Mindestbeitrag Musterklauseln

Mindestbeitrag. 20 EUR monatlich, bei kurzen Laufzeiten auch höher nicht möglich möglich Beitrag kann (unter Auflagen) erhöht, verringert und freige- stellt werden. Beitragsänderungen kön- nen sich auf die steuerliche Förderung, das Preis-Leis- tungs-Verhältnis und die Höhe der Leistung auswirken. Sie erhalten in der Auszahlungsphase jedoch garantiert die monat- liche Mindestrente. Bis zu 30% des angesparten Kapitals können bei Rentenbeginn ausgezahlt werden, ohne dass die Förderung zurückgezahlt werden muss. Dadurch verringert sich allerdings Ihre monatliche Rente. Das Muster-Informationsblatt wurde mit ein Rentengarantiezeit von 5 Jahren erstellt.
Mindestbeitrag. C.6.6 Der Mindestbeitrag für kurzfristige Verträge beträgt 30 Euro.
Mindestbeitrag. Der Mindestbeitrag für jede versicherte Person beträgt (inkl. Versicherungsteuer): monatlich 2,00 EUR 4,00 EUR vierteljährlich 6,00 EUR 12,00 EUR halbjährlich 12,00 EUR 24,00 EUR jährlich 24,00 EUR 48,00 EUR
Mindestbeitrag. Der Mindestbeitrag der halb-, vierteljährlichen oder monatlichen Zahlung beträgt 15,00 €.
Mindestbeitrag. Es gilt ein Mindestbeitrag von 80 EUR pro Jahr je Vertrag/Police – unabhängig von der jeweiligen Sparte. Der Mindestbeitrag bei unterjähriger Zahlweise beträgt 15 EUR pro Einzug. Eine Rabattierung der Mindestbeiträge ist nicht zulässig.
Mindestbeitrag. Der Mindestbeitrag für kurzfristige Verträge beträgt 70 EUR.
Mindestbeitrag. Verbundene Hausratversicherung In der Verbundenen Hausratversicherung beträgt der Mindestbeitrag in allen Tarifzonen 40 EUR zuzüglich der Versicherungsteuer sowie ggf. dem Beitrag für die erweiterte Elementarschadenversicherung und dem Beitrag für den Mobilitätsbaustein. Der Mindestbeitrag kann nicht unterschritten werden.
Mindestbeitrag. Der Mindestjahresbeitrag beträgt 30,00 EUR ohne Versicherungsteuer. Dieser Beitrag kann nicht unterschritten werden. Unterjährige Zahlungsweise ist erst ab einem Jahresbeitrag von 50,00 EUR ohne Nebenkosten und Versicherungsteuer möglich.
Mindestbeitrag. Der Mindestjahresnettobeitrag beträgt 50 Euro je Versicherungsschein bei Erwachsenen. Bei Kindern beträgt der Mindestjahresnettobeitrag 20 Euro je Versicherungsschein.
Mindestbeitrag. J.3.5.7 Der Mindestbeitrag beträgt zur jeweiligen Beitragsfälligkeit 25 E.