Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: a) Datum der Auftragsbestätigung; b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen; c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet ist. 6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen. 6.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt. 6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären. 6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen. 6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind. 6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen, Allgemeine Lieferbedingungen
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden oblie- genden technischen, kaufmännischen und finanziellen VoraussetzungenVorausset- zungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende leistender Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet ist.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführendurchzu- führen.
6.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers Verkäu- fers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten ZahlungenZahlun- gen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet weiterver- wendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer Ver- käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossenausge- schlossen.
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Sources: General Terms and Conditions of Delivery, General Terms and Conditions of Delivery
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung Zahlungs- sicherstellung eröffnet ist.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen eingetrete- nen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder entwe- der Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht ver- ursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste mus ste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten 1. Die von uns in der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet ist.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem KäuferBestellung angegebene Lieferzeit, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurdeangegeben entsprechend die genaue Lieferuhrzeit, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktretensind bindend. Wenn die Ware ausgesondert worden istLieferzeit in der Bestellung nicht angegeben und auch nicht anderweitig vereinbart wurde, kann beträgt sie 1 Woche ab Vertragsschluss. Der Lieferant ist verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn er vereinbarte Lieferzeiten – aus welchen Gründen auch immer – voraussichtlich nicht einhalten kann.
2. Maßgebend für die Einhaltung des Liefertermins oder der Verkäufer die Einlagerung Lieferfrist ist der Eingang der Ware auf Kosten an dem von uns angegebenen Bestimmungsort und Gefahr des Käufers vornehmensofern vereinbart, die Lieferuhrzeit. Der Verkäufer Lieferant hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungenuns eine erkennbare Ver- zögerung seiner Leistung unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung anzuzeigen. Auf von ihm nicht zu vertretende Ursachen einer Verzögerung kann sich der Lieferant nur dann beru- fen, die wenn er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sindder Anzeigepflicht nachgekommen ist. Bei Verzug sind wir berechtigt, vom Lieferanten eine Ver- tragsstrafe zu fordern.
6.7 Andere 3. Ist der Lieferant in Verzug, können wir eine Vertrags- strafe in Höhe von 0,3 % des Nettopreises pro angefange- nen Werktag der Verzögerung verlangen, insgesamt je- doch nicht mehr als 5 % des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware. Durch die in ArtVereinbarung der Vertrags- strafe oder deren Geltendmachung werden die uns zu- stehenden gesetzlichen Ansprüche wegen Verzugs nicht berührt. 6 genannten Ansprüche Etwa gezahlte Vertragsstrafen sind auf Scha- densersatzansprüche anzurechnen. Die Vertragsstrafe kann bis zur Bezahlung der verspätet gelieferten Ware geltend gemacht werden. Zudem sind wir im Falle eines Lieferverzuges berechtigt, nach einer angemessenen Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn eine verspätete Teillieferung zuvor von uns vorbehaltlos angenommen wurde. Wurde ein Fixge- schäft vereinbart, entfällt die Notwendigkeit der Setzung einer Nachfrist.
4. Mehrkosten für eine zur Einhaltung des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges Liefertermins etwa notwendige beschleunigte Beförderung sind ausgeschlossenvom Lieferanten zu tragen.
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Sources: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist 4.1. Die von uns in Aussicht gestellten Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich ein fester Termin zugesagt ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem spätesten Transport beauftragten Dritten.
4.2. Der Beginn der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum von uns angegebenen Lieferzeit setzt die vorgängige Festlegung aller technischen Spezifikationen voraus. Bei späteren Änderungen der Auftragsbestätigung;
b) Datum Spezifikationen durch den Kunden oder neuen Wunschvorgaben des Kunden sind wir berechtigt, durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurückzutreten, soweit die Umsetzung der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem Änderungen oder der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/Wunschvorgaben für uns unverhältnismäßig oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet unzumutbar ist.
6.2 Der Verkäufer ist 4.3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
4.4. Unbeschadet unserer Rechte aus Verzug können wir vom Kunden - eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachkommt.
4.5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführenden uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
6.3 Verzögert sich 4.6. Sofern die Voraussetzungen des vorherigen Absatzes vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
4.7. Die Haftung für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen besteht nicht, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffe, oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die wir nicht zu vertreten haben. Sofern solche Ereignisse die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstandoder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den sind wir zum Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die in ArtLiefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. 6.4 vorgesehene Nachfrist Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine unverzügliche schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist Erklärung uns gegenüber vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: General Terms and Conditions
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;Die Lieferzeitangaben sind stets als annähernd zu betrachten, soweit sie nicht als Festtermin schriftlich vereinbart werden. Sie ergeben sich aus den schriftlichen Vereinbarungen zwischen WINDSCHIEGL und dem Auftraggeber.
b) Datum Die Lieferfrist beginnt, soweit im Vertrag nicht abweichend geregelt, mit dem Tage des Datums der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischenAuftragsbestätigung von WINDSCHIEGL. Ihre Einhaltung durch WINDSCHIEGL setzt jedoch voraus, dass zwischen den Vertragsparteien alle kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;technischen Fragen geklärt sind und der Auftraggeber alle ihm obliegenden Pflichten, wie zum Beispiel Beibringung der erforderlichen behördlichen Bescheinigungen oder Genehmigungen oder auch Leistung einer vereinbarten Anzahlung sowie sonstige übernommenen Verpflichtungen und Obliegenheiten jedweder Art erfüllt hat. Sollte dies nicht der Fall sein, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen (mindestens genauso lang wie die Dauer des Verzugs), es sei denn, WINDSCHIEGL hat die Verzögerung selbst zu vertreten.
c) DatumDie Einhaltung; der Lieferfrist setzt ferner voraus, an dass WINDSCHIEGL ihrerseits rechtzeitig und richtig beliefert wird. ▇▇▇▇▇▇ sich diesbezüglich Verzögerungen abzeichnen, wird WINDSCHIEGL dies dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet istAuftraggeber baldmöglichst mitteilen.
6.2 Der Verkäufer d) Die Lieferfrist ist berechtigtbei Annahmeverzug des Auftraggebers mit der für eine Lieferung rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft eingehalten. Die Lieferfrist ist ferner eingehalten, Teil- und Vorlieferungen durchzuführenwenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Betriebsgelände von WINDSCHIEGL verlassen hat. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Mitteilung der Abnahmebereitschaft.
6.3 e) Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten oder die Übergabe des Verkäufers eingetretenen UmstandLiefergegenstandes aus Gründen, die der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstelltAuftraggeber zu vertreten hat, so wird eine angemessene Verlängerung werden die Vertragsgegenstände auf Gefahr des Auftraggebers eingelagert und dem Auftraggeber, beginnend 14 Tage nach Anzeige der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte WarenVersandbereitschaft, die aber ohne durch die noch ausständigen Waren nicht Lagerung entstehenden Kosten in angemessener Weise verwendet Höhe von 0,5 % des Auftragswertes für jeden angefangenen Monat berechnet. Die Lagerkosten werden auf 5 % des Auftragswertes begrenzt, es sei denn, dass höhere Kosten nachgewiesen werden können. Der Käufer Auftraggeber hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung WINDSCHIEGL eventuelle zusätzliche von ihm aufgrund der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellenVerzögerung aufzuwendende Auslagen zu ersetzen.
6.6 Nimmt f) In Fällen höherer Gewalt, insbesondere bei Krieg (unabhängig davon, ob dieser erklärt wurde oder nicht), Revolution, Streik, unverschuldeten Betriebsstörungen, zivilen Unruhen, Ausfall der Käufer Versorgung mit Energie, Brennstoffen, Transport, Ausrüstungen oder anderen Gütern und Dienstleistungen, Naturkatastrophen, inakzeptable Wetterbedingungen, Regierungshandlungen, Verkehrsunfälle, Export- oder Importverbote, Brände, Explosionen, Überschwemmungen, Unfälle, Sabotage, Aufruhr, Ausschreitungen und Bruch oder Verlust während des Transportes oder der Lagerung sowie nicht von WINDSCHIEGL verschuldetem Sublieferantenverzug sowie bei gesetzlichen oder administrativen Maßnahmen, die vertragsgemäß bereitgestellte Ware zur Zeit der Auftragserteilung noch nicht am vertraglich vereinbarten Ort bekannt waren oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und bei sonstigen für WINDSCHIEGL unabwendbaren Ereignissen ist WINDSCHIEGL berechtigt, entweder die Verzögerung nicht durch Lieferung um die Dauer der Behinderung sowie eine Handlung angemessene Wiederanlaufzeit hinauszuschieben oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so bei Unzumutbarkeit der Vertragserfüllung für WINDSCHIEGL vom Vertrag zurückzutreten.
g) Der Auftraggeber kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten, wenn WINDSCHIEGL vor Gefahrübergang die gesamte Leistung endgültig unmöglich wird. Wenn Gleiches gilt, wenn bei einer Bestellung die Ware ausgesondert worden Ausführung eines Teils unmöglich wird und der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der
h) Kommt WINDSCHIEGL in zu vertretender Weise in Verzug und entsteht dem Auftraggeber dadurch ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede volle Woche der Verspätung, im Ganzen jedoch nicht mehr als 5 % des Wertes desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsmäßig genutzt werden kann, zu verlangen. Kein Fall eines von WINDSCHIEGL zu vertretenden Verzugs liegt beispielsweise dann vor, wenn WINDSCHIEGL bei technisch bedingtem Produktionsstillstand trotz sofort ergriffener Reparaturmaßnahmen eine Weiterführung der Produktion nicht unmittelbar herbeiführen kann. In einem solchen oder vergleichbaren Fall verlängert sich die Lieferfrist jeweils um die Dauer der Reparaturzeit. Sofern es WINDSCHIEGL gelingt, nachzuweisen, dass dem Auftraggeber tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist, kann der Verkäufer beschränkt sich die Einlagerung der Ware Verzugshaftung von WINDSCHIEGL auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sinddiesen geringeren Schadensbetrag.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: Agb/Windschiegl
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum des beiderseits unterzeichneten Kaufvertrags oder der Auftragsbestätigung;.
