Medizinstipendien Musterklauseln

Medizinstipendien. Da Dissertationen in der Medizin häufig bereits während des Studiums begonnen wer- den, können Studentinnen und Studenten der Medizin bereits während des Studiums ein sog. Medizinstipendium zum Zweck der Promotion erhalten. Während der Stipendi- enlaufzeit müssen sie in das Forschungs- und Qualifizierungsprogramm des Graduier- tenkollegs integriert sein. Eine zeitlich darüber hinausgehende Integration in das Kolleg ist sehr erwünscht. Dies kann z. B. durch die Aufnahme der Doktorandin bzw. des Dok- toranden als assoziiertes Mitglied in das Graduiertenkolleg erfolgen.
Medizinstipendien. Die Laufzeit eines Stipendiums für Medizindoktorandinnen und -doktoranden kann bis zu maximal 48 Monate betragen. In der Regel beträgt sie sechs bis zwölf Monate.