Wann und wie zahle ich?. Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weite- ren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen. Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn die Zahlung des Beitrags recht- zeitig und vollständig erfolgt. Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Ver- längerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertag.
Wann und wie zahle ich?. Den ersten Beitrag bezahlen Sie bitte spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins – nicht jedoch vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist in der Beitragsübersicht genannt, die wir Ihnen mit dem Versicherungsschein geschickt haben. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Beitrag rechtzeitig zahlen. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir diesen nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mehr als drei Jahren, können Sie diesen schon zum Ablauf des dritten oder eines jeden darauffolgenden Jahres kündigen. Auch hier haben Sie eine 3-monatige Kündigungsfrist.
Wann und wie zahle ich?. Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Bei Verträgen mit der degenia Versicherungsdienst AG ist nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat möglich. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsjahr). Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.
Wann und wie zahle ich?. Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, teilen wir Ihnen mit. Sie können die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, sie von ihrem Konto einzuziehen. Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen.
Wann und wie zahle ich?. Die erste oder einmalige Prämie müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Prämien zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschriftverfahren. Bei jährlicher Zahlweise können Sie uns die Prämie auch überweisen. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie die erste Versicherungs- prämie gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Die Versicherung gilt zunächst für ein Jahr. Wenn nichts anderes vereinbart ist, verlängert sie sich danach automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen.
Wann und wie zahle ich?. Der Beitrag wird jeweils zum Ersten eines Monats fällig. Die erste Beitragsrate wird sofort nach Zugang des Versiche- rungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Die Beitragszahlung endet zum Vertrags- ende. Einzelheiten enthalten die jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter § 8. Folgen unterbliebener oder verspäteter Zahlung: Wenn Sie den Erstbeitrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, können wir solange vom Vertrag zurücktreten, wie Sie nicht gezahlt haben. Außerdem werden wir dann im Versicherungsfall nicht leisten. Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie von uns eine Mahnung, in der wir Ihnen eine 2-mona- tige Zahlungsfrist setzen. Tritt nach Fristablauf der Versicherungsfall ein und sind Sie zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung des Beitrags in Verzug, so entfällt Ihr Versicherungsschutz. Außerdem können wir bei fortdauerndem Zahlungsverzug nach Fristablauf den Vertrag kündigen. Einzelheiten enthalten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen unter § 8. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Abschluss des Versicherungsvertrages (insbesondere Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung) und nicht vor Ablauf der Wartezeiten. Es gilt eine allgemeine Wartezeit von 3 Monaten. Für Zahnersatz und Kieferorthopädie gilt eine besondere Wartezeit von 8 Monaten. Die Wartezeiten entfallen bei Unfällen. Einzelheiten zum Beginn des Versicherungsschutzes entnehmen Sie bitte den §§ 2 und 3 der Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Versicherungsschutz endet mit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses, zum Beispiel aufgrund Kündigung oder Wegfall der Versicherungsfähigkeit. Einzelheiten zum Ende der Versicherung finden Sie in den §§ 7, 13, 14 und 15 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Wann und wie zahle ich?. Die Prämie ist erstmalig mit Beginn des Versicherungsvertrages fällig und monatlich im Voraus zu zahlen. Die Prämienzahlung kann mittels eines der angebotenen Zahlungsmittel (z. B. SEPA- Lastschrift oder Kreditkarte) erfolgen. Bei Vertragslaufzeiten von mehr als einem Monat sind die Folgeprämien jeweils zum 1. des neuen Monats fällig. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn), jedoch nicht vor Antragsstellung, nicht vor Grenzübertritt und nicht vor Ablauf evtl. Wartezeiten. Der Versicherungsschutz endet mit dem vereinbarten Zeitpunkt, spätestens mit der Beendigung des versicherten Aufenthalts. Der Versicherungsvertrag kann für jeweils volle Monate vereinbart werden, maximal für 60 Monate.
Wann und wie zahle ich?. Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungs- schein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Beiträge überweisen. Vertragsbeginn: Am auf die Antragstellung folgenden Tag Versicherungsschutz: Für Operationen infolge Unfalls/Verkehrsunfalls ab Vertragsbeginn, in allen anderen Fällen drei Monate nach Vertragsbeginn. Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere zwölf Monate, außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.
Wann und wie zahle ich?. Die Beiträge ziehen wir vereinbarungsgemäß per SEPA-Lastschriftverfahren ein. Bitte sorgen Sie daher immer für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto. Wann wir den ersten und die weiteren Beitrage einziehen, ist im Versicherungsschein genannt. Die Zahlungsweise können Sie ebenfalls Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Diese kann, in Abhängigkeit der Annahmerichtlinien, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich vereinbart werden. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass wir den Beitrag ordnungsgemäß einziehen konnten und Forderung ausgeglichen ist. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz erst mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, außer Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
Wann und wie zahle ich?. ➟ Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ers- ten Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben. ➟ Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert sich dieser automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Ver- längerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag. ➟ Die Dauercamperversicherung ist eine Bündelversicherung bestehend aus einer Objekt-, Hausrat- und Glasbruchversicherung, sowie, wenn gesondert vereinbart, einer Haftpflichtversicherung. ➟ Bei Abschluss des Vertrages sind diese Sparten bis auf die Sparte Haftpflicht verpflichtend und nicht frei wählbar. ➟ Die Kündigung einer einzelnen Sparte bewirkt die Auflösung des gesamten Versicherungsvertrages. ➟ Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlänge- rungsjahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. ➟ Darüber hinaus können Sie einen Versicherungsvertrag, der für die Dauer von mehr als drei Jahren geschlossen worden ist, zum Schluss des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten kündigen. ➟ Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag kündigen. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer.