Abonnements Musterklauseln

Abonnements. Für jedes Produkt, das auf Abonnementbasis lizenziert wurde, ist die maximale Gesamthaftung jeder Partei der Gesamtbetrag der Abonnementgebühren, die der Kunde für die Nutzung des Produkts während der letzten 12 Monate vor dem letzten Vorfall, der zum Anspruch/den Ansprüchen geführt hat, bezahlt hat.
Abonnements. Anfallende Abonnementgebühren werden, wenn möglich, direkt dem Kundenkonto belastet. Die Abonnementgebühren werden zu Beginn eines jeden Monats fällig. Es wird jeweils ein voller Monatsbetrag der Abonnementkosten erhoben, monatsanteilige Pro-Rata-Berechnungen sind nicht möglich. Das Abonnement wird automatisch aktiviert, sobald Kapital dem Konto gutgeschrieben ist. Ein Kunde, der seine Plattform zu einem späteren Zeitpunkt aktivieren möchte, z.B. zum Beginn des nächsten Monats, muss WH seine Anweisung schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) mitteilen, bevor das Konto befüllt ist. Sie können Ihr Abonnement jederzeit unterbrechen oder beenden. Unterbrechungen und Kündigungen müssen schriftlich erfolgen (Brief, Fax, E-Mail). Die schriftliche Anfrage muss bis zum 25sten eines Monats bei WH eingegangen sein. Bleibt die Anfrage des Benutzers innerhalb der genannten Frist aus, verlängert sich jeden Monat das Abonnement automatisch für einen weiteren Monat. Die Kündigung eines Dienstes erfolgt am letzten Arbeitstag des Monats. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er an diesem letzten Tag möglicherweise keinen Zugriff auf die Dienstleistung hat.
Abonnements. 13.1. Nach Erwerb einer Ladestation ist der Kunde verpflichtet, ein Abonnement ab- zuschließen, für das die folgenden Abonnementbedingungen gelten. Die Abonne- mentbedingungen werden rechtzeitig zur Verfügung gestellt und auf der Website veröffentlicht.
Abonnements. 13.1. Nach Erwerb einer Ladestation ist der Kunde verpflichtet, ein Abonnement abzuschließen, für das die folgenden Abonnementbedingungen gelten. Die Abonnementbedingungen werden dem Kunden rechtzeitig vor dem Erwerb einer Ladestation zur Verfügung gestellt und zusätzlich auf der Website von NewMotion veröffentlicht.
Abonnements. Bei einem Jahres-Abonnement können Sie Online-Schulungen vom 1. September bis 31. August des Folgejahres (sog. Akademie-Schuljahr) mehrfach abrufen. Dabei gilt: − Bei Buchung eines Abonnements während des Akademie-Schuljahres wird der Abonnement- Preis monatsanteilig berechnet und die Kurse stehen bis Ende der Laufzeit am 31. August zur Verfügung. − Die während des Akademie-Schuljahres neu angelegten Kurse stehen Jahres-Abonnenten ebenfalls bis zum Ende der Laufzeit zur Verfügung. Kommt eine neue Schulung während des Akademie-Schuljahres hinzu, so verlängert sich jedoch die vereinbarte Laufzeit nicht. − Sollten während der Laufzeit zusätzliche Webinare oder Video-Vorträge angeboten werden, werden Jahres-Abonnenten dazu eingeladen. − Mit Start eines neuen Akademie-Schuljahres ist die WZF berechtigt, Kurse des Vorjahres nicht mehr zugänglich zu machen.
Abonnements. 3.1 Um Zugang zu den Cloud-Services zu erhalten, muss der Kunde mindestens ein Abonnement für autorisierte Geräte abschließen. Der Kunde kann nach eigenem Ermessen auch ein Abonnement für autorisierte Benutzer abschließen.
Abonnements. Einige unserer kostenpflichtigen Services stellen wir automatisch in regelmäßigen Abständen wie z. B. monatlich oder jährlich in Rechnung. Sie können die automatische Verlängerung jederzeit in Ihrem Konto deaktivieren oder Ihr Abonnement jederzeit kündigen. Sie sind für alle Steuern verantwortlich. Falls Sie von der Steuerzahlung befreit sind, senden Sie uns bitte einen Nachweis, und wir passen Ihr Konto entsprechend an.
