Lohn Und Zulagen Musterklauseln
Lohn Und Zulagen. Die Mitarbeitenden haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Der Lohn richtet sich nach der Funktion, der Erfahrung und der individuellen Leistung sowie nach dem kollektiven Erfolg. Das Lohnsystem ist transparent und die Mitarbeitenden erhalten auf Anfrage Angaben zu ihrer individuellen Situation. Die Arbeitgeberin führt jährlich Lohnkontrollen durch gem. gesetzlichen Vorgaben und ergreift geeignete Massnahmen, um allfällige Lohnunterschiede zwischen den Geschlechtern zu beseitigen. Die Arbeitgeberin informiert die vertragsschliessen- den Gewerkschaften und die Mitarbeitenden über die Berichte der Lohnkontrollen sowie die geplanten und umgesetzten Massnahmen. Der jährliche Mindestlohn bei einem Vollpensum (100%) beträgt CHF 52‘000. Die Arbeitgeberin richtet Familienzulagen aus. Für Kinder und Pflegekinder besteht Anspruch auf eine Kinderzulage in der Höhe von CHF 240 und eine Ausbildungszulage in der Höhe von CHF 250 pro Monat und Kind. Ein allfälliger höherer kan- tonaler Ansatz bleibt vorbehalten. Kinderzulagen werden bis zum vollendeten 18. Altersjahr ausgerichtet, darüber hinaus bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens aber bis zur Vollendung des 25. Altersjahres. Die Einzelheiten zur Anspruchs- berechtigung richten sich nach dem kantonalen Recht am Arbeitsort. Die Einzelheiten sind im Anhang 1 (Lohn und Zulagen) geregelt.
Lohn Und Zulagen. 30 Lohn 300 Entlöhnung
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