Lieferfrist. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt annähernd und nach bestem ermessen. Als Beginn der Lieferfrist ist der Zeitpunkt anzusehen, zu dem sämtliche kaufmännisch und Technisch erforderlichen Klärungen zur Erfüllung des Auftrages erfolgt sind, insbesondere freigegebene Zeichnungen Modelle, Muster und/oder Korrekturabzüge, vorliegen. Inverzugsetzungen, Vertragsstrafen, Verweigerung der Annahme der Lieferung, Schadensersatzansprüche usw. wegen Lieferzeitüberschreitungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung vereinbarter Verpflichtungen des Bestellers voraus. Von uns nicht zu vertretene Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren z. b. Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Lehnt der Besteller die Lieferung nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, in Anrechnung auf einen evtl. Schadenersatz, jedoch ohne dessen Nachweis, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag in Höhe von bis zu einem Viertel des Kaufpreises zu verlangen. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
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Sources: Liefer Und Verkaufsbedingungen
Lieferfrist. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt annähernd und nach bestem ermessenvereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Als Beginn Maßgeblich für die Einhaltung des Liefertermins oder der Lieferfrist ist der Zeitpunkt anzusehenEingang der Ware bei der von uns angegebe- nen Lieferanschrift. Stellt der Lieferant fest, zu dem sämtliche kaufmännisch dass eine vereinbarte Frist nicht eingehal- ten werden kann, hat er uns dies unverzüglich ohne gesonderte Aufforderung unter Angabe der Gründe und Technisch erforderlichen Klärungen zur Erfüllung des Auftrages erfolgt sind, insbesondere freigegebene Zeichnungen Modelle, Muster und/oder Korrekturabzüge, vorliegen. Inverzugsetzungen, Vertragsstrafen, Verweigerung der Annahme der Lieferung, Schadensersatzansprüche usw. wegen Lieferzeitüberschreitungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung vereinbarter Verpflichtungen des Bestellers voraus. Von uns nicht zu vertretene Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren z. b. Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von voraussichtlichen Verzögerung schriftlich mit- zuteilen. Kommt der Lieferverpflichtung. Lehnt Lieferant mit der Besteller die Lieferung nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, in Anrechnung auf einen evtl. Schadenersatz, jedoch ohne dessen Nachweis, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag in Höhe von bis zu einem Viertel des Kaufpreises zu verlangen. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht angemessener Zeit beendet seinVerzug, sind wir berechtigt, ohne für jeden Werk- tag der Verzögerung eine Verpflichtung zur Nachlieferung Vertragsstrafe in Höhe von 0,3 %, höchstens jedoch von 5 %, der Vertragssumme zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus entstandenen bzw. entstehenden weite- ren Schaden durch uns bleibt vorbehalten. Die Annahme einer verspäteten Lieferung oder Leistung stellt unsererseits keine Verzichtserklärung auf Ersatzansprüche dar. Werden vereinbarte Liefertermine aufgrund eines vom Lieferanten zu vertretenen Umstandes nicht eingehalten, sind wir berechtigt, nach erfolglosem Ablauf einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu ver- langen, vom Vertrag ganz zurückzutreten oder teilweise zurückzutretenvon Dritten Ersatz zu beschaffen. Schadensersatzansprüche Diese Regelung ist auch dann wirksam, wenn frühere verspätete Lieferungen von uns vor- behaltlos angenommen wurden. Wir behalten uns vor, ▇▇▇▇ auf Kosten des Bestellers sind ausgeschlossenLieferanten zurückzusenden, sollte diese früher als vereinbart bei uns angeliefert werden. Erfolgt bei vorzeitiger Lieferung keine Rücksendung, so lagern wir die Ware auf Kos- ten und Gefahr des Lieferanten bis zum ursprünglichen Liefertermins bei uns ein. Ei- ne vorzeitige Lieferung ändert nichts an den vertraglich vereinbarten Fälligkeitsrege- lungen.
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Sources: Einkaufsbedingungen
Lieferfrist. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt annähernd 7.1 Lieferfristen und nach bestem ermessen-termine bezeich- nen stets nur den ungefähren Lieferzeit- punkt ab Werk oder Lager. Als Der Beginn der Lieferfrist ist der Zeitpunkt anzusehen, zu dem sämtliche kaufmännisch und Technisch erforderlichen Klärungen zur Erfüllung des Auftrages erfolgt sind, insbesondere freigegebene Zeichnungen Modelle, Muster und/oder Korrekturabzüge, vorliegen. Inverzugsetzungen, Vertragsstrafen, Verweigerung der Annahme der Lieferung, Schadensersatzansprüche usw. wegen Lieferzeitüberschreitungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Die Einhaltung der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ord- nungsgemäße Erfüllung vereinbarter Verpflichtungen der Verpflich- tungen des Bestellers voraus. Von uns Die Ein- rede des nicht zu vertretene Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren z. b. Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtungerfüllten Vertrags bleibt vorbehalten. Lehnt Kommt der Besteller die Lieferung nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigtin Annahmeverzug oder verletzt er schuld- haft sonstige Mitwirkungspflichten, in Anrechnung auf einen evtl. Schadenersatz, jedoch ohne dessen Nachweis, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag in Höhe von bis zu einem Viertel des Kaufpreises zu verlangen. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht angemessener Zeit beendet sein, so sind wir berechtigt, ohne den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehen- de Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annah- me- oder Schuldnerverzug geraten ist.
7.2 Ist eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche Lieferfrist verbindlich vereinbart, verlängert sich diese Frist angemessen bei Vorliegen höherer Ge- walt.
7.3 Wir kommen in jedem Fall nur in Verzug, wenn wir nach Fälligkeit auf schriftliche Mahnung des Bestellers sind ausgeschlossenaus von uns zu vertretenden Gründen nicht binnen angemessener Nachfrist leisten. Voraussetzung ist weiterhin, dass der Besteller nicht selbst mit einer Verpflichtung aus der Geschäftsverbin- dung in Verzug ist.
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Sources: Allgemeine Verkaufsbedingungen (Avb) Für Lieferungen Und Leistungen
Lieferfrist. 1. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt annähernd uns in der Bestellung angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum sind für den Verkäufer verbindlich. Dem Lieferanten ist bekannt, dass es bei Lieferverzögerungen zu Produktionsausfällen bei uns kommen kann. Dem Lieferanten ist auch bekannt, dass es bei Lieferverzögerungen zu erheblichen Schadenersatz- und nach bestem ermessenVertragsstrafenansprüchen unserer Kunden führen können.
2. Als Beginn der Lieferfrist Ist ein bestimmter Liefertermin nicht vereinbart, so hat die Lieferung auf Abruf zu erfolgen. Sie ist der Zeitpunkt anzusehen, zu dem sämtliche kaufmännisch und Technisch erforderlichen Klärungen zur Erfüllung des Auftrages erfolgt sind, insbesondere freigegebene Zeichnungen Modelle, Muster und/oder Korrekturabzüge, vorliegen. Inverzugsetzungen, Vertragsstrafen, Verweigerung der Annahme der Lieferung, Schadensersatzansprüche usw. wegen Lieferzeitüberschreitungen sind grundsätzlich ausgeschlossendann unverzüglich auszuführen.
3. Der Besteller darf Teillieferungen Verkäufer hat uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände vorliegen, wonach die Einhaltung des geschuldeten Liefertermins oder soweit ein Liefertermin nicht zurückweisenvereinbart wurde, eine baldige Lieferung gefährdet ist. Die Einhaltung Besteht aus unserer Sicht Anlass zu der Lieferzeit setzt die Erfüllung vereinbarter Verpflichtungen des Bestellers voraus. Von uns nicht zu vertretene Umstände oder EreignisseBesorgnis, welche dass die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren z. b. Verkehrs- oder Betriebsstörungennicht rechtzeitig erfolgen wird, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer so hat der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der LieferverpflichtungLieferant sich nach unserer Aufforderung hierzu unverzüglich schriftlich zu erklären.