Abonnements. Das Startdatum eines Abonnements kann frei gewählt werden, mit einem Maximum von 100 (hundert) Tagen in der Zukunft. Der Tarif ist der geltende Tarif am ersten Tag, an dem das Abonnement in Kraft tritt. Ein Abonnement wird immer vorab bezahlt. Sie können ein Abonnement ab dem Startdatum bis zu 3.59 Uhr am Morgen des Tages benutzen, der dem Enddatum folgt. Ein Abonnement muss immer gescannt werden, bei jedem Ein- und Umsteigen. Der Tarif eines Abonnements ist ein Pauschalbetrag, der vom Alter des am ersten Tag an gilt, an dem das Abonnement gültig ist. Es gib vier Altersgruppen, und um bequemer über sie sprechen zu können, haben sie Namen erhalten. Die untenstehende Tabelle gibt Ihnen eine Übersicht: Xxxxx Xxxx 6 Jahre bis 11 Jahre 12 Monaten Buzzy Pazz 12 Jahre bis 24 Jahre 1 Monat, 3 Monate oder 12 Monate Omnipas 25 bis 64 Jahre 1 Monat, 3 Monate oder 12 Monate Omnipas 65+ Ab 65 Jahren und darüber 12 Monate De Lijn kann Ihnen ein Abonnement mit einem Rabatt anbieten, je nach Ihrer persönlichen Situation im Augenblick des Kaufs Ihres Abonnements. Manche dieser Rabatte können Sie kumulieren, andere nicht. Die Berater der Abteilung für Abonnements und die des Lijnwinkels können Ihnen auf jeden Fall helfen, um zu prüfen, welche Rabatte für Sie in Frage kommen. Weitere Informationen darüber finden Sie hier: xxxxxx.xx/xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxx/ Sie können Abonnements über die De Lijn Website (xxxxxx.xx/xx/xxxxxxxxxxxx/), in einem Lijnwinkel oder schriftlich über die Abteilung für Abonnements kaufen. Um Ihr Abonnement rechtsgültig zu kaufen, müssen Sie mindestens 18 (achtzehn) Jahre alt sein und über die erforderliche Handlungsfähigkeit und Rechtsfähigkeit verfügen. Auf der De Lijn Website finden Sie die gängigsten Abonnements. Für die anderen Arten (diese können Sie hier finden): xxxx.xxxxxx.xx/xx/xx/xxxxxxxx/000000000000-Xxxx-xxxx- ich-mein-Abonnement-nicht-direkt-online-über-die-Website-kaufen- Schauen Sie am besten in einem Lijnwinkel vorbei oder kontaktieren Sie die Abteilung für Abonnements über das Kontaktformular. Das erfolgt so: xxxx.xxxxxx.xx/xx/xx/xxxxxxxx/xxx?xxxxxxx_xxxxxx_xxxxxx_000000000000=xxx-xxxx-xxxxxx-xx- koop&ticket_form_id=360000674931. Einen Kauf über die Abteilung für Abonnements müssen Sie auf jeden Fall 15 (fünfzehn) Kalendertage vor dem gewünschten Anfangsdatum tätigen. So können die Bearbeitung und Bezahlung für den Antrag Ihres Abonnements geregelt werden. Wenn Sie Ihr Abonnement über die De Lijn Website kaufen, kann es fr...
Abonnements. 3.1 Nutzende des Kletterzentrums werden bei Abschluss eines Abonnementvertrages mit dem Betreiber nicht automatisch Mitglied in der Sektion Freiburg- Breisgau des Deutschen Alpenvereins e.V.
Abonnements. Die nachstehenden Abonnement-Bedingungen sind stets bindend und werden durch eine allfällige gewohnheitsmäßige andere Handhabung keinesfalls abgeändert oder ergänzt. Mit Abgabe der Abonnementanmeldung kommt der Abonnementvertrag zustande und werden diese AGB als Vertragsbestandteil wirksam. Die Abonnementpreise richten sich nach der jeweils geltenden Preisliste. Der Abonnent erklärt sich mit der zukünftigen Anpassung der Abonnementpreise einverstanden. Das Theater kann Fix-Abonnements oder Wahlabonne- ments anbieten: Das Fix-Abonnement wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und es entfällt daher eine Neuanmeldung für jede weitere Spielzeit. Es umfasst eine bestimmte Anzahl von Vorstellungen pro Spielzeit, welche im Voraus bekannt gegeben werden. Nach Bezahlung des Abonnementpreises werden die Abonnementkarten per Post zugeschickt oder sind an der Theaterkassa abzuholen. Die Mindestlaufzeit des Fix-Abonnements beträgt eine Spielzeit. Die Abonnenten sowie das Theater können bis 15. Juni (es ist das Datum der nachweislichen Absendung maßgeblich) das Fix-Abonnement schriftlich mit Wirksamkeit zum Ende der laufenden Spielzeit kündigen. Das Wahlabonnement umfasst vier bzw. acht Theaterkarten nach Xxxx pro Spielzeit (ausgenommen Premieren, Silvester- und geschlossene Vorstellungen), verlängert sich nicht auf eine neue Spielzeit und endet mit der letzten Vorstellung. Die Wahlabonnement-Karten werden per Post zugeschickt. Die Abonnenten können die ausgewählten Vorstellungen dem Theater schriftlich, per Fax oder per E-Mail bekannt geben. Die Karten können dann vor der gewünschten Vorstellung an der Abendkassa behoben werden. Das Theater behält sich aber je nach Verfügbarkeit Änderungen vor. Die Wahlabonnement-Karten gelten nur für die laufenden Spielzeit. Bestellte und nicht abgeholte Wahlabonnement-Karten verfallen. Für Xxxx-Abonnements ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Das Theater hat das Recht, jeden Abonnementvertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn trotz Mahnung eine rückständige Zahlung ausbleibt. Gewünschte Abonnement-Änderungen für die folgende Spielzeit sind bis spätestens 15. Juni der laufenden Spielzeit dem Theater schriftlich, per Fax oder per E-Mail mitzuteilen, ebenso Namens- oder Adressänderungen. Abonnenten können bis spätestens drei Werktage vor der jeweiligen Vorstellung Karten für Vorstellungen wegen Verhinderung tauschen. Eine Aufzahlung in eine höhere Preiskategorie ist möglich.