MASSGEBENDES DATUM Musterklauseln
MASSGEBENDES DATUM. Gedeckt sind Rechtsfälle, welche durch ein Ereignis ausgelöst wurden, das während der Gültigkeitsdauer des Vertrages eingetreten ist und das während dieser Periode der Assista an- gemeldet wurde. Als massgebendes Datum gilt:
a. Im Schadenersatzrecht: Das Datum des schadenverursachenden Ereignisses.
b. Im Versicherungsrecht: Das Datum des Ereignisses, das Anspruch auf eine Leistung begründet; in Invaliditätsfällen gilt das Unfallereignis oder der Eintritt der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als auslösendes Ereignis. Wenn es sich nicht um einen Leistungsan- spruch handelt: das Datum der bestrittenen Mitteilung der Versicherungseinrichtung.
c. Im Vertragsrecht: Das Datum der angeblichen oder tatsächlichen Verletzung einer vertraglichen Pflicht.
d. Im Straf- und Verwaltungsstrafrecht: Das Datum der angeblichen oder tatsächlichen Widerhandlung gegen eine Gesetzesbestim- mung.
e. Im Personen-, Familien-, ▇▇▇▇▇▇▇▇: Das Datum des das Auskunftsbedürfnis bewirkenden Ereignisses.