4. Lehnt der Besteller die Lieferung nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab Im Falle des Lieferverzuges sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, in Anrechnung auf einen evtl. Schadenersatz, jedoch ohne dessen Nachweis, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu einem Viertel 0,2 % des Kaufpreises Lieferwertes für jeden Werktag der Überschreitung zu verlangen, nicht jedoch mehr als 5 %. Wird Wir sind berechtigt eine Vertragsstrafe neben der Erfüllung geltend zu machen. Der Vorbehalt der Vertragsstrafe kann spätestens innerhalb von 12 Werktagen, gerechnet ab Entgegennahme der verspäteten Lieferung, gegenüber dem Verkäufer erklärt werden.
5. Teillieferungen akzeptieren wir nur nach ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung.
6. Wir sind berechtigt die Behinderung voraussichtlich Ware zu verweigern im Falle höherer Gewalt, bei Betriebsstörungen, Streik und Aussperrungen, bei Unruhen sowie bei behördlichen Anordnungen, sofern wir die Hinderungsgründe nicht angemessener Zeit beendet seinzu vertreten haben. Bestehen die vorstehend genannten Hinderungsgründe für mehr als einen Monat, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz zurück zu treten und bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. Sind bereits Teillieferungen erbracht oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossenhaben wir ein Interesse daran, die erbrachten Leistungen zu behalten, so beschränken sich die Rücktrittsfolgen auf die noch nicht erbrachten Teilleistungen.
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Sources: Einkaufsbedingungen
Lieferfrist. 1. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt annähernd uns in der Bestellung angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum sind für den Verkäufer verbindlich. Dem Lieferanten ist bekannt, dass es bei Lieferverzögerungen zu Produktionsausfällen bei uns kommen kann. Dem Lieferanten ist auch bekannt, dass es bei Lieferverzögerungen zu erheblichen Schadenersatz- und nach bestem ermessenVertragsstrafenansprüchen unserer Kunden führen können.
2. Als Beginn Gerät der Lieferfrist Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, stehen uns die gesetzlichen Ansprüche zu. Machen wir Schadensersatzansprüche geltend, ist der Zeitpunkt anzusehenVerkäufer zum Nachweis berechtigt, dass er die Pflichtverletzung nicht zu dem sämtliche kaufmännisch und Technisch erforderlichen Klärungen zur Erfüllung des Auftrages erfolgt sindvertreten hat. Eine vorzeitige Lieferung bedarf unserer Zustimmung.
3. Ist ein bestimmter Liefertermin nicht vereinbart, insbesondere freigegebene Zeichnungen Modelle, Muster und/oder Korrekturabzüge, vorliegenso hat die Lieferung auf Abruf zu erfolgen. Inverzugsetzungen, Vertragsstrafen, Verweigerung der Annahme der Lieferung, Schadensersatzansprüche usw. wegen Lieferzeitüberschreitungen sind grundsätzlich ausgeschlossenSie ist dann unverzüglich auszuführen.
4. Der Besteller darf Teillieferungen Verkäufer hat uns unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen, wenn Umstände vorliegen, wonach die Einhaltung des geschuldeten Liefertermins oder soweit ein Liefertermin nicht zurückweisenvereinbart wurde, eine baldige Lieferung gefährdet ist. Die Einhaltung Besteht aus unserer Sicht Anlass zu der Lieferzeit setzt die Erfüllung vereinbarter Verpflichtungen des Bestellers voraus. Von uns nicht zu vertretene Umstände oder EreignisseBesorgnis, welche dass die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren z. b. Verkehrs- oder Betriebsstörungennicht rechtzeitig erfolgen wird, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer so hat der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der LieferverpflichtungLieferant sich nach unserer Aufforderung hierzu unverzüglich schriftlich zu erklären.
5. Lehnt der Besteller die Lieferung nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab Im Falle des Lieferverzuges sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, in Anrechnung auf einen evtl. Schadenersatz, jedoch ohne dessen Nachweis, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag berechtigt eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu einem Viertel 0,1 % des Kaufpreises Lieferwertes für jeden Werktag der Überschreitung zu verlangen, nicht jedoch mehr als 10 %. Wird Wir sind berechtigt eine Vertragsstrafe neben der Erfüllung geltend zu machen. Der Vorbehalt der Vertragsstrafe kann spätestens innerhalb von 12 Werktagen, gerechnet ab Entgegennahme der verspäteten Lieferung, gegenüber dem Verkäufer erklärt werden.
6. Teillieferungen akzeptieren wir nur nach ausdrücklicher vertraglicher Vereinbarung.
7. Wir sind berechtigt die Behinderung voraussichtlich Ware zu verweigern im Falle höherer Gewalt, bei Betriebsstörungen, Streik und Aussperrungen, bei Unruhen sowie bei behördlichen Anordnungen, sofern wir die Hinderungsgründe nicht angemessener Zeit beendet seinzu vertreten haben. Bestehen die vorstehend genannten Hinderungsgründe für mehr als einen Monat, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz zurück zu treten und bereits geleistete Zahlungen zurückzufordern. Sind bereits Teillieferungen erbracht oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossenhaben wir ein Interesse daran, die erbrachten Leistungen zu behalten, so beschränken sich die Rücktrittsfolgen auf die noch nicht erbrachten Teilleistungen.
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Sources: Einkaufsbedingungen
Lieferfrist. 4.1 Eine Lieferfrist gilt nur nach schriftlicher Bestätigung durch uns als vereinbart. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt annähernd und nach bestem ermessen. Als Beginn Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Waren innerhalb der vereinbarten Lieferfrist unser Werk verlassen haben oder Ihnen die Versandbereitschaft gemeldet wurde.
4.2 Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Zeitpunkt anzusehenauf Arbeitskampf oder auf andere unvorher- sehbare, zu dem sämtliche kaufmännisch und Technisch erforderlichen Klärungen zur Erfüllung des Auftrages erfolgt sind, insbesondere freigegebene Zeichnungen Modelle, Muster und/oder Korrekturabzüge, vorliegen. Inverzugsetzungen, Vertragsstrafen, Verweigerung der Annahme der Lieferung, Schadensersatzansprüche usw. wegen Lieferzeitüberschreitungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung vereinbarter Verpflichtungen des Bestellers voraus. Von uns nicht zu vertretene Umstände oder unverschuldete Ereignisse, welche wie beispielsweise Material- oder Energie- Mangel, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Zulieferung (trotz sorgfältiger Auswahl der Zulieferer) zurückzuführen und konnte die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren z. b. Verkehrs- oder BetriebsstörungenNichteinhaltung auch bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt und zumutbarem Einsatz nicht verhindert werden, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für so wird die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung und zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von verlängert. Wenn Sie glaubhaft machen, dass eine solche Verlängerung für Sie unzumutbar ist, sind Sie zum Rücktritt vom Vertrag insoweit berechtigt als dieser noch nicht erfüllt ist. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
4.3 Haben wir die Nichteinhaltung der Lieferverpflichtung. Lehnt der Besteller die Lieferung Frist verschuldet, so können Sie nach Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist ab sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigtvom Vertrag zurücktreten oder - soweit Sie nachweisen, in Anrechnung auf einen evtldass Ihnen aus dem von uns zumindest grob fahrlässig verschuldeten Verzug Schaden erwachsen ist - eine Entschädigung von höchstens 0,5% des Preises der rückständigen Ware für jede volle Woche des Verzuges, kei- nesfalls aber mehr als 5% des Wertes der rückständigen Ware insgesamt bean- spruchen. SchadenersatzSchadenersatzansprüche, jedoch ohne dessen Nachweisgleichviel ob aus Vertrag oder aus Gesetz, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag in Höhe von bis zu einem Viertel des Kaufpreises zu verlangen. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht angemessener Zeit beendet seindarüber hinausgehen, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutretennach Maßgabe der Regelungen in Nr. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind 10 ausgeschlossen.
