Zulassung zum Handel Musterklauseln

Zulassung zum Handel. Die Emittentin kann die Wertpapiere an einer oder mehreren Börsen oder multilateralen Han- delssystemen oder geregelten oder unregulierten Märkten, z.B. an der Frankfurter Wertpapier- börse, der Stuttgarter Wertpapierbörse oder der Luxemburger Wertpapierbörse, einführen oder zulassen. Die Emittentin kann auch Wertpapiere ausgeben, die nicht zum Handel zugelassen oder an keinem Markt notiert sind.
Zulassung zum Handel. [Die Emittentin wird beantragen, dass die kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen an [der folgenden Börse] [den folgenden Börsen] in den [regulierten Markt] [bzw.] [Freiverkehr] einbezogen werden: ●.] [Entfällt. Eine Börseneinführung der kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen ist nicht vorgesehen.] [Wertpapiere der gleichen Wertpapierkategorie wie die kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen sind bereits zum Handel an [der folgenden Börse] [den folgenden Börsen] zugelassen: ●.]
Zulassung zum Handel. Es ist nicht beabsichtigt, die Schuldverschreibungen zum Handel im regulierten Markt einer Börse zuzulassen oder sie in den Freiverkehr einzubeziehen.
Zulassung zum Handel. Es wird ein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Amtlichen Handel der Wiener Börse gestellt werden.
Zulassung zum Handel. Die Emittentin wird beantragen, dass die Zertifikate an den folgenden Börsen in den Freiverkehr einbezogen werden: - Freiverkehr der Börse Stuttgart - Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse
Zulassung zum Handel. Die Emittentin hat die Wertpapiere an einer oder mehreren Börsen oder multilateralen Handels- systemen oder geregelten oder unregulierten Märkten, z.B. an der Frankfurter Wertpapierbörse oder der Stuttgarter Wertpapierbörse, eingeführt oder zugelassen.
Zulassung zum Handel. [Entfällt Eine [Börsennotierung] [und eine] [Zulassung] der Wertpapiere [zum Handel] ist nicht vorgesehen.] [Die Wertpapiere [[werden] [wurden] [am •] [zur Valuta] in den Freiverkehr der Börse Stuttgart einbezogen und] werden [voraussichtlich] ab dem • im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse notieren.] [Die Wertpapiere sollen [[voraussichtlich] in zeitlichem Zusammenhang zur Valuta] [am •] [(„Beginn des öffentlichen Angebots“)] [•] an [der folgenden Börse] [den folgenden Börsen] in den Handel einbezogen werden: [- Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse] [- Freiverkehr an der Börse Stuttgart]]
Zulassung zum Handel. [Die Zulassung der Wertpapiere zum Handel an den folgenden geregelten oder gleichwertigen Märkten [Maßgebliche(n) geregelte(n) oder gleichwertige(n) Markt/Märkte einfügen] [wurde] [wird] mit Wirkung zum [Voraussichtlichen Tag einfügen] beantragt.] [Nicht anwendbar. Es wurde keine Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einem geregel- ten oder gleichwertigen Markt beantragt und es ist keine entsprechende Beantragung beabsich- tigt.]
Zulassung zum Handel. Die Zulassung der Wertpapiere zum Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse wird beantragt.
Zulassung zum Handel. Diese Angabe entfällt. Eine Beantragung der Zulassung der Genussscheine zum Handel an einem regulierten Markt oder einem gleichwertigen Markt im In- und Ausland ist nicht geplant.