software kann Open-Source-Software oder andere Elemente enthalten, die Eigentum eines Dritten sind und von BullWall lizenziert wurden. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, alle Bestimmungen und Bedingungen solcher Drittlizenzen einzuhalten, die BullWall dem Lizenznehmer von Zeit zu Zeit mitteilt.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.