5.1 Soweit nicht anders vereinbart, wählen wir Versandweg und Versandart und ver- senden die Ware an Ihren Sitz.
5.2 Wir versichern die Ware auf unsere Kosten gegen die üblichen Transportrisiken von Haus zu Haus.
5.3 Die Gefahr geht auf Sie über, sobald die Ware dem Transportunternehmen überge- ben worden ist oder unser Werk oder Lager verlassen hat oder mit Zugang der Mitteilung über die Versandbereitschaft, falls sich die Versendung aus Gründen verzögert die wir nicht zu vertreten haben.
5.4 Teillieferungen sind zulässig.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferfrist. 1. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt annähernd und nach bestem ermessen. Als Beginn der Lieferfrist ist der Zeitpunkt anzusehenbeginnt an dem Tag, zu dem sämtliche kaufmännisch und Technisch erforderlichen Klärungen zur Erfüllung des Auftrages erfolgt sind, insbesondere freigegebene Zeichnungen Modelle, Muster und/oder Korrekturabzüge, vorliegen. Inverzugsetzungen, Vertragsstrafen, Verweigerung der Annahme der Lieferung, Schadensersatzansprüche usw. wegen Lieferzeitüberschreitungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisenauf den unsere Auftragsbestätigung datiert. Die Einhaltung der Lieferzeit Lieferfrist setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, sowie die Erfüllung vereinbarter Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Bestellers voraus. Von Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so haben wir das Recht die Lieferfrist angemessen zu verlängern.
2. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Liefergegenstände unser Lager innerhalb der vereinbarten Lieferfrist verlassen haben. Falls die Ablieferung sich aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert hat, so gilt die Lieferfrist bei Meldung der Bereitstellung zur Abholung bzw. Versandbereitschaft innerhalb der vereinbarten Frist als eingehalten.
3. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung bei uns oder unseren Lieferanten, Ausschüssigwerden eines wichtigen Arbeitsstückes oder auf sonstige nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen von uns nicht zu vertretene vertretenden Umstände zurückzuführen, so haben wir das Recht die Lieferfrist angemessen zu verlängern.
4. Wird der Versand oder Ereignissedie Zustellung auf Wunsch des Kunden verzögert, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren z. b. Verkehrs- oder Betriebsstörungenso kann ihm, Rohstoff- oder Energiemangelbeginnend einen Monat nach Anzeige der Ablieferungs- /Versandbereitschaft, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Lehnt der Besteller die Lieferung nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, in Anrechnung auf einen evtl. Schadenersatz, jedoch ohne dessen Nachweis, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag Lagergeld in Höhe von bis zu einem Viertel halben Prozent des Kaufpreises zu verlangenRechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat berechnet werden; das Lagergeld wird auf 5 % des Rechnungsbetrages begrenzt, es sei denn, dass von uns höhere Kosten nachgewiesen werden. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht angemessener Zeit beendet seinDem Kunden bleibt vorbehalten, sind wir berechtigtnachzuweisen, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz dass uns kein oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossennur ein geringerer Schaden entstanden ist.
