Lieferungen/Versand Musterklauseln

Lieferungen/Versand. 1. Die von dem Käufer in der Bestellung angegebene Lieferfrist oder das angegebene Lieferdatum sind für den Verkäufer verbindlich. Die genaue Einhaltung eines vereinbarten Liefertermins oder einer vereinbarten Lieferfrist ist unbedingte Verpflichtung des Lieferanten. 2. Teillieferungen oder Teilleistungen des Verkäufers bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Käufers, ebenso wie Lieferungen des Lieferanten vor dem vereinbarten Lieferzeitpunkt. 3. LKW-Anlieferungen sind bei dem Käufer lediglich von Montag bis Donnerstag jeweils von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr und ▇▇▇▇▇▇▇ von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr vorzunehmen. Standgelder, die sich infolge der Nichteinhaltung der vorstehenden Warenannahmezeiten ergeben, gehen vollständig zu Lasten des Lieferanten.
Lieferungen/Versand. Lieferungen erfolgen Frachtfrei versichert bis zum vereinbarten Bestim- mungsort (CIP Incoterms® 2020). Von uns in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zu- gesagt oder vereinbart ist. Lieferverzug liegt erst nach Abmahnung bei Überschreitung der vereinbar- ten Liefertermine und nach Ablauf einer 4-wöchigen Nachfrist vor. Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Ware an die mit dem Transport beauftragte Drittpartei übergeben wird. Dies gilt auch, wenn eine „frachtfreie“ Lieferung vereinbart wurde. Im Falle von Verzögerungen beim Versand, für die der Kunde verantwortlich ist, geht die Gefahr mit Auswahl der zu liefernden Waren und Benachrichtigung über die Versand- bereitschaft auf den Kunden über. Die ▇▇▇▇ des Versandweges und der Versandart bleibt uns vorbehalten. Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen dürfen radioaktive Stoffe nur gegen Vorlage einer gültigen und ausrei- chenden Umgangsgenehmigung oder, falls eine solche nicht erforderlich ist, entsprechend sonstigen Vorschriften abgegeben werden. Der Versand von radioaktiven Stoffen erfolgt in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen über den Transport gefährlicher Güter. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies nicht bei Vertragsab- schluss ausdrücklich ausgeschlossen wurde, falls (a) die Teilleistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes ver- wendbar ist, (b) die Erbringung der restlichen Leistungen sichergestellt ist, und (c) dem Kunden durch die Teilleistung kein erheblicher Mehraufwand entsteht. Wir behalten uns vor, dass die vereinbarte Menge aus produkti- onstechnischen Gründen über- oder unterschritten werden kann.