Common use of Liquidation Clause in Contracts

Liquidation. 46 Liquidation (1) Nach der Auflösung erfolgt die Liquidation der Genossenschaft nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes. Für die Verteilung des Vermögens der Genossenschaft ist das Gesetz mit der Maßgabe anzuwenden, dass Überschüsse im Verhältnis der Geschäftsguthaben unter die Mitglieder verteilt werden. (2) Im Konkurs der Genossenschaft bestimmt sich die Nachschusspflicht der Mitglieder nach dem Verhältnis ihrer Haftsummen.

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Samples: Satzung

Liquidation. 46 Liquidation (1) 45 Liquidation Nach der Auflösung erfolgt die Liquidation der Genossenschaft nach Maßgabe des GenossenschaftsgesetzesGenossenschaft. Für die Verteilung des Vermögens der Genossenschaft ist das Gesetz mit der Maßgabe anzuwenden, dass Überschüsse im nach dem Verhältnis der Geschäftsguthaben unter an die Mitglieder verteilt ver- teilt werden. (2) Im Konkurs der Genossenschaft bestimmt sich die Nachschusspflicht der Mitglieder nach dem Verhältnis ihrer Haftsummen.

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Samples: Satzung

Liquidation. 46 Liquidation (1) 45 Liquidation Nach der Auflösung erfolgt die Liquidation der Genossenschaft nach Maßgabe des GenossenschaftsgesetzesGenossenschaft. Für die Verteilung des Vermögens der Genossenschaft ist das Gesetz mit der Maßgabe anzuwenden, dass Überschüsse im Verhältnis nach dem Verhält- nis der Geschäftsguthaben unter an die Mitglieder verteilt werden. (2) Im Konkurs der Genossenschaft bestimmt sich die Nachschusspflicht der Mitglieder nach dem Verhältnis ihrer Haftsummen.

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Samples: Satzung

Liquidation. 46 Liquidation (1) Liquidation Nach der Auflösung erfolgt die Liquidation der Genossenschaft nach Maßgabe des GenossenschaftsgesetzesGenossen- schaftsgesetzes. Für die Verteilung des Vermögens der Genossenschaft ist das Gesetz mit der Maßgabe anzuwenden, dass Überschüsse im Verhältnis der Geschäftsguthaben unter die Mitglieder Mit- glieder verteilt werden. (2) Im Konkurs der Genossenschaft bestimmt sich die Nachschusspflicht der Mitglieder nach dem Verhältnis ihrer Haftsummen.

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Samples: Mustersatzung Für Gewerbliche Waren Und Dienstleistungsgenossenschaften

Liquidation. 46 Liquidation 1. Nach Auflösung der Genossenschaft (1§§ 32, 34 Ziff. 2) Nach der Auflösung erfolgt die Liquidation der Genossenschaft nach Maßgabe des Genossenschaftsgesetzes. Für die Verteilung des Vermögens der Genossenschaft ist das Gesetz mit der Maßgabe anzuwendenAbweichung maßgebend, dass Überschüsse im Überschüsse, welche sich über den Gesamtbetrag der Geschäftsguthaben hinaus ergeben, nach dem Verhältnis der Geschäftsguthaben Haftsummen unter die Mitglieder verteilt werden. (2) Im Konkurs . Die Heranziehung der Mitglieder in der Insolvenz der Genossenschaft bestimmt sich während des Vorschuss-und Nachschussverfahrens erfolgt in der Art, dass die Nachschusspflicht der Mitglieder Nachschüsse von den Mitgliedern nach dem Verhältnis ihrer Haftsummender Haftsummen zu leisten sind.

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Samples: Satzung