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Sources: Sales Contracts
Lieferfrist. Angaben über Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung einer vereinbarten oder bestätigten Lieferfrist sind ausgeschlossen, es sei denn, uns wird grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen, die uns zuzurechnen sind. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt annähernd und nach bestem ermessen. Als Beginn der Lieferfrist ist eingehalten, wenn die Gefahr am letzten Tag der Zeitpunkt anzusehenFrist auf den Besteller übergegangen ist. Wir sind zu Teillieferungen zusammengehörender Teile berechtigt. Jede Teillieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Höhere Gewalt, zu dem sämtliche kaufmännisch und Technisch erforderlichen Klärungen zur Erfüllung des Auftrages erfolgt sind, insbesondere freigegebene Zeichnungen Modelle, Muster und/Betriebsstörungen oder Korrekturabzüge, vorliegen. Inverzugsetzungen, Vertragsstrafen, Verweigerung der Annahme der Lieferung, Schadensersatzansprüche usw. wegen Lieferzeitüberschreitungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung vereinbarter Verpflichtungen des Bestellers voraus. Von andere von uns nicht zu vertretene Umstände vertretende Hindernisse bei uns oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren z. b. Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, unseren Lieferanten befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, uns für die Dauer der Behinderung Störung und einer angemessenen deren Auswirkung sowie für eine angemessene Anlaufzeit von der LieferverpflichtungVerpflichtung zur Leistung. Lehnt Schadenersatzansprüche durch den Besteller wegen Nichterfüllung oder Fristverletzung sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn wir oder einer unserer Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Wir können vom Vertrag zurücktreten, falls die vereinbarte Lieferung unmöglich wird, weil unser Vorlieferant seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, es sei denn, wir haben den Lieferverzug des Lieferanten zu vertreten. Wird eine eventuell gesondert vereinbarte Lieferfrist um mehr als vier Wochen überschritten, so ist der Besteller die Lieferung nach Ablauf Setzung einer angemessenen Nachfrist ab sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, in Anrechnung auf einen evtl. Schadenersatz, jedoch ohne dessen Nachweis, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag in Höhe von bis zu einem Viertel des Kaufpreises zu verlangen. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadensersatzansprüche Die Nachfrist beträgt bei auf Lager liegenden Waren mindestens zwei Wochen, in anderen Fällen mindestens vier Wochen. Ist der Besteller Kaufmann, so ist die Höhe eines hierauf beruhenden Verzugsschadens auf 5 % des Bestellers sind ausgeschlossenNettoauftragswertes beschränkt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferfrist. Sachliche gerechtfertigte, geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Vertragspartner zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatz oder ein Rücktrittsrecht zusteht. Wir werden dann, wenn die tatsächliche Fristüberschreitung abschätzbar ist, bekannt geben, wann die Lieferung erfolgen wird. Die Angabe Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Lieferterminen erfolgt annähernd und nach bestem ermessen. Als Beginn der Lieferfrist ist der Zeitpunkt anzusehen, zu dem sämtliche kaufmännisch und Technisch erforderlichen Klärungen zur Erfüllung des Auftrages erfolgt sindArbeitskämpfen, insbesondere freigegebene Zeichnungen ModelleStreik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, Muster und/oder Korrekturabzügedie außerhalb unseres Willens liegen, vorliegenz.B. Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. InverzugsetzungenDies gilt auch, Vertragsstrafen, Verweigerung der Annahme der Lieferung, Schadensersatzansprüche usw. wegen Lieferzeitüberschreitungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisenwenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Einhaltung Lieferfrist verändert sich entspre- chend der Lieferzeit setzt die Erfüllung vereinbarter Verpflichtungen des Bestellers vorausDauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Vertragspartner baldmöglichst mitgeteilt. Haben wir einen Lieferverzug verschuldet, so kann der Vertrags- partner von uns Erfüllung verlangen oder uns eine angemessene Frist (mindestens 8 Wochen) zur Nachholung unserer gesamten Leistung unter Rücktrittsdrohung setzen. Vor allem bei Sonderanfertigungen ist bei Bemessung der Nachfrist entsprechend zu berücksichtigen, dass wir bereits hergestellte Teile allenfalls nicht zu vertretene Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren z. b. Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Lehnt der Besteller die Lieferung nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, in Anrechnung auf einen evtl. Schadenersatz, jedoch ohne dessen Nachweis, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag in Höhe von bis zu einem Viertel des Kaufpreises zu verlangenanderweitig verwenden können. Wird die Behinderung voraussichtlich Nachfrist durch unser Verschulden nicht angemessener Zeit beendet seineingehalten, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung so kann der Vertragspartner schriftlich vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutretenhinsichtlich aller noch nicht gelieferten bzw. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossenversandbereit gemeldeten Teile und hinsichtlich solcher Teile, die zwar geliefert bzw. versandbereit ge- meldet sind, aber vom Ersatzlieferanten nicht verwendbar sind, vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz haben wir nur bei Vorsatz und grobem Verschulden zu leisten. Für nicht vom Rücktritt umfasste Teillieferung haben wir Anspruch auf das vereinbarte Entgelt.
