Common use of Kostenprämie Clause in Contracts

Kostenprämie. 1 Die Kostenprämie beträgt Fr. 160.00 pro versicherte und rentenbeziehende Person pro Jahr. Für das Jahr 2023 beträgt die Kostenprämie vorübergehend Fr. 0.00 pro versicherte und rentenbeziehende Person zwecks Reduktion der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen.8 Die Anzahl der versicherten Per- sonen und Rentenbeziehenden richtet sich nach den im Geschäftsbericht publizierten Beständen. 2 Die geleisteten Kostenprämien werden dem effektiv verursachten Verwaltungsaufwand, welcher sich aus Basis- und Sonderleistungen (gemäss Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3) zusammensetzt, gegenübergestellt. Überschüsse werden den nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen des Vorsorgewerks gutgeschrieben. Ungedeckter administrativer Verwaltungsaufwand wird daraus finanziert. 3 Die Zielwerte der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen werden durch die Kassenkom- mission festgelegt.

Appears in 1 contract

Sources: Service Level Agreement

Kostenprämie. 1 Die Kostenprämie beträgt Fr. 160.00 180.00 pro versicherte Person und rentenbeziehende Person Rentenbeziehenden pro Jahr. Für das Jahr 2023 beträgt die Kostenprämie vorübergehend Fr. 0.00 pro versicherte und rentenbeziehende Person zwecks Reduktion der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen.8 Kostenschwankungen. Die Anzahl der versicherten Per- sonen versi- cherten Personen und Rentenbeziehenden richtet sich nach den im Geschäftsbericht publizierten Beständen.Bestän- den.9 2 Die geleisteten Kostenprämien werden dem effektiv verursachten Verwaltungsaufwand, welcher sich aus Basis- und Sonderleistungen (gemäss Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3) zusammensetzt, gegenübergestellt. Überschüsse werden den nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen des Vorsorgewerks gutgeschrieben. Ungedeckter administrativer Verwaltungsaufwand wird daraus finanziert. 3 Die Zielwerte der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen werden durch die Kassenkom- mission festgelegt.

Appears in 1 contract

Sources: Service Level Agreement

Kostenprämie. 1 Die Kostenprämie beträgt Fr. 160.00 170.00 pro versicherte und rentenbeziehende Person pro Jahr. Für das Jahr 2023 2024 beträgt die Kostenprämie vorübergehend Fr. 0.00 pro versicherte und rentenbeziehende Person zwecks Reduktion der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen.8 Kostenschwankungen. Die Anzahl der versicherten Per- sonen Personen und Rentenbeziehenden richtet sich nach den im Geschäftsbericht publizierten Beständen.Beständen.7 2 Die geleisteten Kostenprämien werden dem effektiv verursachten Verwaltungsaufwand, welcher sich aus Basis- und Sonderleistungen (gemäss Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3) zusammensetzt, gegenübergestellt. Überschüsse werden den nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen des Vorsorgewerks gutgeschrieben. Ungedeckter administrativer Verwaltungsaufwand wird daraus finanziert. 3 Die Zielwerte der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen werden durch die Kassenkom- mission Kassenkommission festgelegt.

Appears in 1 contract

Sources: Service Level Agreement

Kostenprämie. 1 Die Kostenprämie beträgt Fr. 160.00 190.00 pro versicherte Person und rentenbeziehende Person Rentenbeziehenden pro Jahr. Für das Jahr 2023 die Jahre 2018 bis 2022 beträgt die Kostenprämie vorübergehend Fr. 0.00 150.00 pro versicherte Person und rentenbeziehende Person Rentenbezie- henden zwecks Reduktion der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen.8 Kostenschwankungen. Die Anzahl der versicherten Per- sonen Personen und Rentenbeziehenden richtet sich nach den im Geschäftsbericht publizierten BeständenBe- ständen. 2 Die geleisteten Kostenprämien werden dem effektiv verursachten Verwaltungsaufwand, welcher sich aus Basis- und Sonderleistungen (gemäss Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3) zusammensetzt, gegenübergestellt. Überschüsse werden den nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen des Vorsorgewerks gutgeschrieben. Ungedeckter administrativer Verwaltungsaufwand wird daraus finanziert. 3 Die Zielwerte der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen werden durch die Kassenkom- mission festgelegt.

Appears in 1 contract

Sources: Service Level Agreement

Kostenprämie. 1 Die Kostenprämie beträgt Fr. 160.00 pro versicherte und rentenbeziehende Person pro Jahr. Für das Jahr 2023 die Jahre 2022 bis 2029 beträgt die Kostenprämie vorübergehend Fr. 0.00 135.00 pro versicherte Person und rentenbeziehende Person Rentenbeziehenden zwecks Reduktion der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen.8 Kostenschwankungen. Die Anzahl der versicherten Per- sonen Personen und Rentenbeziehenden richtet sich nach den im Geschäftsbericht publizierten Beständen.publi- zierten Bestände).12 2 Die geleisteten Kostenprämien werden dem effektiv verursachten Verwaltungsaufwand, welcher sich aus Basis- und Sonderleistungen (gemäss Ziff. 2.2 und Ziff. 2.3) zusammensetzt, gegenübergestellt. Überschüsse werden den nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen des Vorsorgewerks gutgeschrieben. Ungedeckter administrativer Verwaltungsaufwand wird daraus finanziert. 3 Die Zielwerte der nicht-technischen Rückstellungen für Kostenschwankungen werden durch die Kassenkom- mission festgelegt.

Appears in 1 contract

Sources: Service Level Agreement