Zulassung zum Handel. Die Emittentin kann die Wertpapiere an einer oder mehreren Börsen oder multilateralen Han- delssystemen oder geregelten oder unregulierten Märkten, z.B. an der Frankfurter Wertpapier- börse, der Stuttgarter Wertpapierbörse oder der Luxemburger Wertpapierbörse, einführen oder zulassen. Die Emittentin kann auch Wertpapiere ausgeben, die nicht zum Handel zugelassen oder an keinem Markt notiert sind.
Zulassung zum Handel. [Die Emittentin wird beantragen, dass die Schuldverschreibungen an [der folgenden Börse] [den folgenden Börsen] in den [regulierten Markt] [bzw.] [Freiverkehr] einbezogen werden: ●.] [Entfällt. Eine Börseneinführung der Schuldverschreibungen ist nicht vor- gesehen.] [Nach Kenntnis der Emittentin sind Wertpapiere der gleichen Wert- papierkategorie wie die Schuldverschreibungen bereits zum Handel an [der folgenden Börse] [den folgenden Börsen] zugelassen: ●.]
Zulassung zum Handel. Es ist nicht beabsichtigt, die Schuldverschreibungen zum Handel im regulierten Markt einer Börse zuzulassen oder sie in den Freiverkehr einzubeziehen.
Zulassung zum Handel. Die Emittentin wird beantragen, dass die Schuldverschreibungen an der folgenden Börse in den Freiverkehr einbezogen werden: - Freiverkehr der Börse Stuttgart
Zulassung zum Handel. [Die Zulassung der Wertpapiere zum Handel an den folgenden geregelten oder gleichwertigen Märkten [Maßgebliche(n) geregelte(n) oder gleichwertige(n) Markt/Märkte einfügen] [wurde] [wird] mit Wirkung zum [Voraussichtlichen Tag einfügen] beantragt.] [Nicht anwendbar. Es wurde keine Zulassung der Wertpapiere zum Handel an einem geregel- ten oder gleichwertigen Markt beantragt und es ist keine entsprechende Beantragung beabsich- tigt.]
Zulassung zum Handel. Die DREI AG beabsichtigt nach Abschluss des Angebots, das Gegenstand dieses Prospekts ist, die Einbeziehung ihrer Aktien in den Freiverkehr an einer deutschen Wertpapierbörse zu bewirken.
Zulassung zum Handel. Die Zulassung der Wertpapiere zum Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse wird beantragt.
Zulassung zum Handel. Es wird ein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zum Amtlichen Handel der Wiener Börse gestellt werden.
Zulassung zum Handel. Die Emittentin hat die Wertpapiere an einer oder mehreren Börsen oder multilateralen Handels- systemen oder geregelten oder unregulierten Märkten, z.B. an der Frankfurter Wertpapierbörse oder der Stuttgarter Wertpapierbörse, eingeführt oder zugelassen.
Zulassung zum Handel. Die Zulassung des Programms zum Amtlichen Handel der Wiener Börse wird beantragt. In den maßgeblichen Endgültigen Bedingungen wird angegeben, ob die Zulassung von Wertpapieren zum Handel im Amtlichen Handel der Wiener Börse oder in die Einbeziehung in den von der Wiener Börse als MTF geführten Vienna MTF beantragt wird. Die Emittentin kann ferner Wertpapiere ausgeben, für die keine Börseneinführung und/oder Einbeziehung in ein MTF vorgesehen ist. Die Wertpapiere können börsetäglich börslich (soweit sie zum Handel an einer Börse zugelassen sind) und außerbörslich fortlaufend gehandelt werden.