Kontrollrecht Musterklauseln

Kontrollrecht. Der Auftraggeber kann sich gemäß Art 28 (3) h) DSGVO nach rechtzeitiger Anmeldung zu Prüfzwecken in den Betriebsstätten zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs von der Angemessenheit der Maßnahmen zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Erfordernisse überzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf schriftliche Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist alle Auskünfte zu geben, die zur Durchführung einer umfassenden Auftragskontrolle erforderlich sind.
Kontrollrecht. Der AG ist nach angemessener Vorankündigung berechtigt, die bestellte Leistung sowie deren Herstellungsprozess in den Werkstätten / Räumlichkeiten des AN und seiner Zulieferer zu besichtigen und sich über die Eigenüberwachung des AN zu informieren. Die für die Prüfung erforderlichen Einrichtungen, Hilfsmittel und sonstige Leistungen stellt der AN kostenlos bei. Eine solche Besichtigung entbindet den AN jedoch nicht von den eingegangenen Gewährleistungs- und Garantieverpflich- tungen und nimmt dem AG nicht das Recht, nachträglich fest- gestellte Mängel zu rügen.
Kontrollrecht. PULPMEDIA ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch persönliche Kontrollen sowie technische Maßnahmen zu kontrollieren. Eine persönliche Kontrolle durch PULPMEDIA ist ohne Vorankündigung zulässig. Der Auftraggeber hat PULPMEDIA dazu nach Xxxx des Auftraggebers entweder Zugriff auf die in Frage kommenden Systeme zu geben oder PULPMEDIA entsprechend dessen Vorgaben die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu demonstrieren. Eine Kontrolle durch technische Maßnahmen ist laufend zulässig. Dabei ist PULPMEDIA berechtigt, die zur Kontrolle der Einhaltung der Lizenz notwendigen Daten, wie z. B. Gerätedaten, Usernamen oder Logindaten an ein Überwachungssystem von PULPMEDIA zu übermitteln. PULPMEDIA ist in jedem Fall zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet. PULPMEDIA ist nicht berechtigt, die Daten zu anderen Zwecken zu verwenden, und verpflichtet, die Daten unmittelbar nach der Lizenzkontrolle, spätestens jedoch nach einer Woche, zu löschen PULPMEDIA ist berechtigt, auf allen von PULPMEDIA für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf PULPMEDIA und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von PULPMEDIA Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde. Soweit die Leistungen von PULPMEDIA die Anfertigung von Inhalten wie z.B. Videos, Texten, Fotos und Grafiken beinhaltet, gilt das Angebot jeweils nur für einen Entwurf sowie für geringfügige Abänderungen. Sollte der Entwurf trotz fachgerechter und auftragsgemäßer Ausführung den Geschmack des Auftraggebers nicht treffen, ist die Erstellung weiterer Entwürfe kostenpflichtig.
Kontrollrecht. Alpha 148 ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch persönliche Kontrollen sowie technische Maßnahmen zu kontrollieren. Eine persönliche Kontrolle durch Alpha 148 ist ohne Vorankündigung zulässig. Der Auftraggeber hat Alpha 148 dazu nach Xxxx des Auftraggebers entweder Zugriff auf die in Frage kommenden Systeme zu geben oder Alpha 148 entsprechend dessen Vorgaben die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu demonstrieren. Eine Kontrolle durch technische Maßnahmen ist laufend zulässig. Dabei ist Alpha 148 berechtigt, die zur Kontrolle der Einhaltung der Lizenz notwendigen Daten, wie z. B. Gerätedaten, Usernamen oder Logindaten an ein Überwachungssystem von Alpha 148 zu übermitteln. Alpha 148 ist in jedem Fall zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet. Alpha 148 ist nicht berechtigt, die Daten zu anderen Zwecken zu verwenden, und verpflichtet, die Daten unmittelbar nach der Lizenzkontrolle, spätestens jedoch nach einer Woche, zu löschen 3.19 Referenz. Alpha 148 ist berechtigt, auf allen von Alpha 148 für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf Alpha 148 und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von Alpha 148 Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.
Kontrollrecht. Der Kunde ermächtigt die Bank, zu prüfen oder prüfen zu lassen, auch auf eigene Initiative, ob die von ihm mitgeteilten Auskünfte stimmen bzw. exakt sind. Der Kunde erteilt der Bank ausdrücklich die Erlaubnis, alle diese Auskünfte in eine Datenbank aufzunehmen. Der Kunde aner- kennt, dass die Bank mit Blick auf die Identifikationsnachweise einen Prüfungsantrag (nach Namen) bei der zuständigen Verwaltungsbehörde stellen kann.
Kontrollrecht. CN-Solutions ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch persönliche Kontrollen sowie technische Maßnahmen zu kontrollieren. Eine persönliche Kontrolle durch CN-Solutions ist ohne Vorankündigung zulässig. Der Auftraggeber hat CN- Solutions dazu nach Xxxx des Auftraggebers entweder Zugriff auf die in Frage kommenden Systeme zu geben oder CN-Solutions entsprechend dessen Vorgaben die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu demonstrieren. Eine Kontrolle durch technische Maßnahmen ist laufend zulässig. Dabei ist CN-Solutions berechtigt, die zur Kontrolle der Einhaltung der Lizenz notwendigen Daten, wie z.B. Gerätedaten, Usernamen oder Logindaten an ein Überwachungssystem von CN-Solutions zu übermitteln. CN-Solutions ist in jedem Fall zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet. CN-Solutions ist nicht berechtigt, die Daten zu anderen Zwecken zu verwenden, und verpflichtet, die Daten unmittelbar nach der Lizenzkontrolle, spätestens jedoch nach einer Woche, zu löschen.
Kontrollrecht. Hausapotheke ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch technische Maßnahmen zu kontrollieren. Referenz.Hausapotheke ist berechtigt, auf allen von Hausapotheke für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf Hausapotheke und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von Hausapotheke Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Service-Level Standard-Service-Level. Dieses Service-Level-Agreement definiert das Standard-Service-Level von Hausapotheke. Die Tätigkeiten im Rahmen des vorliegenden Service-Levels beziehen sich ausschließlich auf das in der individuellen Leistungsbeschreibung umschriebenen Projekts. Ausschlüsse. Soweit keine über dieses Standard-Service-Level hinausgehenden Service- und Wartungsleistungen oder ähnliches mit Hausapotheke gesondert vereinbart wurden, werden diese auch nicht geschuldet. Nachstehende Leistungen sind von dem Standard-Service-Level explizit ausgenommen: Kommunikation und Support
Kontrollrecht. Zuständige Landesbehörde Auskunfts-, Einsichts- und Prüfrechte fakultativer Aufsichtsrat > nach LandesG durch Stiftungsorgane (Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks stellt Grenze der Änderungskompetenz dar) Änderung des Stiftungszwecks nur unter besonde- ren Voraussetzungen (grundsätzlich. Alleinkompe- tenz des Stifters im Stiftungsgeschäft)* Genehmigung durch die Stiftungsbehörde schriftlich > § 81 I 1 analog sehr viel (Einhaltung der Änderungskompetenz und Genehmigung)
Kontrollrecht. Zuständige Landesbehörde Auskunfts-, Einsichts- und Prüfrechte
Kontrollrecht. 10.1. Der Auftraggeber ist berechtigt und verpflichtet, sich vor Beginn der Datenverarbeitung und sodann regelmäßig von der bei der Auftragnehmerin getroffenen technisch-organisatorischen Maßnahmen (siehe Anhang) zu überzeugen.