Konventionalstrafe 10. Contractual Penalty Musterklauseln

Konventionalstrafe 10. Contractual Penalty. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Betriebspflicht gemäß Ziffer 5.1 der Teilnahmebedingungen Teil B ist die Deutsche Messe berechtigt, für jeden Tag, an dem der Betriebspflicht nicht nachgekommen wurde, eine Vertragsstrafe in Höhe von 20 % der Netto-Grundmiete, mindestens jedoch 0.000 € zu fordern. Die Vertragsstrafe wird geltend gemacht, wenn die Betriebspflicht zusammenhängend mehr als eine Stunde nicht erfüllt wurde. Deutsche Messe reserves the right to charge a contractual penalty of 20 % of the basic rent, with a minimum of €1,000 (EUR one thousand only), per day of infringement of the duty to use the stand pursuant to Section 5.1 of the Conditions of Participation Part B. This penalty shall be invoked if the stand is not used continuously for over an hour in a given day.