Konfliktprävention Musterklauseln

Konfliktprävention. Treten für Beschäftigte mit Schwerbehinderung Schwierigkeiten in ihrem Dienst- oder Arbeitsverhältnis auf, die dieses Dienst- oder Arbeitsverhält- nis gefährden können, sind unter möglichst frühzeitiger Einschaltung der Schwerbehindertenvertretung, des Personalrats und der Gleichstellungsbe- auftragten sowie des Integrationsamtes alle Möglichkeiten und zur Verfügung stehenden Hilfen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Dienst- oder Arbeitsverhältnis möglichst dauerhaft fortge- setzt werden kann (§ 167 Abs. 1 SGB IX).