Bekanntmachungen Musterklauseln

Bekanntmachungen. Eine Änderung des Nachweissystems sowie die entsprechenden Anpassungen an den Schuldverschreibungsbedingungen werden den Schuldverschreibungsinhabern schriftlich, per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Website xxx.xxxxxxxx.xxx bekanntgegeben.
Bekanntmachungen. 45 Bekanntmachungen
Bekanntmachungen. 12.1 Die Schuldverschreibungen betreffende Bekanntmachungen werden im Bundesanzeiger und auf der Webseite der Emittentin veröffentlicht. Eine Mitteilung gilt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung (oder bei mehreren Mitteilungen mit dem Tage der ersten Veröffentlichung) als erfolgt.
Bekanntmachungen. Bekanntmachungen betreffend diese Ziffer 11 erfolgen gemäß den §§ 5 ff. SchVG sowie gemäß Ziffer 10 dieser Anleihebedingungen.
Bekanntmachungen. Die Schuldverschreibungen betreffende Bekanntmachungen werden im Bundesanzeiger und auf der Webseite der Anleiheschuldnerin unter xxx.xxxxxxx-xxxxx.xx veröffentlicht. Eine Mitteilung gilt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung (oder bei mehreren Mitteilungen mit dem Tage der ersten Veröffentlichung) als erfolgt.
Bekanntmachungen. Die Schuldverschreibungen betreffende Bekanntmachungen werden im Bundesanzeiger und auf der Webseite der Emittentin unter xxx.xxxxxx.xx/xx-xxxxxxx00 veröffentlicht. Eine Mitteilung gilt mit dem Tag ihrer Veröffentlichung (oder bei mehreren Mitteilungen mit dem Tage der ersten Veröffentlichung) als erfolgt.
Bekanntmachungen. 40 Bekanntmachungen
Bekanntmachungen. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen nur im Bundesanzeiger.
Bekanntmachungen. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger.