Marktmanipulation Musterklauseln

Marktmanipulation. Als Marktmanipulation gilt ein Verhalten, das darauf abzielt, durch unfaire Maßnahmen die Preisfindung auf den Kapitalmärkten zu beeinflussen und dadurch ungerechtfertigte Gewinne zu erzielen. Hinsichtlich der Marktmanipulation bestehen umfangreiche Regularien, die insbesondere in der EU-Verordnung Nr. 596/2014 sowie darauf beruhenden Rechtsakten niedergelegt sind. Trade Republic hat Vorkehrungen getroffen, um typische Praktiken der Marktmanipulation zu verhindern. Es liegt jedoch in der Verantwortung und im Eigeninteresse jedes Kunden, Marktmanipulationen zu vermeiden.
Marktmanipulation. Die Marktmissbrauchsverordnung verbietet ausdrücklich die Marktmanipulation und den Versuch hierzu. Dementsprechend sind unter Marktmanipulation Geschäfte oder Kauf- bzw. Verkaufsaufträge einzuordnen, die - falsche oder irreführende Signale für das Angebot von Finanzinstrumenten, die Nachfrage danach oder ihren Kurs geben oder geben könnten, oder - den Kurs eines oder mehrerer Finanzinstrumente derart beeinflussen, dass ein anormales oder künstliches Kursniveau erzielt wird. Ein Verstoß gegen das Verbot der Marktmanipulation liegt nicht vor, wenn legitime Gründe dafür vorlagen und nicht gegen die zulässige Marktpraxis verstoßen wurde. Auch Geschäfte oder Kauf bzw. Verkaufsaufträge unter Vorspiegelung falscher Tatsachen oder unter Verwendung sonstiger Täuschungshandlungen werden als Marktmanipulation gewertet. Weiters erfüllt die mediale Verbreitung von Informationen, Gerüchten oder Nachrichten, die falsche oder irreführende Signale in Bezug auf ein Finanzinstrument an den Markt aussenden, den Tatbestand der Marktmanipulation. Ebenso ist die Übermittlung falscher oder irreführender Angaben oder auch die Bereitstellung falscher oder irreführender Ausgangsdaten bezüglich eines Referenzwertes als Marktmanipulation einzustufen. Praktiken, die jedenfalls als Marktmanipulation gelten, sind: - Die Sicherung einer marktbeherrschenden Stellung mit der Folge einer direkten oder indirekten Festsetzung der An- und Verkaufspreise oder anderer unlauterer Handelsbedingungen; - Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten bei Börseschluss mit der Folge, dass Anleger, die auf Grund des Schlusskurses tätig werden, irregeführt werden; - Ausnutzung eines Zugangs zu Medien durch Abgabe einer Stellungnahme zu einem Finanzinstrument und anschließendes Ausnutzen der Auswirkungen auf den Kurs dieses Finanzinstruments. Auch jede Form von Marktmanipulationen in oder mittels der Bitpanda-Systemen sowie in sämtlichen indirekten Formen ist strikt verboten. Verdachtsfälle werden ausnahmslos an die zuständige Behörde weitergeleitet. Jeder Verstoß gegen dieses Verbot kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Marktmanipulation. Jedes Verhalten, das nach geltendem Recht als Marktmanipulation einzustufen ist, ist auf der Bitpanda Plattform strengstens verboten. Der folgende Abschnitt beschreibt spezifische Verhaltensweisen oder Marktpraktiken, die als Marktmanipulation oder unerlaubte Aktivität eingestuft werden könnten: