MASSGEBENDES DATUM Musterklauseln

MASSGEBENDES DATUM. Gedeckt sind Rechtsfälle, welche durch ein Ereignis ausgelöst wurden, das während der Gültigkeitsdauer des Vertrages eingetreten ist und das während dieser Periode der Assista an- gemeldet wurde. Als massgebendes Datum gilt: a. Im Schadenersatzrecht: Das Datum des schadenverursachenden Ereignisses. b. Im Versicherungsrecht: Das Datum des Ereignisses, das Anspruch auf eine Leistung begründet; in Invaliditätsfällen gilt das Unfallereignis oder der Eintritt der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als auslösendes Ereignis. Wenn es sich nicht um einen Leistungsan- spruch handelt: das Datum der bestrittenen Mitteilung der Versicherungseinrichtung. c. Im Vertragsrecht: Das Datum der angeblichen oder tatsächlichen Verletzung einer vertraglichen Pflicht. d. Im Straf- und Verwaltungsstrafrecht: Das Datum der angeblichen oder tatsächlichen Widerhandlung gegen eine Gesetzesbestim- mung. e. Im Personen-, Familien-, ▇▇▇▇▇▇▇▇: Das Datum des das Auskunftsbedürfnis bewirkenden Ereignisses.