Kontrollrecht Musterklauseln

Kontrollrecht. Der Auftraggeber kann sich gemäß Art 28 (3) h) DSGVO nach rechtzeitiger Anmeldung zu Prüfzwecken in den Betriebsstätten zu den üblichen Geschäftszeiten ohne Störung des Betriebsablaufs von der Angemessenheit der Maßnahmen zur Einhaltung der technischen und organisatorischen Erfordernisse überzeugen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber auf schriftliche Anforderung innerhalb einer angemessenen Frist alle Auskünfte zu geben, die zur Durchführung einer umfassenden Auftragskontrolle erforderlich sind.
Kontrollrecht. Der AG ist nach angemessener Vorankündigung berechtigt, die bestellte Leistung sowie deren Herstellungsprozess in den Werkstätten / Räumlichkeiten des AN und seiner Zulieferer zu besichtigen und sich über die Eigenüberwachung des AN zu informieren. Die für die Prüfung erforderlichen Einrichtungen, Hilfsmittel und sonstige Leistungen stellt der AN kostenlos bei. Eine solche Besichtigung entbindet den AN jedoch nicht von den eingegangenen Gewährleistungs- und Garantiever- pflichtungen und nimmt dem AG nicht das Recht, nachträglich festgestellte Mängel zu rügen.
Kontrollrecht. Shapepress ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch persönliche Kontrollen sowie technische Maßnahmen zu kontrollieren. Eine persönliche Kontrolle durch Shapepress ist ohne Vorankündigung zulässig. Der Auftraggeber hat Shapepress dazu nach ▇▇▇▇ des Auftraggebers entweder Zugriff auf die in Frage kommenden Systeme zu geben oder Shapepress entsprechend dessen Vorgaben die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu demonstrieren. Eine Kontrolle durch technische Maßnahmen ist laufend zulässig. Dabei ist Shapepress berechtigt, die zur Kontrolle der Einhaltung der Lizenz notwendigen Daten, wie z. B. Gerätedaten, Usernamen oder Logindaten an ein Überwachungssystem von Shapepress zu übermitteln. Shapepress ist in jedem Fall zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet. Shapepress ist nicht berechtigt, die Daten zu anderen Zwecken zu verwenden, und verpflichtet, die Daten unmittelbar nach der Lizenzkontrolle, spätestens jedoch nach einer Woche, zu löschen. Referenz. Shapepress ist berechtigt, auf allen von Shapepress für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf Shapepress und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von Shapepress Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde. Spezielle Inhalte Inhalte wie z.B. Texte, Fotos & Grafiken. Soweit die Leistungen von Shapepress die Anfertigung von Inhalten wie z.B. Texten, Fotos und Grafiken beinhaltet, gilt das Angebot jeweils nur für einen Entwurf sowie für geringfügige Abänderungen. Sollte der Entwurf trotz fachgerechter und auftragsgemäßer Ausführung den Geschmack des Auftraggebers nicht treffen, ist die Erstellung weiterer Entwürfe kostenpflichtig.
Kontrollrecht. Data-Way ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch persönliche Kontrollen sowie technische Maßnahmen zu kontrollieren. Referenz. Data-Way ist berechtigt, auf allen von Data-Way für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf Data-Way und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von Data-Way Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.
Kontrollrecht. Alpha 148 ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch persönliche Kontrollen sowie technische Maßnahmen zu kontrollieren. Eine persönliche Kontrolle durch Alpha 148 ist ohne Vorankündigung zulässig. Der Auftraggeber hat Alpha 148 dazu nach ▇▇▇▇ des Auftraggebers entweder Zugriff auf die in Frage kommenden Systeme zu geben oder Alpha 148 entsprechend dessen Vorgaben die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu demonstrieren. Eine Kontrolle durch technische Maßnahmen ist laufend zulässig. Dabei ist Alpha 148 berechtigt, die zur Kontrolle der Einhaltung der Lizenz notwendigen Daten, wie z. B. Gerätedaten, Usernamen oder Logindaten an ein Überwachungssystem von Alpha 148 zu übermitteln. Alpha 148 ist in jedem Fall zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet. Alpha 148 ist nicht berechtigt, die Daten zu anderen Zwecken zu verwenden, und verpflichtet, die Daten unmittelbar nach der Lizenzkontrolle, spätestens jedoch nach einer Woche, zu löschen 3.19 Referenz. Alpha 148 ist berechtigt, auf allen von Alpha 148 für den Auftraggeber erstellten Leistungen auf Alpha 148 und allenfalls auf einen anderen Urheber hinzuweisen und vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs im Rahmen der eigenen Werbemittel von Alpha 148 Daten wie Namen und Logo des Auftraggebers, Projektbeschreibung, Projektabbildungen und Ähnliches als Referenz bzw. als Hinweis auf die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber zu verwenden, ohne dass dem Auftraggeber dafür ein Entgelt zustehen würde.
Kontrollrecht. 7.1. Wir sind berechtigt, die Einhaltung des Vertrages durch den Mieter, insbesondere hinsichtlich Benützungsart und -dauer sowie Instandhaltung und Wartung der Mietsache jederzeit elektronisch sowie an Ort und Stelle zu überprüfen. Der Mieter hat uns zu diesem Zweck Zutritt zu gewähren. 7.2. Die Rücknahme der Mietsache durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt einer vollständigen Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes. 7.3. Die Kosten der zur Behebung der von uns festgestellten Mängel und Beschädigung sowie der Arbeiten für Nachholung von Wartung und Pflege trägt der Mieter, außer er weist nach, dass er seinen Verpflichtungen gemäß Punkt 6. vollständig nachgekommen ist.
Kontrollrecht. PULPMEDIA ist berechtigt, die Einhaltung der Nutzungsbestimmungen durch persönliche Kontrollen sowie technische Maßnahmen zu kontrollieren. Eine persönliche Kontrolle durch PULPMEDIA ist ohne Vorankündigung zulässig. Der Auftraggeber hat PULPMEDIA dazu nach ▇▇▇▇ des Auftraggebers entweder Zugriff auf die in Frage kommenden Systeme zu geben oder PULPMEDIA entsprechend dessen Vorgaben die Einhaltung der Lizenzbedingungen zu demonstrieren. Eine Kontrolle durch technische Maßnahmen ist laufend zulässig. Dabei ist PULPMEDIA berechtigt, die zur Kontrolle der Einhaltung der Lizenz notwendigen Daten, wie z. B. Gerätedaten, Usernamen oder Logindaten an ein Überwachungssystem von PULPMEDIA zu übermitteln. PULPMEDIA ist in jedem Fall zur strengsten Verschwiegenheit verpflichtet. PULPMEDIA ist nicht berechtigt, die Daten zu anderen Zwecken zu verwenden, und verpflichtet, die Daten unmittelbar nach der Lizenzkontrolle, spätestens jedoch nach einer Woche, zu löschen
Kontrollrecht. Holcim behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Regeln über die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz zu kontrollieren, ohne dass damit eine Übernahme der Verantwortung bzw. der Haftung verbunden ist. Werden die einschlägigen Regeln nicht eingehalten, so ist Holcim je nach den konkreten Umständen des Einzelfalles berechtigt, die fehlbaren Personen zur sofortigen Einhaltung der betreffenden Massnahmen anzuhalten oder sie vom Areal zu weisen und/oder die Einstellung der Arbeiten anzuordnen. Die hierbei entstehenden Umtrie- be, Verzögerungen und Kosten trägt vollumfänglich der Dienstleister, welcher weiterhin für die Sicherheit seiner Mitarbeiter verantwortlich bleibt.
Kontrollrecht. Der Kunde ermächtigt die Bank, zu prüfen oder prüfen zu lassen, auch auf eigene Initiative, ob die von ihm mitgeteilten Auskünfte stimmen bzw. exakt sind. Der Kunde erteilt der Bank ausdrücklich die Erlaubnis, alle diese Auskünfte in eine Datenbank aufzunehmen. Der Kunde aner- kennt, dass die Bank mit Blick auf die Identifikationsnachweise einen Prüfungsantrag (nach Namen) bei der zuständigen Verwaltungsbehörde stellen kann.
Kontrollrecht. Zuständige Landesbehörde Auskunfts-, Einsichts- und Prüfrechte fakultativer Aufsichtsrat > nach LandesG durch Stiftungsorgane (Erfüllbarkeit des Stiftungszwecks stellt Grenze der Änderungskompetenz dar) Änderung des Stiftungszwecks nur unter besonde- ren Voraussetzungen (grundsätzlich. Alleinkompe- tenz des Stifters im Stiftungsgeschäft)* Genehmigung durch die Stiftungsbehörde schriftlich > § 81 I 1 analog sehr viel (Einhaltung der Änderungskompetenz und Genehmigung)