Kostenprämie. 1 Die Kostenprämie beträgt Fr. 170.00 pro versicherte und rentenbeziehende Person pro Jahr. Für das Jahr 2024 beträgt die Kostenprämie vorübergehend Fr. 0.00 pro versicherte und rentenbeziehende Person zwecks Reduktion der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen. Die Anzahl der versicherten Personen und Rentenbeziehenden richtet sich nach den im Geschäftsbericht publizierten Beständen.7 2 Die geleisteten Kostenprämien werden dem effektiv verursachten Verwaltungsaufwand, welcher sich aus Basis- und Sonderleistungen (gemäss Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3) zusammensetzt, gegenübergestellt. Überschüsse werden den nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen des Vorsorgewerks gutgeschrieben. Ungedeckter administrativer Verwaltungsaufwand wird daraus finanziert. 3 Die Zielwerte der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen werden durch die Kassenkommission festgelegt.
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Kostenprämie. 1 Die Kostenprämie beträgt Fr. 170.00 190.00 pro versicherte Person und rentenbeziehende Person Rentenbeziehenden pro Jahr. Für das Jahr 2024 die Jahre 2018 bis 2022 beträgt die Kostenprämie vorübergehend Fr. 0.00 150.00 pro versicherte Person und rentenbeziehende Person Rentenbezie- henden zwecks Reduktion der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen. Die Anzahl der versicherten Personen und Rentenbeziehenden richtet sich nach den im Geschäftsbericht publizierten Beständen.7Be- ständen.
2 Die geleisteten Kostenprämien werden dem effektiv verursachten Verwaltungsaufwand, welcher sich aus Basis- und Sonderleistungen (gemäss Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3) zusammensetzt, gegenübergestellt. Überschüsse werden den nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen des Vorsorgewerks gutgeschrieben. Ungedeckter administrativer Verwaltungsaufwand wird daraus finanziert.
3 Die Zielwerte der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen werden durch die Kassenkommission Kassenkom- mission festgelegt.
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Kostenprämie. 1 Die Kostenprämie beträgt Fr. 170.00 160.00 pro versicherte und rentenbeziehende Person pro Jahr. Für das Jahr 2024 2023 beträgt die Kostenprämie vorübergehend Fr. 0.00 pro versicherte und rentenbeziehende Person zwecks Reduktion der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen. Kostenschwankungen.8 Die Anzahl der versicherten Personen Per- sonen und Rentenbeziehenden richtet sich nach den im Geschäftsbericht publizierten Beständen.7Beständen.
2 Die geleisteten Kostenprämien werden dem effektiv verursachten Verwaltungsaufwand, welcher sich aus Basis- und Sonderleistungen (gemäss Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3) zusammensetzt, gegenübergestellt. Überschüsse werden den nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen des Vorsorgewerks gutgeschrieben. Ungedeckter administrativer Verwaltungsaufwand wird daraus finanziert.
3 Die Zielwerte der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen werden durch die Kassenkommission Kassenkom- mission festgelegt.
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Kostenprämie. 1 Die Kostenprämie beträgt Fr. 170.00 180.00 pro versicherte Person und rentenbeziehende Person Rentenbeziehenden pro Jahr. Für das Jahr 2024 2023 beträgt die Kostenprämie vorübergehend Fr. 0.00 pro versicherte und rentenbeziehende Person zwecks Reduktion der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen. Die Anzahl der versicherten versi- cherten Personen und Rentenbeziehenden richtet sich nach den im Geschäftsbericht publizierten Beständen.7Bestän- den.9
2 Die geleisteten Kostenprämien werden dem effektiv verursachten Verwaltungsaufwand, welcher sich aus Basis- und Sonderleistungen (gemäss Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3) zusammensetzt, gegenübergestellt. Überschüsse werden den nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen des Vorsorgewerks gutgeschrieben. Ungedeckter administrativer Verwaltungsaufwand wird daraus finanziert.
3 Die Zielwerte der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen werden durch die Kassenkommission Kassenkom- mission festgelegt.
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