Listung auf Kryptobörsen Musterklauseln

Listung auf Kryptobörsen. Es ist geplant, dass der „SKYGATE TOKEN“ an einer oder mehrerer sogenannter „Exchanges“ (Kryptobörsen) gelistet wird und der „SKYGATE TOKEN“ dann an diesen Kryptobörsen gehandelt werden kann. SKYGATE beabsichtigt nach einem gewissen Projektfortschritt eine Zulassung zum Handel gemäß MiCAR bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Tokenbesitzer haben nach Listung an einer Kryptobörse die Möglichkeit, den „SKYGATE TOKEN“ zu den von den Krypto-Börsen veröffentlichten aktuellen Kursen zu verkaufen. Somit haben die Besitzer des „SKYGATE TOKEN“ die Chance an etwaigen Kursgewinnen auf „Exchanges“ (Krypto-Börsen) zu partizipieren. Es gibt keine Garantie dafür, dass der „SKYGATE TOKEN“ tatsächlich an einer Kryptobörse gelistet wird! Da die Listung an einer Kryptobörse zwar intendiert ist, aber nicht unmittelbar beeinflusst werden kann, wird nicht dafür gehaftet, dass es zu einer derartigen Listung an einer Kryptobörse tatsächlich kommt. Durch den Projektfortschritt bzw. die gänzliche Projektumsetzung von SKYGATE und den erwarteten Geschäftserfolg von SKYGATE, ist aufgrund des möglichen wirtschaftlichen Erfolges und positive Einflüsse auf das Projekt eine Wertsteigerung des Unternehmens von SKYGATE möglich, welche sich eventuell auch positiv auf die Kursentwicklung des „SKYGATE TOKEN“ an einer Kryptobörse auswirken kann. Kursentwicklungen an Kryptobörsen werden vom Markt bestimmt, SKYGATE hat hierauf keinen direkten Einfluss.