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet erfolgt ist.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten auf Seiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 (Höhere Gewalt) darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldetzu vertreten, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären, sofern keine andere, vertragliche Regelung für den Fall des Lieferverzugs getroffen wurde.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genütztgenutzt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musstemußte, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen, unter Verweis auf 11a.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden zur Übergabe bereit ist, aber vom Käufer nicht abgenommen wird, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste mußte und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 Andere Andere, als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen des Verzuges sind ausgeschlossen.
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Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischenLieferfristen sind unverbindlich, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datumes sei denn, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet ist.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne Vertrag ist ein verbindlicher Liefertermin ausdrücklich vereinbart. Fixgeschäfte (§ 376 Abs. 1 HGB) bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Eine verbindliche Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand von STÜKEN einem Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmter Personen oder Anstalt ausgeliefert oder dem Besteller die Versandbereitschaft von STÜKEN mitgeteilt wurde. Der Liefertermin verschiebt sich angemessen, wenn der Besteller mit seinen Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen gegenüber STÜKEN im Rückstand ist, und zwar um die Dauer des Art. 14 darstelltRückstandes, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung wenn die technischen und kaufmännischen Fragen nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet Frist geklärt werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung Bei nicht rechtzeitiger Leistung von STÜKEN kann der Besteller erst vom Vertrag zurücktreten, Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung (§§ 323 Abs. 1, 280 Abs. 2, 281 Abs. 1 BGB) erst geltend machen, wenn Verzug eingetreten ist und der Besteller zusätzlich eine angemessene Nachfrist für die Leistung gesetzt hat. Diese Nachfrist ist schriftlich zu setzen. Schadensersatz wegen Pflichtverletzung kann der Besteller nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verlangen. Macht der Besteller Verzugsschaden geltend, ist dieser für jeden vollen Monat des Verzuges auf 1/2 v.H., insgesamt aber höchstens 5 v.H., vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung begrenzt, der infolge des Verzuges nicht gelieferten Waren rechtzeitig geliefert oder für benutzt werden kann. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die STÜKEN nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht zu vertreten hat, so werden dem KäuferBesteller, beginnend einen Monat nach Versandbereitschaftsmeldung, die durch die Einlagerung entstehenden Kosten mit mindestens 1/2 v.H. des Rechnungsbetrages pro Monat berechnet, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurdeBesteller nicht nachweist, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden könnendass überhaupt kein Schaden entstanden ist bzw. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellendieser wesentlich geringer ausgefallen ist.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: Sales Contracts
Lieferfrist. 6.1 7.1. Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden ZeitpunkteZeitpunkt:
a) Datum der Auftragsbestätigung;des Vertragsschlusses nach Artikel 2,
b) Datum Datum, an dem der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen VoraussetzungenVerkäufer von der Erteilung einer notwendigen Einfuhrlizenz Kenntnis erhält;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vertraglich vor Lieferung der Ware Fabrikationsbeginn zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet isterhält.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 7.2. Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen in Artikel 10 vorgesehenen Umstand oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldetKäufers, so wird eine den Umständen angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt. Dies gilt auch — abgesehen von dem in Nr. 5 dieses Artikels erwähnten Fall —, wenn die Ursache der Verzögerung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Lieferfrist eintritt.
7.3. Ist im Vertrag eine verbindliche Lieferfrist vorgesehen, liefert der Verkäufer aber nicht innerhalb der vereinbarten (oder nach Nr. 2 dieses Artikels verlängerten) Frist, so kann der Käufer eine Ermäßigung des Vertragspreises verlangen, vorausgesetzt, dass er innerhalb angemessener Frist dieses Verlangen an den Verkäufer entweder Erfüllung schriftlich stellt; dies gilt jedoch nicht, wenn sich aus den Umständen ergibt, dass er keinen Schaden erlitten hat. Die Ermäßigung entspricht dem unter A des Anhangs angegebenen Prozentsatz, wie er sich aus dem Vertrag für den Teil des Liefergegenstands ergibt, der infolge der Lieferverzögerung nicht in der vorgesehenen Weise benutzt werden konnte. Sie wird für jede volle Woche der Verzögerung vom vertraglichen Lieferzeitpunkt an berechnet, kann jedoch den unter B des Anhangs angegebenen Höchstsatz nicht überschreiten. Sie wird mit den vom Käufer ab Lieferung zu leistenden Zahlungen verrechnet. Vorbehaltlich Nr. 5 dieses Artikels schließt diese Preisermäßigung jede weitere Schadensersatzpflicht des Verkäufers wegen Lieferver- zögerung aus.
7.4. Ist die vertraglich vorgesehene Lieferfrist nur annähernd maßgeblich, so kann nach Ablauf von zwei Dritteln dieser Frist jede der Parteien die andere schriftlich auffordern, eine verbindliche Lieferfrist zu vereinbaren. Ist im Vertrag keine Lieferfrist angegeben, so kann jede Partei 6 Monate nach Vertragsschluss in gleicher Weise verfahren. Einigen sich die Parteien in einem dieser Fälle nicht, so kann jede Partei nach Artikel 15 zur Festlegung einer angemessenen Lieferfrist das Schiedsgericht anrufen. Die auf diese Weise festgelegte Lieferfrist gilt als vertragliche Lieferfrist, die Bestimmungen in Nr. 5 dieses Artikels finden daher auf sie Anwendung.
7.5. War der Käufer berechtigt, hinsichtlich eines Teiles des Liefergegenstands den in Nr. 5 dieses Artikels bestimmten Höchstbetrag der Preisermäßigung zu verlangen (oder unter Setzung einer Nachfrist hätte ihm ein solches Recht zugestanden, wenn er nach dieser Bestimmung eine Preisermäßigung verlangt hätte), so kann er dem Verkäufer schriftlich eine letzte Frist zur Lieferung setzen; diese Frist muss in angemessener Weise die bereits vorliegende Lieferverzögerung berücksichtigen. Unterlässt es der Verkäufer aus irgendeinem Grund, alles zu tun, was ihm obliegt, um innerhalb dieser Frist seine Lieferverpflichtung zu erfüllen, so kann sich der Käufer hinsichtlich dieses Teiles des Liefergegenstands durch einfache schriftliche Mitteilung (ohne gerichtliche Mitwirkung) vom Vertrag zurücktretenlossagen und sodann vom Verkäufer Ersatz für den durch die Nichterfüllung erlittenen Schaden verlangen; der Schadensersatz beschränkt sich auf den unter C des Anhangs angegebenen Betrag oder - bei Fehlen einer solchen Angabe - auf den Wert, der sich aus dem Vertrag für den Teil des Liefergegenstands ergibt, der infolge der Nichtlieferung des Verkäufers nicht wie vorgesehen benutzt werden konnte.
7.6. Wenn Nimmt der Käufer die Ware ausgesondert worden istLieferung nicht im vertraglich vereinbarten Zeitpunkt ab, kann so hat er trotzdem die von der Lieferung abhängigen Zahlungen zu leisten, als ob die Lieferung erfolgt wäre. Der Verkäufer hat für die Einlagerung der Ware des Liefergegenstands auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmenzu sorgen. Der Auf Verlangen des Käufers muss er auf dessen Kosten den Liefergegenstand versichern. Beruht jedoch die Verzögerung der Abnahme der Lieferung auf einem in Artikel 10 vorgesehenen Umstand und kann der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungenden Liefergegenstand ohne Beeinträchtigung seines Betriebs bei sich aufbewahren, so werden die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die Kosten der Einlagerung dem Käufer nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sindRechnung gestellt.
6.7 Andere als 7.7. Beruht die Verzögerung der Abnahme nicht auf einem in ArtArtikel 10 vorgesehenen Umstand, so kann der Verkäufer den Käufer schriftlich zur Abnahme der Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. 6 genannten Ansprüche Kommt der Käufer aus irgendeinem Grund dieser Aufforderung nicht nach, so kann sich der Verkäufer hinsichtlich des Käufers gegen nicht abgenommenen Teiles des Liefergegenstands durch einfache schriftliche Mitteilung (ohne gerichtliche Mitwirkung) vom Vertrag lossagen und sodann vom Käufer Ersatz für den Verkäufer durch die Nichterfüllung erlittenen Schaden verlangen; der Schadensersatz beschränkt sich auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossenden unter D des Anhangs angegebenen Betrag oder - bei Fehlen einer solchen Angabe - auf den Wert, der sich aus dem Vertrag für den betreffenden Teil des Liefergegenstands ergibt.
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Sources: General Terms and Conditions for the Export of Machinery and Equipment
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen4.1 Lieferfristen und Termine sind freibleibend, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer sofern nicht eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet bestimmte Lieferzeit vereinbart ist.
6.2 4.2 Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen teilt der Lieferer baldmöglichst mit. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (wie z.B. Betriebsstörungen, Liefersperren, Transportmangel, behördliche Maßnahmen) und in Fällen höherer Gewalt, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von maßgeblichem Einfluss sind. Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- Lieferer wird dem Besteller den Beginn und Vorlieferungen durchzuführendas Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
6.3 Verzögert sich 4.3 Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Lieferung fristgerechte Vertragserfüllung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstandden Besteller, der einen Entlastungsgrund z.B. im Sinne des Art. 14 darstelltHinblick auf eine vereinbarte Anzahlung oder Stellung von Zahlungssicherheiten, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährtvoraus.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so 4.4 Der Besteller kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Wenn , wenn dem Lieferer die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmengesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Verkäufer Besteller kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat außerdem der Besteller den auf die Teillieferung entfallenden Kaufpreis zu zahlen. Im Übrigen gilt Ziff. 9.2 dieser Bedingungen.
4.5 Kommt der Lieferer in Verzug und erwächst dem Besteller hieraus ein Schaden, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Setzt der Besteller dem Lieferer unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle nach Fälligkeit eine angemessene Frist zur Leistung und wird die Frist nicht eingehalten, ist der Besteller im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Er verpflichtet sich, auf Verlangen des Lieferers in angemessener Frist zu erklären, ob er von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch macht. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Ziff. 9.2 dieser Bedingungen.
4.6 Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten AufwendungenMonat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die er durch die Lagerung entstehenden Kosten bei Lagerung im Werk des Lieferers, mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für die Durchführung des Vertrages machen musste und die jeden Monat berechnet, soweit der Besteller nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sindgeringere Kosten nachweist.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche 4.7 Der Lieferer ist im Fall des Käufers gegen 4.6 jedoch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossenLiefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferfrist. 6.1 1. Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) 1.1. Datum der Auftragsbestätigung;
b) 1.2. Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen kaufmä nnischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) 1.3. Datum, an dem der Verkäufer wir eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält erhalten haben und/oder eine ein zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung erstellendes Akkreditiv zu unseren Gunsten eröffnet worden ist.
6.2 Der Verkäufer ist 2. Wir sind berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführendurchzuführen und zu verrechnen.
6.3 3. Behördliche und etwa für die Ausführung von Anlagen erforderliche Genehmigungen Dritter sind vom Käufer zu erwirken. Von etwaigen unsere Leistungen betreffenden Auflagen sind wir rechtzeitig schriftlich in Kenntnis zu setzen. Auf unser Verlangen hin sind uns Abschriften auszuhändigen. Liegen solche Genehmigungen nicht oder nicht rechtzeitig vor oder werden wir nicht rechtzeitig von Auflagen verständigt, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend.
4. Am Ort unserer Leistungserbringung sind sichere Aufstiege und Laufstege vom Besteller (Käufer) anzubringen, die es uns ermöglichen, ungehindert zu den Gewerken zu gelangen. Überdies hat uns der Besteller (Käufer) rechtzeitig vor Ausführungsbeginn das Handbuch und Servicebuch zur Verfügung zu stellen. Kommt der Vertragspartner diesen Verpflichtungen nicht nach, verlängert sich unsere Lieferfrist entsprechend.
5. Unsere Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten. Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers auf unserer Seite eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 Punktes VI darstellt, so wird die vereinbarte Lieferfrist entsprechend verlängert und hat der (Besteller) Käufer uns schriftlich eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährtNachfrist zu setzen.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet6. Wird die Nachfrist nicht eingehalten, so ohne dass uns ein grobes ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ trifft, kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann sich der Käufer durch eine binnen 8 Tagen bei uns eingehende schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden könnenlossagen. Der Käufer hat in diesem Falle Fall das Recht auf Erstattung Rückerstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren bereits geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus Der Ersatz des entgangenen Gewinns ist jedoch in jedem Falle ausgeschlossen. Im beidseitigen Einvernehmen kann ein teilweiser Rücktritt vereinbart werden. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Wird die Nachfrist infolge eines uns anzulastenden groben Verschuldens nicht eingehalten, gelten die Punkt V.5. und V.6. sinngemäß. Dem Käufer steht dem Käuferjedoch überdies der Ersatz seiner gerechtfertigten Aufwendungen, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche die er bis zur Auflösung des Vertrages und für dessen Durchführung machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellenzu.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt 2.1 Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2.2 Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, im Falle eines Angebotes mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme das Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vor- liegt. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der schriftlichen Form.
2.3 Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung oder auch Teil- sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr von dem Tage der Versendungsbereitschaft ab auf den Besteller über.
2.4 Die Lieferfrist mit dem spätesten verlängert sich angemessen oder wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens und Einflusses liegen, insbesondere höherer Gewalt, sowie solcher Hindernisse, welche nachweislich auf die Fer- tigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Der Besteller ist seinerseits berechtigt, uns gegenüber vom Vertrag zu- rückzutreten, soweit ihm infolge der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum Verzögerung die Abnahme der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet nicht zumutbar ist.
6.2 Der Verkäufer 2.5 Wird uns unsere Leistung – gleich aus welchem Grund – unmöglich, ist der Besteller berechtigt, Teil- vom Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Leistung unmöglich wird und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, er ein berechtigtes Interesse an der einen Entlastungsgrund im Sinne des ArtAblehnung der Teilleistung hat. 14 darstelltIst dieses nicht der Fall, so wird eine angemessene Verlängerung hat der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist Besteller den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde auf die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktretenTeilleistung entfallenden Vertragspreis zu zahlen. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht bei Unvermögen unsererseits. Die gleichen Rücktrittsrechte stehen dem Besteller in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen Fall zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, dass wir mit unserer Lieferung ganz oder teilweise in Verzug geraten sind und innerhalb einer vom Besteller schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist ihm die Leistungsbereitschaft nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellengemeldet haben.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an 2.6 Wir sind zu Teillieferungen und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sindTeilleistungen jederzeit berechtigt.
6.7 Andere als 2.7 Die Lieferfrist beginnt erst, sobald uns die in Artvom Besteller zu beschaffenden Un- terlagen vollständig vorliegen, sowie bei Eingang einer vereinbarten Anzah- lung. 6 genannten Ansprüche Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu Ihrem Ablauf der Liefer- gegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossenBestellers voraus.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt 1. Angegebene Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich, solange sie nicht verbindlich schriftlich ver- einbart sind. Vereinbarte Lieferfristen werden erst dann in Gang gesetzt, wenn sämtliche technische und che- mische Einzelheiten geklärt sind. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.
2. Für die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist mit dem spätesten genügt die rechtzeitige Absendung. Wenn der nachstehenden Zeitpunkte:Kunde den Liefergegenstand bei uns abzuholen hat, ist für die Rechtzeitigkeit unserer Leistung unsere Mitteilung über die Versandbereitschaft maßgeblich.
a) Datum 3. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie in unserem Werk oder bei einem Unterlieferanten eingetreten sind. Insbesondere kommen als Ursache möglicher Verzögerungen in Betracht: Betriebsstörungen, Streiks, Ausschussproduktion sowie verzögerte Anlieferung der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält erforderlichen Rohstoffe und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet istBauteile.
6.2 4. Kann die Lieferung aus Gründen, die unser Kunde zu vertreten hat, nicht sogleich erfolgen, so sind wir be- rechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, und zwar mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrags für jeden angefangenen Monat, vom Kunden zu erheben. Der Verkäufer Kunde ist berechtigtberechtigt nachzuweisen, Teil- dass geringere Kosten entstanden sind. Nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist sind wir berech- tigt, vom Vertrag zurückzutreten und Vorlieferungen durchzuführenSchadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Schadensersatz wegen Nichterfüllung beträgt 15 % des vereinbarten Netto-Kaufpreises, sofern der Kunde keinen gerin- geren Schaden nachweist.
6.3 Verzögert sich 5. Wird die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der bei vereinbarter Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldetaus unserem Verschulden verzögert, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt von 3 Wochen vom Vertrag erklärenzurücktreten und/oder Schadensersatz nach Maßgabe der
6. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit uns gegenüber im Rückstand ist.
6.5 Wurde die in Art7. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet Sonderanfertigungen jeglicher Art werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellenimmer „ab Werk“ versendet.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit 1. Lieferfristen beginnen erst ab dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller Zeitpunkt - werden jedenfalls ausgesetzt bis zu dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, Zeitpunkt - an dem der sich alle, vom Käufer zu erteilenden, und für eine richtige und vollständige Vertragserfüllung notwendigen Informationen im Besitz des Verkäufers befinden.
2. Die vom Verkäufer eine vor Lieferung der Ware angegebenen Lieferfristen gelten annährend und sind nicht als Fixtermine zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet verstehen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art3. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung Ein Verzug bezüglich einer Überschreitung der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldetkann nur auftreten, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann nachdem der Käufer durch eine per Einschreiben erfolgte schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller Inverzugsetzung dem Verkäufer eine angemessene Frist von mindestens 21 Tagen, oder auch länger, wenn die Umstände dazu Anlass geben, angeboten hat und der Verkäufer diese Frist verstreichen lässt, ohne im Laufe dieses Zeitraums doch noch zu liefern.
4. Eine kleine oder aufgrund der Umstände, angemessene Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht gelieferten Waren zurücktretenzum Vertragsrücktritt.
5. Dasselbe gilt für bereits gelieferte WarenWird eine Lieferfrist aufgrund einer Überschreitung der Lieferfrist durch den Lieferanten des Verkäufers erheblich überschritten, die aber ohne die noch ausständigen Waren oder kann eine Bestellung nicht in angemessener Weise verwendet werden könnenoder nur teilweise ausgeführt werden, informiert der Verkäufer den Käufer darüber schnellstmöglich. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung ist anschließend berechtigt, innerhalb einer Frist von sieben Tagen vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellenVertragsparteien schadenersatzpflichtig ist.
6.6 6. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, erfolgt die Lieferung auf Rechnung des Käufers.
7. Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware Sachen zu dem vereinbarten Liefertermin nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldetin Empfang, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann hält der Verkäufer die Einlagerung der Ware Sachen an einem von ihm zu bestimmenden Ort auf Kosten Rechnung und Gefahr des Käufers vornehmenzur Verfügung. In solchen Fällen ist der Verkäufer berechtigt, alle damit verbundenen Kosten dem Käufer in Rechnung zu stellen.
8. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungenbehält sich das Recht vor, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht Sachen in den empfangenen Zahlungen enthalten sindTeilsendungen zu liefern.
6.7 Andere 9. Wurde zwischen den Vertragsparteien kein spezieller Lieferort vereinbart, ist der Verkäufer berechtigt, sowohl an den satzungsgemäßen Sitz als auch an die Besucheradresse zu liefern, der bzw. die aus dem Handelsregister des Landes hervorgeht, in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossendem der Käufer seinen satzungsgemäßen Sitz hat.
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Sources: General Terms and Conditions of Sale
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die 10.1 Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Die Einhaltung einer verbindlichen Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischendurch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datumtechnischen Fragen zwischen den Parteien bei Vereinbarung des Liefertermins abschließend geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen termingerecht erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall oder werden nachträgliche Änderungen des Liefergegenstandes vereinbart, an so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung ausschließlich zu vertreten hat. Im Falle unverbindlicher Lieferfristen kommt der Lieferer nicht vor erfolglosem Ablauf einer vom Besteller bestimmten, angemessenen Frist zur Lieferung in Verzug. Der Besteller darf den Ablauf einer solchen Frist nicht auf einen früheren Termin als vier Wochen nach dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet istunverbindlichen Liefertermin festsetzen.
6.2 10.2 Der Verkäufer ist berechtigtLieferer kommt nicht in Verzug, Teil- und Vorlieferungen durchzuführenwenn seine Lieferanten ihn aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Lieferers liegen, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefern.
6.3 Verzögert 10.3 Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert oder befindet er sich im Annahmeverzug, so werden ihm die Lieferung durch einen aufseiten die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Verkäufers eingetretenen UmstandLieferers mindestens jedoch 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat der Lagerung, berechnet, es sei denn, der Besteller weist einen Entlastungsgrund im Sinne des Artgeringeren Schaden nach. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährtDer Lieferer kann nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand verfügen.
6.4 Hat 10.4 Kommt der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldetLieferer in Verzug und erwächst dem Besteller hieraus ein Schaden, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt Besteller zur Abgeltung sämtlicher auf verzögerte Belieferung gestützter Ansprüche des Bestellers, eine pauschale Verzugsentschädigung verlangen. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,25%, im Ganzen aber höchstens 2,5% vom Vertrag erklärenWert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der verspätet geliefert wurde. Die Verzugsentschädigung wird nicht fällig, wenn der Verzug nicht länger als zehn Werktage andauert. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten.
6.5 Wurde 10.5 Gewährt der Besteller dem nachhaltig in Verzug befindlichen Lieferer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine angemessene Frist zur Leistung und wird die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers Frist nicht genütztnur unwesentlich überschritten, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung Besteller im Rahmen der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden istDer Besteller hat innerhalb von 30 Kalendertagen ab Ende der Nachfrist dem Lieferer schriftlich anzuzeigen, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmendass er dieses Recht ausüben wird. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.Stand: 21.12.2021 Seite 3 von 6
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Die Lieferung Von Maschinen Und Anlagen
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischentech- nischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung An- zahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet ist.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung Die Lieferfrist beginnt die Lieferfrist mit ab dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) DatumZeitpunkt, an dem – beide – der Verkäufer eine vor Lieferung nach- folgenden Bedingungen erfüllt werden: • Die Unterzeichnung des Vertrags • Empfang der Ware zu leistende vom Käufer geleisteten Anzahlung erhält durch den Ver- käufer Der Liefertermin kann in folgenden Fällen verzögert werden: • In Fällen höherer Gewalt, wie Krieg, Aufstände, Konflikte oder Arbeitskämpfe, Brände, Erdbeben, Transportunfälle oder andere unvorhersehbare Umstände. • Wenn der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen und/oder eine Vereinbarungen nicht erfüllt. Dies gilt einschließlich der Bereits- tellung von: Zeichnungen, technischen Informationen, Einfuhrli- zenzen, zu erstellende integrierende Zubehörteile der Maschine, sowie alle weiteren Verpflichtungen oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet ist.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigtVereinbarungen, Teil- die zwischen beiden Parteien getroffen wurden. Die Annahme und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung Erfüllung der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen gelten abhängig von Vereinbarungen beider Parteien über technische oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Warenkommerzieller Aspekte, die aber ohne die zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, unge- klärt waren und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktretensomit noch getroffen werden. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr schriftliche Zustimmung des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung zu Zei- chnungen oder Installationsanforderungen und -unterlagen benötigt und diese innerhalb des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen Herstellungszeitraums der Maschine an den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossenübermittelt werden, müssen diese – entweder unter Beifü- gung der schriftlichen Zustimmung oder Angabe der entsprechenden Einwände – innerhalb von höchstens 10 Tagen nach dem Versand an den Käufer zurückgesendet werden. Als Lieferdatum gilt der Tag, an dem Vorabnahme der Maschine im Werk des Verkäufers stattgefunden hat. Die Einhaltung der Lieferfrist durch den Verkäufer wird als erfüllt be- trachtet, wenn die Maschine vor dem vereinbarten Termin die Fabrik des Verkäufers verlassen hat oder wenn der Verkäufer dem Käufer mitteilt, dass die Maschine versandbereit ist. Als Datum der Auslieferung der Maschine wird, übereinstimmend mit den Angaben in der Bestellung/Vereinbarung, das Versanddatum der Maschine betrachtet, unabhängig davon, ob Zubehör vorhanden ist, das separat und/oder zu einem anderen Zeitpunkt versendet werden muss.
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Sources: General Terms and Conditions of Sale
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt Die Firma Kränzle gerät ohne Mahnung nur in Verzug, sofern ein verbindlich und schriftlich zugesagter Liefertermin zu einem bestimmten Kalendertag überschritten wird. Für diesen Fall hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu gewähren. Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Umstände und sonstige unvorhersehbare Störungen des Geschäftsbetriebes der Firma Kränzle oder deren Lieferanten, die Lieferfrist trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt weder bei der Firma Kränzle noch bei deren Vorlieferanten abwendbar sind, verschieben die Liefertermine um einen angemessenen Zeitraum. Die Firma Kränzle wird von ihrer Leistungspflicht frei, wenn die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist möglich ist. Hat die Firma Kränzle zur Erfüllung des Kaufvertrages mit dem spätesten ihrem Vorlieferanten ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen, so braucht die Firma Kränzle nicht zu liefern, wenn der nachstehenden Zeitpunkte:Vorlieferant nicht liefern kann. Über diese Umstände hat die Firma Kränzle den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ggf. bezahlte Entgelder unverzüglich zurückzuzahlen.
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer 5.1. Die Firma Kränzle kann die Lieferung verweigern, sofern nach Vereinbarung obliegenden technischenAbschluss des Vertrages Tatsachen bekannt werden, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält welche die Gegenleistung des Käufers wegen dessen mangelnder Leistungsfähigkeit und/oder eine zu erstellende Bonität als gefährdet erscheinen lassen. Die Lieferung erfolgt für diesen Fall nur, sofern der Käufer vorleistet oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet ist.
6.2 Der Verkäufer angemessene Sicherheiten stellt. Die Firma Kränzle ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstellt, so wird dem Käufer eine angemessene Verlängerung Frist zur Vorleistung oder der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt Sicherheitenstellung zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Artzurückzutreten. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem KäuferDie Fristsetzung ist entbehrlich, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware bereits zum Vertragsabschluss bekannten oder ihm fahrlässig nicht am vertraglich vereinbarten Ort bekannten Tatsachen arglistig oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sindfahrlässig verschwiegen hat.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die 10.1 Angegebene Lieferfristen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Die Einhaltung einer verbindlichen Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischendurch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datumtechnischen Fragen zwischen den Parteien bei Vereinbarung des Liefertermins abschließend geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen termingerecht erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall oder werden nachträgliche Änderungen des Liefergegenstandes vereinbart, an so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung ausschließlich zu vertreten hat. Im Falle unverbindlicher Lieferfristen kommt der Lieferer nicht vor erfolglosem Ablauf einer vom Besteller bestimmten, angemessenen Frist zur Lieferung in Verzug. Der Besteller darf den Ablauf einer solchen Frist nicht auf einen früheren Termin als vier Wochen nach dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet istunverbindlichen Liefertermin festsetzen.
6.2 10.2 Der Verkäufer ist berechtigtLieferer kommt nicht in Verzug, Teil- und Vorlieferungen durchzuführenwenn seine Lieferanten ihn aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Lieferers liegen, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefern.
6.3 Verzögert 10.3 Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert oder befindet er sich im Annahmeverzug, so werden ihm die Lieferung durch einen aufseiten die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Verkäufers eingetretenen UmstandLieferers mindestens jedoch 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat der Lagerung, berechnet, es sei denn, der Besteller weist einen Entlastungsgrund im Sinne des Artgeringeren Schaden nach. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährtDer Lieferer kann nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand verfügen.
6.4 Hat 10.4 Kommt der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldetLieferer - aus Gründen , die der Lieferer zu vertreten hat - in Verzug und erwächst dem Besteller hieraus ein Schaden, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt Besteller zur Abgeltung sämtlicher auf verzögerte Belieferung gestützter Ansprüche des Bestellers, eine pauschale Verzugsentschädigung verlangen. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,3 %, im Ganzen aber höchstens 3 % vom Vertrag erklärenWert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der verspätet geliefert wurde. Die Verzugsentschädigung wird nicht fällig, wenn der Verzug nicht länger als zehn Werktage andauert. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten.
6.5 Wurde 10.5 Gewährt der Besteller dem nachhaltig in Verzug befindlichen Lieferer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine angemessene Frist zur Leistung und wird die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers Frist nicht genütztnur unwesentlich überschritten, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung Besteller im Rahmen der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden istDer Besteller hat innerhalb von 30 Kalendertagen ab Ende der Nachfrist dem Lieferer schriftlich anzuzeigen, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die dass er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sinddieses Recht ausüben wird.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: General Terms and Conditions
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen9.1. Lieferfristen und Termine sind freibleibend, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer sofern nicht eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet bestimmte Lieferzeit vereinbart ist.
6.2 Der Verkäufer 9.2. Die Lieferfrist ist berechtigteingehalten, Teil- wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Werk/Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Die Ausführungsfrist für abzunehmende Leistungen ist mit der Anzeige der Abnahmebereitschaft eingehalten. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse (wie z. B. Betriebsstörungen, Liefersperren, Transportmangel, behördliche Maßnahmen) und Vorlieferungen durchzuführenin Fällen höherer Gewalt, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von maßgeblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei unseren Unterlieferanten eintreten. Wir werden dem Kunden den Beginn und das Ende derartiger Umstände baldmöglichst mitteilen.
6.3 Verzögert sich 9.3. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Lieferung fristgerechte Vertragserfüllung und Mitwirkung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstandden Kunden, der einen Entlastungsgrund z.B. im Sinne Hinblick auf die Bereitstellung von Dokumentation, Berechnungen, Lastkollektiven, Genehmigungen, Freigaben sowie Leistung einer vereinbarten Anzahlung oder Stellung von Zahlungssicherheiten, voraus. Nachträgliche Änderungen des Art. 14 darstelltAuftragsumfangs, so wird die durch uns angenommen werden, haben eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährtzur Folge.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können9.4. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so Kunde kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist ohne Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten. Wenn , wenn uns die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmengesamte Leistung vor Gefahrübergang endgültig unmöglich wird. Der Verkäufer Kunde kann darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten, wenn bei einer Bestellung die Ausführung eines Teils der Lieferung unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so hat außerdem der Kunde den auf die Teillieferung entfallenden Kaufpreis zu zahlen. Im Übrigen gilt Ziff. 12.2 dieser Bedingungen.
9.5. Sofern wir mit der Lieferung/Leistung in Verzug kommen und dem Kunden hieraus ein Schaden erwächst, so ist er berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Gewährt der Kunde uns zu einem Zeitpunkt, zu dem wir uns in Verzug befinden– unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine angemessene Frist zur Leistung und wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Ziff. 12.2 dieser Bedingungen.
9.6. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten AufwendungenMonat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die er durch die Lagerung entstehenden Kosten - bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch 0,5 % des Rechnungsbetrages für die Durchführung des Vertrages machen musste jeden Monat- berechnet, soweit der Kunde nicht geringere Kosten nachweist. Wir sind jedoch berechtigt, nach Setzung und die nicht in fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist anderweitig über den empfangenen Zahlungen enthalten sindLiefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt 5.1 Die Firma Kettnaker gerät ohne Mahnung nur in Verzug, sofern ein verbindlich zugesagter Liefertermin zu einem bestimmten Kalendertag überschritten wird. Für diesen Fall hat der Käufer eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu gewähren. Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Umstände und sonstige unvorhersehbare Störungen des Geschäftsbetriebes der Firma Kettnaker oder deren Lieferanten, die Lieferfrist trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt weder bei der Firma Kettnaker noch bei deren Vorlieferanten abwendbar sind, verschieben die Liefertermine um einen angemessenen Zeitraum.
5.2 Die Firma Kettnaker wird von ihrer Leistungspflicht frei, wenn die Lieferung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist möglich ist. Hat die Firma Kettnaker zur Erfüllung des Kaufvertrages mit dem spätesten ihrem Vorlieferanten ein entsprechendes Deckungsgeschäft abgeschlossen, so braucht die Firma Kettnaker nicht zu liefern, wenn der nachstehenden Zeitpunkte:Vorlieferant nicht liefern kann. Über diese Umstände hat die Firma Kettnaker den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen und ggf. bezahlte Entgelte unverzüglich zurückzuzahlen.
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer 5.3 Die Firma Kettnaker kann die Lieferung verweigern, sofern nach Vereinbarung obliegenden technischenAbschluß des Vertrages Tatsachen bekannt werden, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält welche die Gegenleistung des Käufers wegen dessen mangelnder Leistungsfähigkeit und/oder eine zu erstellende Bonität als gefährdet erscheinen lassen. Die Lieferung erfolgt für diesen Fall nur, sofern der Käufer vorleistet oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet ist.
6.2 Der Verkäufer angemessene Sicherheiten stellt. Kettnaker ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstellt, so wird dem Käufer eine angemessene Verlängerung Frist zur Vorleistung oder der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt Sicherheitenstellung zu setzen und nach Fristablauf vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Artzurückzutreten. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem KäuferDie Fristsetzung ist entbehrlich, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware bereits zum Vertragsabschluß bekannten oder ihm fahrlässig nicht am vertraglich vereinbarten Ort bekannten Tatsachen arglistig oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sindfahrlässig verschwiegen hat.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:.
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;Vorraussetzungen.
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor der Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet ist.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt. MAGACON Technologies GmbH, Kalkofenstraße 30, A-6425 Haiming in Tirol, Tel. 0043 (0) 5266 / 88189, ▇▇▇.▇▇▇▇▇▇▇.▇▇▇
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der AuftragsbestätigungUnterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber und Auftragnehmer;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung Auftraggeber obliegenden technischen, kaufmännischen kaufmännischen, finanziellen und finanziellen sonstigen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer Auftragnehmer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige vom Auftraggeber beizubringende Zahlungssicherstellung zugunsten des Auftragnehmers eröffnet ist.
6.2 Im Falle einer vereinbarten Änderung des Auftrages ist der Auftragnehmer berechtigt, den Liefertermin neu zu bemessen.
6.3 Der Verkäufer Auftragnehmer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführendurchzuführen und diese in Rechnung zu stellen.
6.3 6.4 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten auf Seiten des Verkäufers Auftragnehmers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 13 darstellt, so wird gilt eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährtals vereinbart.
6.4 6.5 Hat der Verkäufer Auftragnehmer einen Lieferverzug verschuldet, so kann ist der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder Auftraggeber berechtigt nach einer Nachfrist von 4 Wochen für jede vollendete weitere Verzugswoche eine Verzugspönale iHv 0,5% des Preises der verspätet gelieferten Produkte, maximal aber 5% des Preises der verspätet gelieferten Produkte zu verlangen. Diese Vertragsstrafe gilt als pauschaler Schadenersatz unter Setzung einer angemessenen Nachfrist Ausschluss sämtlicher weiterer Ansprüche des Auftraggebers gegen den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde Auftragnehmer aus Verzug. Dem Auftraggeber steht die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers oben genannte Verzugspönale nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musstewenn die Montage, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellentrotz vorhergehenden Lieferverzuges, rechtzeitig abgeschlossen wird.
6.6 Nimmt der Käufer Auftraggeber die vertragsgemäß bereitgestellte Ware bereitgestellten Produkte nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers Auftragnehmers verschuldet, so kann der Verkäufer Auftragnehmer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktretenganz oder teilweise zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Wenn die Ware ausgesondert worden istDas Recht des Auftragnehmers, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungenden Kaufpreis zu verlangen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sindbleibt unberührt.
6.7 Lieferungen sind, auch wenn sie nicht wesentliche Mängel aufweisen, vom Auftraggeber unbeschadet seiner Mängelrechte entgegenzunehmen.
6.8 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers Auftraggebers gegen den Verkäufer Auftragnehmer auf Grund dessen eines Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen grundsätzlich binnen der vertraglich vereinbarten Lieferfrist. Die Lieferung erfolgt jedoch unter dem Vorbehalt, dass wir selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden und die Lieferfrist mit dem spätesten fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Stellt der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischenden vertraglichen Vereinbarungen durch diesen bereitzustellen- de Teile nicht, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datumnicht rechtzeitig oder nicht in vertragsgerechtem Zustand zur Verfü- gung, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet ist.
6.2 Der Verkäufer ist so sind wird nach unserem Ermessen berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 Verzögert die Produktion nicht aufzuneh- men oder diese auszusetzen. Die Lieferfrist verlängert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung um die Dauer der Unterbrechung zzgl. eines angemessenen Zuschlags für die nicht gelieferten Waren Wiederaufnah- me der Produktion bzw. die anderweitige Nutzung der Produktionskapazitäten. Durch die Unterbrechung der Produktion hervorgerufene Mehrkosten gehen zu Lasten des Käufers. Die Geltendmachung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt unbe- rührt. Bei Eintreten dauerhafter Lieferungs- und Leistungshindernisse aufgrund höherer Gewalt, insbesondere aufgrund Naturkatastrophen und behördlichen Anordnungen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn wir die Verhin- derung zu vertreten haben. Die Eröffnung eines Insolvenz- oder für Vergleichsverfahrens, die nicht verwendbaren Waren geleisteten ZahlungenAbgabe der eidesstatt- lichen Versicherung, eintretende Zahlungsschwierigkeiten oder das Bekanntwerden einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers berechtigen uns zur sofortigen Einstellung unserer Lieferungen sowie zum Rücktritt vom Vertrag, sofern durch diese unsere Zahlungsansprüche gefährdet werden. Darüber hinaus steht dem KäuferVerweigert der Käufer die Annahme des Kaufgegenstandes oder die Erteilung der Versandanschrift, so sind wir nach Setzung und Ablauf einer Nachfrist von 14 Kalen- dertagen berechtigt, 10% des Nettoverkaufspreises als Schadenersatz wegen Nichter- füllung zu verlangen, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurdeKäufer nicht nachweist, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden könnendass im konkreten Fall ein geringerer Schaden entstanden ist. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellenDie Geltendmachung eines weitergehenden Scha- dens bleibt vorbehalten.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
1) „Ab Werk“ bedeutet, dass der Verkäufer liefert, wenn er die Ware dem Käufer auf dem Gelände des Verkäufers oder an einem anderen benannten Ort (d.h. Werk, Fabrikationsstätte, Lager usw.) zur Verfügung stellt, ohne dass die Ware zur Ausfuhr freigemacht und auf ein abholendes Beförderungsmittel verladen ist. Diese Klausel stellt daher die Mindestverpflichtung für den Verkäufer dar, wobei der Käufer alle Kosten und Gefahren, die mit dem Transport der Ware von dem Gelände des Verkäufers verbunden sind, zu tragen hat.
a) Datum der Auftragsbestätigungdes Vertragsabschlusses;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen kauf- männischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine ein zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung erstellendes Akkreditiv eröffnet ist.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten auf seiten des Verkäufers eingetretenen ein- getretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 11 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt, ohne dass Verzug eintritt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären. Im Falle von Sonderan- fertigungen ist bei der Bemessung der Nachfrist entsprechend zu berücksichtigen, dass der Verkäufer bereits angearbeitete Teile allenfalls nicht anderweitig verwenden kann.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt nicht an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldetliegt kein Entlastungsgrund gemäß Art. 11 vor, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung Einla- gerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat ist außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller berechtigt, für alle gerechtfertigten AufwendungenAufwendun- gen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind, Erstattung zu ver- langen unter Ausschluss aller anderen Ansprüche gegen den Käufer auf Grund dessen Verzögerung.
6.6 Der Verkäufer hat jedenfalls dem Käufer als weiteren Verzugsschaden die entstandenen Mahn- und Betreibungskosten zu ersetzen.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet ist.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf au Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: Technician Service Agreement
Lieferfrist. 6.1 6.1. Die von uns angegebenen Lieferzeiten für unsere Produkte sind stets nur Ungefährangaben und Richtwerte. Eine Haftung für allfällige Verzögerung bzw. Überschreitungen der Lieferzeiten bzw. -fristen durch uns wird ausge- schlossen. Unser Vertragspartner ist allerdings berechtigt, bei einem Lieferverzug von mehr als 2 Monaten hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Mangels abweichender Vereinbarung beginnt gilt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) a. Datum der Auftragsbestätigung;
b) b. Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen VoraussetzungenVorausset- zungen;
c) c. Datum, an dem der Verkäufer wir eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält erhalten und/oder eine ein zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung erstellendes Akkreditiv eröffnet ist.
6.2 Der Verkäufer ist 6.2. Wir sind berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 6.3. Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers auf unserer Seite eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 Punktes 12 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
6.4 6.4. Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist Frist zur Nachholung den Rücktritt vom Vertrag erklären. Im Falle von Sonderanferti- gungen ist bei der Bemessung der Nachfrist entsprechend zu berücksichtigen, dass der Verkäufer bereits angearbei- tete Teile allenfalls nicht anderweitig verwenden kann.
6.5 6.5. Wurde die in Art6.4. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützteingehalten, so kann sich der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden könnenlossagen. Der Käufer hat in diesem Falle Fall das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit Ein darüber hinausgehender Schadenersatz ist nur bei grobem Verschulden des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden könnenzu bezahlen. Bereits gelieferte geliefer- te und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen. Andere als die angeführten Ansprü- che gegen den Verkäufer aufgrund eines Lieferverzuges sind ausgeschlossen.
6.6 6.6. Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich ver- traglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers Verkäu- fers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 6.7. Andere als die in Art. Punkt 6 genannten Ansprüche des der Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die 6.1. Die Lieferfrist mit dem spätesten wird individuell vereinbart bzw. von SCHWING bei Annahme der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischenBestellung angegeben. Von SCHWING in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datumes sei denn, an dem der Verkäufer dass ausdrücklich eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/feste Frist oder eine zu erstellende ein fester Termin zugesagt oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet vereinbart ist.
6.2 6.2. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
6.3. Der Verkäufer Beginn der von SCHWING angegebenen Lieferfrist setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Schwing ist berechtigt, Teil- und oder Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 Verzögert sich 6.4. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von SCHWING setzt weiter die Lieferung durch einen aufseiten rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Verkäufers eingetretenen Umstand, Kunden voraus. Die Einrede des nichterfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Soweit der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstellt, so Kunde erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht rechtzeitig vornimmt wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt. Ziffer 12 gilt ergänzend.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, 6.5. Gerät SCHWING mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug so kann der Käufer Kunde entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären. Gerät SCHWING in Verzug oder wird SCHWING eine Lieferung oder Leistung gleich aus welchem Grunde unmöglich, so ist die Haftung von SCHWING auf Schadenersatz nach Maßgabe der Ziffer 10 dieser Allgemeinen Liefer- und Leistungsbedingungen beschränkt.
6.5 Wurde die in Art6.6. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer Kunde die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldetvon SCHWING zu vertreten, so kann der Verkäufer SCHWING entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde. Bei Lagerung durch SCHWING betragen die Ware ausgesondert worden ist, kann Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrags der Verkäufer die Einlagerung zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sindNachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.
6.7 6.7. Andere als die in Art. 6 Ziffer 5 genannten Ansprüche des Käufers Kunden gegen den Verkäufer SCHWING auf Grund dessen Verzuges Verzugs sind ausgeschlossen.
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Sources: Liefer Und Leistungsbedingungen
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung Maßgebend ist die in der Auftragsbestätigung genannte Lieferfrist. Die Lieferfrist beginnt mit der Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen, Klärung aller technischen Einzelhei- ten und Eingang der vereinbarten Anzahlung nach Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der hergestellte Ausrüstungsgegenstand das Werk vom Lieferer verlassen hat oder die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischenVersandbereitschaft mitgeteilt ist. Treten auf unserer Seite oder bei unseren Vorlieferanten Hindernisse außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten auf, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datumz. B. höhere Gewalt, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält hoheitliche Eingriffe, Aus- und/oder eine zu erstellende Einfuhrverbote, Arbeitskämpfe, Verzögerung oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet ist.
6.2 Der Verkäufer ist Ausfall der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Materialien oder Teile, Betriebsstörungen, Fehlproduktion oder Stromausfall, verlängert sich die Liefer- oder Leistungsfrist auch bei bereits bestehendem Liefer- oder Leistungsverzug angemessen. Eine Haftung von uns während der Dauer der zuvor bezeichneten Umstände sowie für hierdurch etwa verursachte Schäden und Folgeschäden besteht nicht. Sollten uns Vorlieferanten trotz rechtzeitig von uns mit gebotener Sorgfalt abgeschlossener Zulieferverträge ohne unser Verschulden endgültig nicht oder nicht vollständig beliefern, sind wir berechtigt, Teil- insoweit von dem Vertrag mit dem Auftraggeber zurückzutreten. Eine Haftung von uns für hierdurch etwa verursachte Schäden und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 Verzögert Folgeschäden besteht nicht. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, die Fertigstellung beziehung- sweise Auslieferung des Ausrüstungsgegenstandes verhindern. Soweit eine Veränderung der Lieferfrist wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht dem Lieferer das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen eines solchen Rücktrittes bestehen nicht. Wird die Lieferung auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Versandbereitschaft, die Kosten für die Lagerung (mindestens ½ v.H. des Rechnungsbetrages) für jeden Monat berechnet. Durch Nichteinhaltung der Vertragspflichten des Bestellers kann sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährtverlängern.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Lieferfrist. 6.1 7.1. Mangels abweichender Vereinbarung beginnt gilt die Lieferfrist mit dem spätesten im Auftrag vereinbarte Lieferzeit ab Eingang der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum vom Auftraggeber schriftlich bestätigten Aufstellungsplanung beim AN und nach Eingang der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet istbis dahin vereinbarten Zahlung.
6.2 7.2. Der Verkäufer AN ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 7.3. Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers AN eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 Artikel 21 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
6.4 7.4. Hat der Verkäufer AN einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer AG entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 7.5. Wurde die in Art. 6.4 Artikel 7.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers AN nicht genützt, so kann der Käufer AG durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer AG hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren verwendbare Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem KäuferAG, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers AN verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, musste und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer AG dem Verkäufer AN zurückzustellen.
6.6 7.6. Nimmt der Käufer AG die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers AN verschuldet, so kann der Verkäufer AN entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer AN die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers AG vornehmen. Der Verkäufer AN hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 7.7. Andere als die in Art. 6 7 genannten Ansprüche des Käufers AG gegen den Verkäufer auf Grund AN aufgrund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
7.8. Mit einer allfälligen Besichtigung der Baustelle durch den Auftragnehmer oder der Akzeptanz der Vertragsbestandteile ist keine Haftungsübernahme des Auftragnehmers für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Leistungsbeschreibung verbunden.
7.9. Sollte die Montage im Angebot nicht pauschaliert sein, so wird diese auf Zeitnachweis zu den Montagebedingungen (Artikel 1.4) durchgeführt. 7.10. Sollte die Inbetriebnahme im Angebot nicht pauschaliert sein, so wird diese auf Zeitnachweis zu den Inbetriebnahme Bedingungen (Artikel 1.5) durchgeführt.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die 1. Die von uns in der Bestellung angegebene Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:oder das angegebene Lieferdatum sind für den Verkäufer verbindlich. Dem Lieferanten ist bekannt, dass es bei Lieferverzögerungen zu Produktionsausfällen bei uns kommen kann. Dem Lieferanten ist auch bekannt, dass Lieferverzögerungen zu erheblichen Schadenersatz- und Vertragsstrafenansprüchen unserer Kunden führen können.
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem 2. Gerät der Verkäufer eine vor mit der Lieferung in Verzug, stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Machen wir Schadensersatzansprüche gel- tend, ist der Ware Verkäufer zum Nachweis berechtigt, dass er die Pflicht- verletzung nicht zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet istvertreten hat. Eine vorzeitige Lieferung bedarf unserer Zustimmung.
6.2 Der Verkäufer 3. Ist ein bestimmter Liefertermin nicht vereinbart, so hat die Liefe- rung auf Abruf zu erfolgen. Sie ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführendann unverzüglich auszuführen.
6.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen4. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungenuns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu set- zen, wenn Umstände vorliegen, wonach die Einhaltung des geschul- deten Liefertermins oder soweit ein Liefertermin nicht vereinbart wurde, eine baldige Lieferung gefährdet ist. Besteht aus unserer Sicht Anlass zu der Besorgnis, dass die Lieferung nicht rechtzeitig erfolgen wird, so hat der Lieferant sich nach unserer Aufforderung hierzu unverzüglich schriftlich zu erklären.
5. Im Falle des Lieferverzuges sind wir berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,1 % des Lieferwertes für jeden Werktag der Über- schreitung zu verlangen, nicht jedoch mehr als 10 %. Wir sind berech- tigt, eine Vertragsstrafe neben der Erfüllung geltend zu machen. Der Vorbehalt der Vertragsstrafe kann spätestens innerhalb von 12 Werk- tagen, gerechnet ab Entgegennahme der verspäteten Lieferung, ge- genüber dem Verkäufer erklärt werden.
6. Teillieferungen akzeptieren wir nur nach ausdrücklicher vertragli- cher Vereinbarung.
7. Wir sind berechtigt, die er Ware zu verweigern im Falle höherer Gewalt, bei Betriebsstörungen, Streik und Aussperrungen, bei Un- ruhen sowie bei behördlichen Anordnungen, sofern wir die Hinde- rungsgründe nicht zu vertreten haben. Bestehen die vorstehend genannten Hinderungsgründe für mehr als einen Monat, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten und bereis geleistete Zahlungen zurück zu fordern. Sind bereits Teilliederungen erbracht oder haben wir ein Interesse daran, die Durchführung des Vertrages machen musste und erbrachten Leistungen zu behalten, so beschränken sich die Rücktrittsfolgen auf die noch nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sinderbrachten Teilleistungen.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: Einkaufsbedingungen
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt 1. Die Lieferfrist ist die vereinbarte Zeitspanne, innerhalb de- ren die Arbeiten verrichtet oder die Produkte geliefert werden müssen. Die Lieferfrist mit dem spätesten ist ein fester Zeitraum, sofern nicht vertraglich eine voraussichtliche Lieferfrist vereinbart wurde. Wenn keine Lieferfrist vereinbart wurde, gilt bei einem Ver- kauf an Verbraucher eine feste Lieferfrist von 30 Tagen.
2. Wenn die voraussichtliche Lieferfrist nicht eingehalten wer- den kann, erhält der nachstehenden Zeitpunkte:Unternehmer eine Fristverlängerung. Diese Fristverlängerung beträgt höchstens einen Monat, übersteigt jedoch in keinem Fall die ursprüngliche Lieferfrist. Eventuelle Preiserhöhungen innerhalb der Fristverlängerung dürfen nicht weiterberechnet werden.
a) Datum 3. Bei Überschreitung einer Fristverlängerung oder einer fest vereinbarten Lieferfrist ist der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischenAbnehmer berechtigt, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält den Ver- trag ohne vorherige Inverzugsetzung auf außergerichtlichem Wege aufzulösen und/oder eine Schadensersatz zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet istverlangen.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigt4. Bei Überschreitung der voraussichtlichen oder fest verein- barten Lieferfrist haftet der Unternehmer bei einem Vertrag mit einem gewerblichen Abnehmer nicht für irgendeine Art
5. Bei einem Vertrag mit einem Verbraucher muss der Unternehmer ▇▇▇▇▇▇▇ erstatten, Teil- die sich aus der Fristüber- schreitung ergeben und Vorlieferungen durchzuführendie ihm auch angesichts der Art der Haftung und des Schadens angelastet werden können.
6.3 Verzögert sich 6. Wenn vereinbart wurde, dass der Unternehmer Bestellun- gen jeweils nach Aufforderung durch den Verbraucher aufgibt (Bestellung auf Abruf), beginnt die Lieferung durch einen aufseiten vereinbarte feste oder voraussichtliche Lieferfrist am Tag des Verkäufers eingetretenen UmstandAbrufs. Sofern nicht anders vereinbart, muss der einen Entlastungsgrund im Sinne des ArtAbruf innerhalb von neun Mona- ten nach Vertragsschluss erfolgen. 14 darstelltWenn innerhalb dieser Frist kein Abruf erfolgt, so wird eine angemessene Verlängerung übermittelt der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch Unternehmer dem Abnehmer eine schriftliche Mitteilung vom Mahnung und räumt ihm eine zusätzliche Frist von höchstens drei Monaten für den Abruf ein. Nach Ablauf dieser Frist wird der Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht als aufgelöst betrachtet und tritt Artikel 12 in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellenKraft.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet ist.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 Art.14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren Wären nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren Wären oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet weiterverwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellenVerkäuferzurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Lieferfrist. 6.1 6.1. Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer Kunden nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;Voraussetzungen sowie der Beibringung allenfalls erforderlicher behördlicher Bescheinigungen oder Genehmigungen.
c) Datum, an dem der Verkäufer Komptech eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet ist.
6.2 Der Verkäufer 6.2. Komptech ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 6.3. Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers von Komptech eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
6.4 6.4. Hat der Verkäufer Komptech einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer Kunde entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 6.5. Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers von Komptech nicht genützt, so kann der Käufer Kunde durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer Kunde hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem KäuferKunden, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers seitens Komptech verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet weiterverwendet werden können. Diese Ansprüche des Kunden sind aber für jede volle Woche der Verspätung mit 0,5 %, im Ganzen aber höchstens mit 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann begrenzt. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer Kunde an Komptech zurückzustellen.
6.6 6.6. Nimmt der Käufer Kunde die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers von Komptech verschuldet, so kann der Verkäufer Komptech entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer Komptech die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers Kunden vornehmen. Der Verkäufer Komptech hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste gemacht werden mussten und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 6.7. Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers Kunden gegen den Verkäufer Komptech auf Grund dessen des Verzuges sind ausgeschlossen, insbesondere solche für Produktionsstillstand, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen, Vertragsstrafen oder jeden anderen wirtschaftlichen oder indirekten Folgeschaden.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Lieferfrist. 6.1 5.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine ein zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung erstellendes Akkreditiv eröffnet ist.
6.2 5.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 5.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten auf Seiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 der nachstehenden Ausführungen darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt. Als Entlastungsgründe gelten Umstände, falls sie nach Abschluß des Vertrages eintreten und seiner Erfüllung im Wege stehen wie folgt: Arbeitskonflikte und alle vom Parteiwillen unabhängigen Umstände, wie Brand, Mobilisierung, Beschlagnahme, Embargo, Verbot der Devisentransferierung, Aufstand, Fehlen von Transportmitteln, allgemeiner Mangel an Versorgungsgütern, Einschränkung des Energieverbrauchs.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 5.4 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist Frist zur Annahme vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat ist außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller berechtigt, für alle gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste mußte und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind, Erstattung zu verlangen, unter Ausschluß aller anderen Ansprüche gegen den Käufer aufgrund dessen Verzögerung. Für den Fall es Annahmeverzuges durch den Kunden gilt § 373 UGB (wahlweise Hinterlegung der Ware an geeigneter Stelle, öffentliche Versteigerung nach vorgängiger Androhung jeweils auf Kosten des Kunden, der bei einem Minderpreis schadenersatzpflichtig ist).
6.7 Andere als 5.5 Gerät der Käufer mit der Ausführung von bauseitigen Leistungen in Verzug, dies bedeutet insbesondere, dass allfällig vom Käufer zu Verfügung stehende Hilfskräfte nicht in der erforderlichen Anzahl oder der erforderlichen Qualifikation vorhanden sind, und es hierdurch zu Verzögerungen bei Ausführung der Leistung kommt, beginnt die Lieferfrist nicht zu laufen, sofern der Verkäufer den Käufer darauf hinweist, daß entweder die Anzahl der Hilfskräfte nicht ausreicht oder deren Qualifikation nicht gegeben ist. Tritt ein solcher Mangel auf, kann die Lieferfrist diesbezüglich nicht ablaufen und hat der Käufer sämtliche zusätzlichen Kosten, die durch die nicht ordnungsgemäße Durchführung der Vorarbeiten entstehen, zu tragen, insbesondere auch jene Kosten, die der Verkäufer dafür aufzuwenden hat, die Vorarbeiten ordnungsgemäß durchführen zu lassen bzw. selbst durchzuführen. Diese Leistungen werden sodann vom Verkäufer gesondert in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossenRechnung gestellt.
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Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt 3.1 Sämtliche Termine oder Fristen, die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:im Vertrag nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind, werden als Orientierung-, unverbindliche Angaben betrachtet.
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor 3.2 Falls im Vertrag keine Frist für die Lieferung der Ware (Lieferzeit) vereinbart ist, ist der Lieferant verpflichtet, die Ware in einer angemessenen Frist zu leistende liefern, jedoch nicht kürzer als 6 Wochen ab dem Vertragsabschluss. Falls es sich beim Vertrag um einen Rahmenvertrag handelt, auf Grundlage dessen Teildurchführungsverträge abgeschlossen werden, und falls im Vertrag keine Lieferzeit vereinbart ist, ist der Lieferant verpflichtet, die Ware in einer angemessenen Frist zu liefern, jedoch nicht kürzer als 6 Wochen ab dem Abschluss des einschlägigen Teilvertrages.
3.3 Die Lieferzeit fängt erst in dem Zeitpunkt zu laufen an, wenn zweifelsohne die technische Spezifizierung der Ware vereinbart wird und etwaige Unklarheiten und Fragen hinsichtlich der Warenlieferung geklärt sein werden.
3.4 Die Lieferung der Ware in der Lieferfrist ist von der Erfüllung des Abnehmers zur Gewährung der Zusammenarbeit, der Bezahlung der Anzahlung erhält und/etc. abhängig. Die Zeit, in welcher der Abnehmer im Verzug mit der Erfüllung dieser seiner Verpflichtungen ist, wird in die Lieferfrist nicht einberechnet.
3.5 Falls der Lieferant feststellt, dass die Fähigkeit des Abnehmers, den Warenpreis zu bezahlen, gefährdet ist (z.B. Einbringung des Insolvenzantrages, Eröffnung der Exekution, Eröffnung des Gerichtsverfahrens gegen den Abnehmer, eine andere fällige Schuld gegenüber dem Lieferanten usw.), ist er berechtigt, die Lieferung der Ware bis zu dem Zeitpunkt abzulehnen, als ihm seitens des Abnehmers eine ausreichende Sicherheit gewährt wird. Sollte ihm die Sicherheit nicht in der Frist von 2 Wochen ab der Aufforderung des Lieferanten zur dessen Gewährung nicht gewährt werden, ist der Lieferant berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.6 Der Lieferant gerät dann nicht in Verzug, wenn die Vertragsseiten mit einem neuen Vertrag oder einem Nachtrag zum bestehenden Vertrag eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet Änderung der Warenlieferung vereinbaren. In einem solchen Fall werden die Liefertermine angemessen verlängert, und zwar auch dann, wenn dies nicht ausdrücklich angeführt ist.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigt3.7 Die Nichteinhaltung der vereinbarten Lieferzeit der Ware (Gesamt- oder teilweisen) oder der Verzug mit der Erfüllung der Verpflichtungen des Lieferanten aufgrund höherer Macht wird nicht als eine Verletzung der Vertragsverpflichtungen betrachtet und dem Abnehmer wird weder ein Recht auf den Vertragsrücktritt noch auf gesetzlich oder vertraglich festgesetzte Sanktionen (z.B. Vertragsstrafe oder Schadenersatz) entstehen. Falls der Eingriff sgn. höherer Macht dazu führt, Teil- dass der Lieferant in Verzug mit der Erfüllung dessen Verpflichtung gerät, wird die Lieferzeit um die Dauer verlängert, für die der Eingriff der sgn. höheren Macht gedauert hat. Für höhere Macht werden insbesondere Naturgewaltereignisse (Feuer, Überflutung etc.), eigenmächtige Handlungen dritter Personen, Aufstände, Straßenkämpfe, Streike, Arbeitssperren, Arbeitsboykotts, Besetzung des Vermögens, das für die Erfüllung der aus diesem Vertrag folgenden Verpflichtungen wesentlich ist, Störung der Arbeitsordnung, Kriege (erklärte und Vorlieferungen durchzuführennicht erklärte), Änderung der politischen Situation, welche die Ausübung der Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ausschließt oder unangemessen erschwert, Störungen im Verkehr, Einschränkung der Energielieferungen, technische Mängel, Unterbrechung oder Einstellung der Materialherstellung oder ein jeglicher anderer ähnlicher Umstand gehalten.
