Abholdienste Musterklauseln
Abholdienste. (1) Für Fahrten zwischen Dienststelle und Wohnung soll, soweit Dienst- kraftfahrzeuge verfügbar sind, zur Beförderung von Beschäftigten mit Schwerbehinderung die unentgeltliche Benutzung von Dienstkraft-
(2) Soweit Beschäftigte mit Schwerbehinderung auf einen regelmäßigen Transport zwischen Dienststelle und Wohnung angewiesen sind und
