Common use of Künstler und Sportler Clause in Contracts

Künstler und Sportler. 1. Ungeachtet der Artikel 14 und 15 können Einkünfte, die eine in einem Vertrags- staat ansässige Person als Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- oder Fernseh- künstler sowie Musiker, oder als Sportler aus ihrer im anderen Vertragsstaat persön- lich ausgeübten Tätigkeit bezieht, im anderen Staat besteuert werden.

Appears in 4 contracts

Samples: www.news.admin.ch, www.news.admin.ch, www.newsd.admin.ch

Künstler und Sportler. 1. Ungeachtet der Artikel 14 und 15 können Einkünfte, die eine in einem Vertrags- staat Vertragsstaat ansässige Person als Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- oder Fernseh- künstler Fernsehkünstler sowie Musiker, oder als Sportler aus ihrer im anderen Vertragsstaat persön- lich persönlich ausgeübten Tätigkeit bezieht, im anderen Staat besteuert werden.

Appears in 3 contracts

Samples: www.llv.li, www.newsd.admin.ch, www.sinoptic.ch

Künstler und Sportler. 1. Ungeachtet der Artikel 14 und 15 können Einkünfte, die eine in einem Vertrags- staat ansässige Person als Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- oder und Fernseh- künstler sowie Musiker, oder als Sportler aus ihrer im anderen Vertragsstaat persön- lich ausgeübten Tätigkeit bezieht, im anderen Staat besteuert werden.

Appears in 3 contracts

Samples: fedlex.data.admin.ch, www.taxrus2000.com, fedlex.data.admin.ch

Künstler und Sportler. 1. Ungeachtet der Artikel des Artikels 14 und 15 können Einkünfte, die eine in einem Vertrags- staat Vertragsstaat ansässige Person als Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- oder Fernseh- künstler sowie Fernsehkünstler oder Musiker, oder als Sportler aus ihrer der im anderen Vertragsstaat persön- lich persönlich ausgeübten Tätigkeit dieser ansässigen Person bezieht, im anderen Staat Vertragsstaat besteuert werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.mofa.go.jp

Künstler und Sportler. 1. Ungeachtet der von Artikel 14 und 15 können Einkünfte, die eine in einem Vertrags- staat Vertragsstaat ansässige Person als Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- oder Fernseh- künstler Fernsehkünstler sowie Musiker, oder als Sportler aus ihrer im anderen Vertragsstaat persön- lich persönlich ausgeübten Tätigkeit bezieht, im in diesem anderen Staat besteuert werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.newsd.admin.ch

Künstler und Sportler. 1. Ungeachtet der Artikel 14 und 15 können Einkünfte, die eine in einem Vertrags- staat ansässige Person als Künstler, wie Bühnen-, Film-, Rundfunk- oder und Fernseh- künstler sowie Musiker, oder als Sportler aus ihrer im anderen Vertragsstaat persön- lich per- sönlich ausgeübten Tätigkeit bezieht, im anderen Staat besteuert werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.fomoso.org