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Sources: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Lieferfrist. Die Angabe von Lieferterminen erfolgt Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Besteller all seinen Verpflichtungen, die zur ordnungsgemäßen Ausführung erforderlich sind, in entsprechendem Umfang nachgekommen ist. Erst ab dem Zeitpunkt des Einganges aller zur Erledigung des Auftrags benötigten kaufmännischen und technisch geordneten und endgültigen Angaben sowie einer gesonderten Vereinbarung der Zahlungsmodalitäten gilt die Lieferfrist. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart, sind Liefer- zeitangaben in Angeboten oder Auftragsbestätigungen annähernd und unverbindlich und können nie als endgültige Fristen angesehen werden. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um maximal zehn Werktage zu überschreiten. Erst nach bestem ermessen. Als Beginn Ablauf dieser Frist kann der Lieferfrist ist der Zeitpunkt anzusehenKunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, zu dem sämtliche kaufmännisch und Technisch erforderlichen Klärungen zur Erfüllung des Auftrages erfolgt sind, insbesondere freigegebene Zeichnungen Modelle, Muster und/oder Korrekturabzüge, vorliegen. Inverzugsetzungen, Vertragsstrafen, Verweigerung der Annahme der Lieferung, Schadensersatzansprüche usw. wegen Lieferzeitüberschreitungen sind grundsätzlich ausgeschlossenwenn die Ware bis zum Fristablauf nicht geliefert ist. Der Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisenRücktritt bei Produktionsanläufen von beigestellten Werkzeugen beider Vertragspartner vom Vertrag ist nur dann möglich, wenn der von uns bestätigte ▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇▇ um mehr als zwei Monate überschritten wird. Dieses Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn innerhalb dieser unverbindlich bestätigten Lieferzeit die Anzeige der Lieferbereitschaft oder des Versandes erfolgt und ohne unser Verschulden die Absendung unmöglich ist oder vereitelt wurde. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Erfüllung vereinbarter Verpflichtungen des Bestellers vorausist abhängig von störungsfreien Zulieferungen unserer Vorlieferanten, ferner abhängig von etwaigen schweren innerbetrieblichen und außer- betrieblichen Störungen oder Formen Höherer Gewalt (Streiks, schwere Maschinenschäden, Brand, Über- schwemmung, Kriegsgefahr, etc.). Von uns nicht zu vertretene Umstände oder Ereignisse, welche die Lieferung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren z. b. Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit In Fällen solcher Einflüsse sind wir von der Lieferverpflichtung. Lehnt der Besteller die Lieferung nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab sind wir unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, in Anrechnung auf einen evtl. Schadenersatz, jedoch ohne dessen Nachweis, zum Ausgleich unserer Kosten einen Pauschalbetrag in Höhe von bis zu einem Viertel des Kaufpreises zu verlangen. Wird die Behinderung voraussichtlich nicht angemessener Zeit beendet sein, sind wir berechtigt, ohne eine Verpflichtung zur Nachlieferung vom Vertrag Leistung entweder ganz oder teilweise zurückzutretenden Umständen entsprechend frei. Schadensersatzansprüche des Bestellers Teillieferungen sind ausgeschlossenzulässig, dürfen bei sonstigem fehlerfreien Befund der Lieferung nicht zurückgewiesen werden und berechtigen zur gesonderten Rechnungslegung.
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