Verwaltungskosten Musterklauseln

Verwaltungskosten. (8) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung Ihres Vertrags. Sie umfassen den auf Ihren Ver- trag entfallenden Anteil an allen Sach- und Personalaufwen- dungen, die für den laufenden Versicherungsbetrieb erfor- derlich sind.
Verwaltungskosten. (4) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Ver- waltung Ihres Vertrages.
Verwaltungskosten. Bei Nichtzahlung der Prämie behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die in Verbindung mit diesem Verzug anfallenden Verwaltungskosten vom Versicherungsnehmer zurückzufordern. Diese sind für jedes Einschreiben fällig und werden pauschal auf der Grundlage des Zweieinhalbfachens des offiziellen Posttarifs für Einschreiben berechnet.
Verwaltungskosten. Diese umfassen insbesondere die Aufwendungen für den Beitrags- einzug, die Bestandsverwaltung und für die Regulierung von Versi- cherungsfällen. Ein Teil dieser Verwaltungskosten wird in Abhän- gigkeit von der Höhe Ihres Beitrags kalkuliert, ein anderer Teil fällt als fester Betrag für Ihren Vertrag an (Stückkosten).
Verwaltungskosten. Wenn wir es unterlassen, Ihnen zu gegebener Zeit eine sichere, eintreibbare und unbestrittene Geldsumme zu zahlen und Sie uns eine diesbezügliche eingeschriebene Mahnung geschickt haben, werden wir Ihnen Ihre allgemeinen Verwaltungskosten erstatten, die pauschal mit zweieinhalb Mal dem offiziellen Tarif der eingeschriebenen Sendungen von bpost berechnet werden. Für jeden eingeschriebenen Brief, den wir Ihnen schicken werden, falls Sie es unterlassen sollten, uns eine Geldsumme mit den obigen Merkmalen zu zahlen, werden Sie uns dieselbe Entschädigung zahlen, zum Beispiel bei Nichtzahlung der Prämie.
Verwaltungskosten. Die einkalkulierten Verwaltungskosten verteilen wir über die gesamte Laufzeit.
Verwaltungskosten. Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit eine jährliche Vergütung bis zu einer Höhe von bis zu 1,5 vH des Fondsvermögens, die aufgrund der Monatsendwerte anteilig errechnet wird.
Verwaltungskosten. 29.1 Die klagende Partei schuldet dem Sekretariat zu Beginn des Schiedsverfahrens einen Pauschalbetrag von € 1000 (exkl. MwSt.) für Verwaltungskosten. Ein Beklagter, der eine Gegenklage einreicht, ist verpflichtet, einen gleichen Betrag an Verwaltungskosten zu zahlen. Im Falle einer Berufung werden erneut der/die oben genannte(n) Betrag/Beträge für Verwaltungskosten fällig.
Verwaltungskosten. Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. Wir erheben die Verwaltungs- kosten wie folgt: Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit laufender Beitragszah- lung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach vorzeitiger Beitrags- freistellung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals). Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen während der Leistungs- phase in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals zu- züglich bereits zugewiesener Überschüsse). Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit laufender Beitragszah- lung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach vorzeitiger Beitrags- freistellung in Form • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals). Bei Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen während der Leistungs- phase in Form • eines Prozentsatzes der Berufsunfähigkeits-Rente, • eines monatlichen Eurobetrags und • eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungskapitals zu- züglich bereits zugewiesener Überschüsse). Die Verwaltungskosten werden grundsätzlich monatlich verrechnet.
Verwaltungskosten. Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Ver- waltung der Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen. Wir erheben die Verwaltungskosten wie folgt: Bei Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit laufender Beitragszahlung in Form ◼ eines monatlichen Eurobetrags und ◼ eines Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. Bei Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach vorzei- tiger Beitragsfreistellung in Form ◼ eines monatlichen Eurobetrags und ◼ eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungs- kapitals). Bei Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen während der Leistungsphase in Form ◼ eines monatlichen Eurobetrags und ◼ eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungs- kapitals zuzüglich bereits zugewiesener Überschüsse). Bei Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen mit laufender Beitragszahlung in Form ◼ eines monatlichen Eurobetrags und ◼ eines Prozentsatzes jedes gezahlten Beitrags. Bei Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen nach vorzei- tiger Beitragsfreistellung in Form ◼ eines monatlichen Eurobetrags und ◼ eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungs- kapitals). Bei Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherungen während der Leistungsphase in Form ◼ eines Prozentsatzes der Erwerbsunfähigkeits-Rente, ◼ eines monatlichen Eurobetrags und ◼ eines Prozentsatzes des gebildeten Kapitals (Deckungs- kapitals zuzüglich bereits zugewiesener Überschüsse).