Kündigung und Verlängerung des Abonnements Musterklauseln
Kündigung und Verlängerung des Abonnements. Beide Parteien können das Abonnement schriftlich (E-Mail genügt) zum 15. Juni eines Jahres kündigen. Wird das Abonnement binnen dieser Frist nicht gekündigt, verlängert es sich automatisch um eine weitere Spielzeit. Sowohl die Stiftung als auch der Konzertbesucher haben darüber hinaus das Recht, das Abonnement aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Für uns liegt ein solcher wichtiger Grund vor, wenn schwerwiegende oder wiederholte Verstöße des Konzertbesuchers gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Fortsetzung des Abonnements für uns unzumutbar machen. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn der Konzertbesucher wiederholt die Durch- führung der Konzertveranstaltungen stört oder in sonstiger Weise beeinträchtigt. In diesem Fall hat der Konzertbesucher die Eintrittskarten für die noch ausste- henden Konzerte unverzüglich an die Stiftung zurückzugeben. Nach erfolgter Rückgabe wird ihm der Preis des Abonnements anteilig erstattet.