6.3 Verzögert sich 3.8 Die Vertragsseiten schränken eine etwaige Höhe des Schadenersatzes, welcher dem Abnehmer durch die Verletzung der Verpflichtung des Lieferanten zur ordnungsgemäßen Lieferung durch einen aufseiten der Ware entstanden ist, auf den voraussehbaren, üblicherweise entstandenen Schaden und gleichzeitig bis zur Höhe von 3 % des Verkäufers eingetretenen UmstandPreises der gegenständlichen Ware ein, und zwar mit Ausnahme des Ersatzes des Schadens, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährteiner Person an deren natürlichen Rechten oder vorsätzlich oder aus grober Fahrlässigkeit entstanden ist.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: Sales Contracts
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischentech- nischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung An- zahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung Zahlungssicher- stellung eröffnet ist.
6.2 Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen eingetrete- nen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder entwe- der Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht ver- ursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldetver- schuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: Allgemeine Lieferbedingungen
Lieferfrist. 6.1 5.1. Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten Spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
: a) Datum der Bestell- bzw. Auftragsbestätigung;
; b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
; c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung oder Vorauszahlung erhält und/und / oder eine ein zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung erstellendes Akkreditiv eröffnet ist.
6.2 5.2. Der Verkäufer ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführendurchzuführen und diese gesondert zu verrechnen.
6.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen Umstand, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Art5.3. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist Frist zur Nachholung den Rücktritt vom Vertrag erklären. Im Falle von Sonderanfertigungen ist bei der Bemessung der Nachfrist entsprechend zu berücksichtigen, dass der Verkäufer bereits angearbeitete Teile allenfalls nicht anderweitig verwenden kann.
6.5 5.4. Wurde die in Art. 6.4 5.3. vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützteingehalten, so kann sich der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können, lossagen. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem KäuferZahlungen und, sofern insoweit der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit grobes Verschulden des Verkäufers verursacht wurde, auch auf Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zuAufwendungen, welche er die bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die für dessen Durchführung gemacht werden mussten. Der Verkäufer haftet jedoch nicht weiter verwendet werden könnenfür einen etwaigen entgangenen Gewinn des Käufers. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 5.5. Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist Frist zur Annahme vom Vertrag zurücktreten. Tritt der Verkäufer aufgrund des Annahmeverzugs des Käufers vom Vertrag zurück, so ist Punkt 2.6. sinngemäß anzuwenden. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat ist außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller berechtigt, für alle gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind, Erstattung zu verlangen.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird. Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Kunde der CANDOR die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben, Unterlagen bzw. Materialien übergeben hat, und bis eine Anzahlung, sofern diese vereinbart wurde, bei CANDOR eingegangen ist. Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, wenn CANDOR die fehlende Verfügbarkeit nicht zu vertreten hat. Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie von CANDOR nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlicher oder behördlicher Anordnung (z.B. der Erteilung gesetzlich erforderlicher Genehmigungen) Datum der Erfüllung aller oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von CANDOR zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird CANDOR in wichtigen Fällen dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischen, kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;
c) Datum, an dem der Verkäufer eine vor Lieferung der Ware bzw. Auftraggeber baldmöglichst mitteilen. Im Falle nicht zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet ist.
6.2 Der Verkäufer vertretender Lieferverzögerung ist CANDOR berechtigt, Teil- wegen des noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages den Vertrag zu kündigen und Vorlieferungen durchzuführen.
6.3 Verzögert die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Eine Haftung durch CANDOR für die vorbezeichneten Lieferverzögerungen oder einer daraus erwachsenden Vertragskündigung ist ausgeschlossen. Sofern CANDOR die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf Ersatz von Verzugsschäden auf insgesamt höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Dabei ist die Lieferung durch einen aufseiten des Verkäufers eingetretenen UmstandHaftung auf typische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der einen Entlastungsgrund im Sinne des ArtVerzug beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch CANDOR bzw. 14 darstellt, so wird eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährtErfüllungsgehilfen von CANDOR oder gesetzlichen Vertreter.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden ist, kann der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten Aufwendungen, die er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sind.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferfrist. 6.1 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die 10.1 Die im Angebot genannten Lieferfristen sind unverbindlich soweit nicht im Einzelfall eine Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte:
a) Datum der Auftragsbestätigung;
b) Datum der Erfüllung aller dem Käufer nach Vereinbarung obliegenden technischenverbindlich vereinbart wurde. Die Einhaltung einer vereinbarten verbindlichen Lieferfrist durch den Lieferer setzt voraus, dass alle kaufmännischen und finanziellen Voraussetzungen;technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien bei Vereinbarung des Liefertermins abschließend geklärt sind und der Besteller alle ihm obliegenden Verpflichtungen termingerecht erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall oder werden nachträgliche Änderungen des Liefergegenstandes vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Lieferer die Verzögerung ausschließlich zu vertreten hat. Im Falle unverbindlicher Lieferfristen kommt der Lieferer nicht vor erfolglosem Ablauf einer vom Besteller bestimmten, angemessenen Frist zur Lieferung in Verzug. Der Besteller darf den Ablauf einer solchen Frist nicht auf einen früheren Termin als vier Wochen nach dem unverbindlichen Liefertermin festsetzen.
c) Datum10.2 Der Lieferer kommt nicht in Verzug, an dem wenn seine Lieferanten ihn aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Lieferers liegen, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefern.
10.3 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Verkäufer eine vor Lieferung Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk des Lieferers verlassen hat oder, im Fall der Ware zu leistende Anzahlung erhält und/oder eine zu erstellende oder sonstige Zahlungssicherstellung eröffnet vereinbarten Holschuld bzw. des Annahmeverzugs des Bestellers, die Versandbereitschaft gemeldet ist.
6.2 10.4 Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert oder befindet er sich im Annahmeverzug, so werden ihm die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung im Werk des Lieferers mindestens jedoch 1% des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat der Lagerung, berechnet, es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach. Der Verkäufer Lieferer ist jedoch berechtigt, Teil- nach Setzung und Vorlieferungen durchzuführenfruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.
6.3 Verzögert sich die Lieferung durch einen aufseiten 10.5 Kommt der Lieferer in Verzug und erwächst dem Besteller hieraus ein Schaden, so ist der Besteller berechtigt, zur Abgeltung sämtlicher auf verzögerte Belieferung gestützter Ansprüche des Verkäufers eingetretenen UmstandBestellers, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5%, im Ganzen aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der einen Entlastungsgrund im Sinne des Artverspätet geliefert wurde. 14 darstelltDie Verzugsentschädigung wird nicht fällig, so wird wenn der Verzug nicht länger als zehn Werktage andauert. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
10.6 Gewährt der Besteller dem nachhaltig in Verzug befindlichen Lieferer – unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle – eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist gewährt.
6.4 Hat der Verkäufer einen Lieferverzug verschuldetFrist zur Leistung und wird die Frist nicht nur unwesentlich überschritten, so kann der Käufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
6.5 Wurde die in Art. 6.4 vorgesehene Nachfrist durch Verschulden des Verkäufers nicht genützt, so kann Besteller im Rahmen der Käufer durch eine schriftliche Mitteilung vom Vertrag hinsichtlich aller noch nicht gelieferten Waren zurücktreten. Dasselbe gilt für bereits gelieferte Waren, die aber ohne die noch ausständigen Waren nicht in angemessener Weise verwendet werden können. Der Käufer hat in diesem Falle das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren oder für die nicht verwendbaren Waren geleisteten Zahlungen. Darüber hinaus steht dem Käufer, sofern der Lieferverzug durch grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurde, auch Ersatz der gerechtfertigten Aufwendungen zu, welche er bis zur Auflösung des Vertrages machen musste, und die nicht weiter verwendet werden können. Bereits gelieferte und nicht verwendbare Waren hat der Käufer dem Verkäufer zurückzustellen.
6.6 Nimmt der Käufer die vertragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht durch eine Handlung oder Unterlassung des Verkäufers verschuldet, so kann der Verkäufer entweder Erfüllung verlangen oder unter Setzung einer Nachfrist gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Ware ausgesondert worden istDer Besteller ist verpflichtet, kann innerhalb von 30 (dreißig) Tagen ab Ende der Verkäufer die Einlagerung der Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers vornehmen. Der Verkäufer hat außerdem einen Anspruch auf Rückerstattung aller gerechtfertigten AufwendungenNachfrist dem Lieferer schriftlich anzuzeigen, die dass er für die Durchführung des Vertrages machen musste und die nicht in den empfangenen Zahlungen enthalten sinddieses Recht ausüben wird.
6.7 Andere als die in Art. 6 genannten Ansprüche des Käufers gegen den Verkäufer auf Grund dessen Verzuges sind ausgeschlossen.
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Sources: General Terms and Conditions